
Aktueller Stand: Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards
Bedeutende Änderungen bei der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Lesedauer: 2 Minuten
Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung steht vor bedeutenden Änderungen:
Im Rahmen der ESG-Omnibus-Initiative wird eine gezielte Vereinfachung und Entlastung für Unternehmen angestrebt, die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie-Verordnung sowie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) betroffen sind. (Hauptartikel: ESG-Omnibus Initiative - WKO)
Im Rahmen der ESG-Omnibus-Initiative wird eine gezielte Vereinfachung und Entlastung für Unternehmen angestrebt, die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie-Verordnung sowie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) betroffen sind. (Hauptartikel: ESG-Omnibus Initiative - WKO)
Ziel der Überarbeitung
Ein zentrales Element dieser Initiative ist die Überarbeitung des sogenannten „Set 1“ der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde vom EU-Parlament beauftragt, die bestehenden Standards kritisch zu prüfen und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Anforderungen praxisnäher und effizienter zu gestalten – ohne die Qualität und Aussagekraft der Berichte zu gefährden.
Was ist bisher passiert?
Die EFRAG hat bereits einen konkreten Arbeitsplan (EFRAG Arbeits- und Zeitplan) verabschiedet, der einen Abschluss der Überarbeitung bis Herbst 2025 vorsieht.
In einem ersten Schritt wurden bis zum 6. Mai 2025 Meinungen, Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge aus der Praxis gesammelt.
Dabei standen vier zentrale Handlungsfelder im Fokus:
1. Verbesserung der Wesentlichkeitsanalyse
Die sogenannte doppelte Wesentlichkeit – also die Berücksichtigung der finanziellen Wesentlichkeit als auch die Bewertung der Auswirkungswesentlichkeit – bildet das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Ziel ist es, hier mehr Klarheit und Praktikabilität zu schaffen:
- Wie lassen sich wesentliche Themen besser identifizieren?
- Welche Vereinfachungen sind in der Praxis sinnvoll?
2. Optimierung der narrativen Informationen
Vor allem bei den beschreibenden Informationen gibt es Potenzial zur Entlastung:
- Reduktion redundanter oder wenig aussagekräftiger Datenpunkte
- Umwandlung verpflichtender Angaben in freiwillige, wo sinnvoll
- Bessere Übersicht durch die Identifikation von inhaltlichen Überschneidungen
3. Optimierung der quantitativen Angaben
Insbesondere die Erhebung von quantitativen Daten sorgt in der Praxis für Herausforderungen. Die Überarbeitung soll hier für mehr Verhältnismäßigkeit sorgen:
- Welche Kennzahlen sind essenziell – und welche können vereinfacht oder gestrichen werden?
4. Struktur und Aufbau der Berichtsstandards beziehungsweise des Nachhaltigkeitsberichts
Ein häufig genannter Kritikpunkt ist die Komplexität der aktuellen Berichtsstruktur.
Ziel ist es, diese klarer und benutzerfreundlicher zu gestalten:
- Vermeidung von Doppelungen
- Bessere Abstimmung der einzelnen Standards untereinander
- Bessere Übereinstimmung des Haupttextes mit den detaillierten Anwendungsanforderungen (Application Requirements)
Wie geht es weiter?
Bis Ende Juli 2025 soll die Überarbeitung der ESRS abgeschlossen sein. Bereits im August 2025 ist eine öffentliche Konsultation der überarbeiteten Standards geplant. Im Oktober 2025 sollen die finalen Empfehlungen schließlich an die Europäische Kommission übermittelt werden – ein wichtiger Meilenstein für eine zukunftsfähige, transparente und gleichzeitig machbare Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union.

>>Arbeits- und Zeitplan der EFRAG zur Überarbeitung der ESRS: EFRAG Arbeits- und Zeitplan
Voluntary reporting standard for Small and Medium-sized Enterprises (VSME)
Die Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards werden sich zudem auch auf die VSME auswirken, da sich diese in Teilen an den ESRS anlehnen. Sollte es zudem zu einer Abänderung des Anwendungsbereiches der CSRD und somit der ESRS kommen, wird den VSME künftig eine deutlich höhere Bedeutung zukommen, deren Relevanz dann über Klein- und Mittelunternehmen hinaus gehen würde.
Die aktuellen freiwilligen VSME-Berichtsstandards wurden am 17. Dezember 2024 final veröffentlicht. Ein konkreter Zeit- oder Arbeitsplan für eine mögliche Überarbeitung oder die Entwicklung eines neuen Rahmenwerks liegt derzeit noch nicht vor. Klar ist jedoch: Die EU-Kommission plant, auf Basis der VSME künftig einen standardisierten Rahmen für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitzustellen.
Übersicht zu den VSME der EFRAG: EFRAG VSME