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Person in Rückenansicht steht hinter Rednerpult mit aufgeklapptem Laptop und Mikrofon, im Hintergrund verschwommen Hörsaal mit Menschen, Sitzreihen auf verschiedenen Höhen
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Veranstaltungstipps

September 2025

Lesedauer: 1 Minute

19.09.2025

Webinar „EUDR – Entwaldungsverordnung“ am 7.10.2025

Von der Verordnung zur Praxis: Die EU-Entwaldungsverordnung erfolgreich im Unternehmen anwenden.

Die EU- Entwaldungsverordnung will der weltweiten Entwaldung entgegenwirken und verpflichtet Unternehmen in der Lieferkette verbindliche Sorgfaltspflichten für folgende Rohstoffe bzw. draus hergestellte Erzeugnisse zu erfüllen:

  1. Rohstoffe: Holz, Kautschuk, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Soja, Rinder
  2. Relevante Erzeugnisse: Schokolade, Palmöl, Sojabohnen, Rindfleisch, Leder, Holzmöbel, Holzkohle, Autoreifen, etc.  

Die oben genannten relevanten Rohstoffe/Erzeugnisse dürfen nur dann innerhalb der EU in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden, wenn sie folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:  

  • sie sind entwaldungsfrei  d.h. die Rohstoffe/Erzeugnisse wurden auf Flächen erzeugt, die nicht nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden bzw. es bei Holzerzeugnissen zu keiner Waldschädigung gekommen ist
  • sie wurden gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt 
  • für sie liegt eine Sorgfaltserklärung vor

 

Der Geltungsbeginn der Verordnung wurde um 1 Jahr verschoben, woraus sich nun folgende Umsetzungsfristen ergeben:

  • 30. Dezember 2025 für mittlere und große Unternehmen (statt 30. Dezember 2024)
  • 30. Juni 2026 für Klein- und Kleinstunternehmen (statt 30. Juni 2025)  

Im Webinar stellen wir das neue Regelwerk im Detail vor und zeigen auf, welche Anforderungen auf Ihr Unternehmen zukommen:  Welche Unternehmen sind betroffen und ab wann? Welche Sorgfaltspflichten treffen die Unternehmen? Was gilt es alles zu beachten?

Neben den Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen der Verordnung werden Ihnen unsere Vortragenden entsprechende Tools zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten/Erstellung der Sorgfaltserklärung praxisnah vorstellen. Zudem erhalten Sie ein Onlinetraining für die Anwendung des EU-Informationssystems zur Erstellung einer Sorgfaltserklärung.

 

Mehr Information und zur Anmeldung: HIER.


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