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EU-Drohnen-Verordnung
Flugsicherheit: Geltungsbeginn ab 31.12.2021
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26.11.2025
Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge wird das Fliegen mit Drohnen in der EU einheitlich geregelt. Die EU-Kommission hatte aufgrund der Corona-Situation den Geltungsbeginn um ein Jahr auf 31. Dezember 2021 verschoben (Durchführungsverordnung).
Weiterführende Informationen
- EU-Rechtstrahmen und nationale Regeln im Überblick(oesterreich.gv.at)
- ZVR 02/2020: Neue Risiken und Chancen durch und für Drohnen (Kuratorium für Verkehrssicherheit)
- Austro Control GmbH