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Sparte Industrie

Energie und Umwelt

November 2024

Lesedauer: 5 Minuten

03.12.2024

Informationsveranstaltung zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffmarktpakets

Das europäische Gas- und Wasserstoffmarktpaket wurde am 15. Juli dieses Jahres im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das BMK arbeitet intensiv an der Umsetzung des Pakets. Wir möchten nun allen Interessierten einen Überblick über die Arbeiten des BMK zur Umsetzung des Gas- und Wasserstoffmarktpakets geben, mit einem Schwerpunkt auf dem Thema Wasserstoff. 

  • Dienstag, den 3. Dezember 2024
  • von 12:00 – 14:00 Uhr
  • virtuell über Zoom

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist über den folgenden Link möglich:

https://bmk-gv-at.zoom.us/j/63655436211?pwd=M64mLbDhdnLjeU7XNIYUKs2na6LU1N.1 

Das BMK bittet um Anmeldung zur Teilnahme unter vi-2@bmk.gv.at bis zum 2.12.2024. 

Quelle: Bundessparte Industrie, WKO 


Webinar: Deutsches Lieferkettengesetz - Auswirkungen auf österreichische Unternehmen" 

Relevante Aspekte des deutschen LKSG sowie kurzer Ausblick auf die EU-Lieferketten-Richtlinie am 9.12.2024, 10:00-12:30 Uhr.

Eine nachhaltige Beschaffung entlang der Lieferkette rückt für immer mehr Unternehmen in den Fokus. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland sowie die EU-Lieferketten-Richtlinie zeigen, dass die Anforderungen an Unternehmen steigen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich über die Pflichten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) sowie die geplanten EU-Regelungen zu informieren, um rechtzeitig erforderliche Maßnahmen etablieren bzw. sich mit Expertinnen und Experten austauschen zu können.

Dieses Webinar verschafft Ihnen einen guten Überblick über die Regelungen des deutschen LKSG inkl. der Auswirkungen auf österreichische Unternehmen. Vom deutschen LKSG unmittelbar erfasst werden in Deutschland ansässige Unternehmen sowie auch ausländische (z.B. österreichische) Unternehmen, die über Zweigniederlassungen in Deutschland verfügen und - vorbehaltlich Konzernstrukturen - mindestens 1.000 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen. Mittelbar vom deutschen LKSG betroffen sind allerdings auch kleinere Unternehmen (wie z.B. österreichische Lieferanten), denn der deutsche Gesetzgeber verpflichtet die vom Anwendungsbereich erfassten Unternehmen, eine Risikoanalyse durchzuführen und ggf. Präventionsmaßnahmen gegenüber ihren Lieferanten zu ergreifen. Um sich entsprechend abzusichern werden große Unternehmen, die den Pflichten des LKSG unterliegen, zukünftig in stärkerem Maße auch von ihren kleineren Zulieferern verlangen, dass diese selbst Präventionsmaßnahmen ergreifen und ihnen diese gegebenenfalls direkt vorgeben (Vorlage Unternehmenskodex, Einräumung Auditrechte, Androhung von Vertragsstrafen oder anderen Sanktionen bei Verstößen gegen vertragliche Anforderungen).

Nach einer kurzen Begrüßung durch Herrn Dr. Michael Scherz, dem österreichischen Wirtschaftsdelegierten in Berlin, wird Herr Rechtsanwalt Robert D. Buchmann von der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH alle relevanten Aspekte des deutschen LKSG ansprechen und Ihnen dabei abschließend einen kurzen Ausblick auf das europäische Lieferkettengesetz geben. Im Anschluss wird eine Vertreterin eines großen deutschen Unternehmens über die Erfahrungen bei der Umsetzung des deutschen LKSG berichten bzw. die möglichen Chancen und Herausforderungen aufzeigen. Von den beiden deutschen Experten werden u.a. Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Umsetzung im eigenen Unternehmen gelingen kann.  Nach den Vorträgen stehen die Referenten den Teilnehmern für individuelle Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international, einer gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.

Nähere Informationen sowie den Anmeldelink finden Sie auf der Veranstaltungs-Website.

Kosten je Teilnehmer: Mitglied 50 Euro exkl. USt. Sonstige Person 100 Euro exkl. USt. Anmeldeschluss: 8.12.2024 (16:00 Uhr) HINWEIS: Kurz vor dem Webinar erhalten Sie einen gesonderten Link für die Teilnahme - bitte dann auch hier registrieren.

Bei weiteren Fragen ist Frau Manuela Fallmann vom AußenwirtschaftsCenter Berlin (Tel.: +49 30 25 75 75 20, E-Mail: berlin@wko.at) gerne für Sie da.

Quelle: Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Berlin


Webinar: Neuerungen bei der Einstufung und Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung

Die Umsetzung der aktuellen Novelle der CLP-Verordnung steht an. Einiges wird sich beim Kennzeichnungsetikett ändern, neue Werbebestimmungen sind vorgesehen. Spezielle Regelungen wird es für wiederbefüllbare Systeme, sowie die digitale Kennzeichnung geben. Auch das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis soll optimiert werden, neue Gefahrenklassen sind zu beachten.

In dem Webinar werden anstehenden Änderungen und Fristen vorgestellt. Das soll Ihnen dabei helfen, Ihre Prioritäten zu setzen. Für Ihre Fragen ist genug Zeit vorgesehen. Zwecks besserer Vorbereitung wird allerdings empfohlen, die Fragen vorab auf chemie@wko.at mit Betreff „CLP-Webinar“ zu übermitteln.

Hier geht’s zum Programm und zur Anmeldung.

Quelle: Abteilung Umwelt- und Energiepolitik, WKO


Förder- und Beratungsangebote für mehr unternehmerische Nachhaltigkeit

Wie Ihr Unternehmen von externem Know-how und finanzieller Unterstützung profitieren kann. 

Mehr Informationen zu den Förder- und Beratungsangeboten finden Sie hier. 

Quelle: WKO


Aktuelle Entwicklungen zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) auf EU-Ebene

In einer Abstimmung am 14.11.2024 stimmte das EU-Parlament für folgende zeitliche und inhaltliche Anpassungen der EUDR.

  • Zeitliche Verschiebung um 1 Jahr Die EUDR soll erst ab 30. Dezember 2025 gelten (für Kleinst- und Kleinunternehmen auf 30. Juni 2026). Derzeit ist ein Anwendungsbeginn per 30. Dezember 2024 bzw. 30.6.2025 für Kleinst- und Kleinunternehmen vorgesehen.
  • Ausnahme für Herkunft aus Ländern ohne Risiko Im Risikobewertungssystem soll eine neue Kategorie hinzuzugefügt werden: Für Rohstoffe aus Staaten, bei denen kein Risiko einer Entwaldung bestehe, soll die Sorgfaltspflicht im Wesentlichen entfallen. Somit gäbe es vier Kategorien: kein Risiko, geringes Risiko, normales Risiko und hohes Risiko.

Um die oben angeführten Vorschläge zur zeitlichen und inhaltlichen Anpassung der EUDR zu beschließen, bedarf es erneuter Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Rat, EU-Kommission und dem Europäischen Parlament.

Nähere Informationen zur EUDR finden Sie hier.

Quelle: WKO 


Unterstützung für offenen Brief: Energiekosten gefährden Österreichs Wirtschaftsstandort – Mobilisieren wir gemeinsam!

Bitte unterstützen Sie den offenen Brief von „oecolution“ zum Thema „Energiekosten gefährden Österreichs Wirtschaftsstandort“, der auf elektronischem Weg einfach unterzeichnet werden kann. 

Offener Brief Energiekostensenkung