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Sparte Industrie

Veranstaltungstipps

Jänner 2024

Lesedauer: 3 Minuten

25.01.2024

Webinar „Potenziale bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nutzen“ am 8.2.2024

WKS und NEBA-Betriebsservice informieren in einem Webinar über Vorteile und rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.

Der Zugang bei der Beschäftigung von Personen mit Behinderung erscheint oft schwierig, dementsprechend groß ist die Anzahl an offenen Fragen: Was bedeutet es für mein Unternehmen, wenn Menschen mit Behinderung mitarbeiten? Was wird sich verändern und muss mitunter komplett neu gedacht werden? Welche neuen Verpflichtungen bringt es mit sich und welche Hilfestellungen und Förderungen gibt es für mein Unternehmen? Gibt es für mein Unternehmen eine Begleitung auf diesem neuen Weg? Das Webinar „Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – Potenziale nutzen“ am 8. Februar, von 16 Uhr bis (voraussichtlich) 17 Uhr, gibt einen Einblick dahingehend, wie eine inklusive Arbeitswelt in Betrieben gelingen kann. Angesprochen werden Unternehmen aller Branchen und unabhängig von der Größe, die Interesse an einer inklusiven Arbeitswelt haben und mehr über das Themenfeld Arbeit & Behinderung erfahren möchten.

Im Webinar wird Romana Oberngruber, BA das NEBA-Betriebsservice vorstellen und praxisbezogen über das kostenlose Angebot, mit Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln, vorstellen. Anschließend wird der Leiter des Bereiches Sozial- und Arbeitsrecht, Dr. Lorenz Huber, einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen (Einstellpflicht, Arbeitnehmerschutz, Kündigungsschutz etc.) geben. Das NEBA-Betriebsservice unterstützt Unternehmen und Betriebe aller Größen und Branchen bei allen Fragen zu Arbeit und Behinderung (Förderungen, Barrierefreiheit, Arbeitsplatzgestaltung etc.) kostenlos aus einer Hand. Dabei werden Betriebe begleitet, wenn es darum geht, die Beschäftigung von Arbeitssuchenden mit Behinderungen oder Einschränkungen mit den betrieblichen Anforderungen abzugleichen. Weiters kann das NEBA-Betriebsservice bei ausgeschriebenen Stellen für Menschen mit Behinderung sein breites Netzwerk zur Verfügung stellen.

Zur Anmeldung

Veranstaltung "Sicherheit und Compliance in der Exportkontrolle" am 22.2.2024

Im Außenwirtschaftsverkehr gilt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zunächst der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Beschränkungen und Anordnungen von Handlungspflichten sind jedoch möglich, wenn dies zur Wahrung bestimmter höherrangiger Schutzinteressen erforderlich ist.

Durch Exportkontrolle kann der Außenwirtschaftsverkehr eines Landes oder eines Wirtschaftsraumes gesetzlichen Beschränkungen unterworfen werden.

Programm
9:00 Uhr
  • Begrüßung durch Mag. (FH) Philipp Mayerhofer, Vorsitzender Fachvertretung Außenhandel
  • Grundlage der Österreichischen und EU-Exportkontrolle
  • Vorstellung der Exportkontrollbehörde (Aufbau-/Ablauforganisation)
  • Portal Außenwirtschaftsadministration, elektronisches Antragssystem
ca. 11:00 Uhr
  • Kaffeepause
  • Verantwortlichkeiten von Unternehmen und Mitarbeitern (AußWG 49-51), ICP
  • Exportkontrolle und Zoll
13.00 – 14.30 Uhr
  • Imbiss und Infotische der Vortragenden für individuelle Fragen
14.30 – 16.30 Uhr
  • Workshop: Sanktion mit Schwerpunkt Russland (Belarus) und Iran
Hinweis
Der Vortrag ist für Mitglieder kostenlos. 

Nähere Details zum Programm und zur Anmeldung finden Sie in der Einladung zur Veranstaltung.