Neu ab 1. Jänner 2026: 5. Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) und Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (5. MILG)
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Der Nationalrat hat das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) beschlossen, das bereits am 1. Jänner 2026 in Kraft tritt.
Ursprünglich - in den ersten öffentlichen Ankündigungen - wirkte es so, als wolle die Bundesregierung damit eine von uns wichtige Forderung einen Schritt weit umsetzen: die Rechtssicherheit für alle. Mit großer Überraschung und Enttäuschung mussten wir dann zur Kenntnis nehmen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf genau das Gegenteil erzeugt: Zwar wurde mit dem ZIAG im Bereich des KSchG ein erster Schritt gesetzt, aber es wurden nun zusätzliche Rechtsunsicherheiten im Rahmen der Wertsicherung geschaffen. Dies bedeutet mehr Aufwand, enorme Kosten und verursacht damit eine für Hausverwaltungen vollkommen unzumutbare Parallelrechnung. Ab dieser Kenntnisnahme hat der Fachverband nichts unversucht gelassen, um diesen Entwurf zugunsten von Legisvakanz und Praktikabilität für die Unternehmen abzuändern.
Es wurde noch in den Parlamentsreden darauf hingewiesen, dass im Jänner 2026 eine Nachbesserung erfolgen soll. Der Fachverband hat dazu denn Regierungsvertretern seine Expertise angeboten und steht jederzeit dazu bereit, mitzuwirken.
Überblick zu den Regelungsinhalten
Eine Begrenzung der vertraglichen Wertsicherung von Wohnungsmietverträgen in der Voll- und in der Teilanwendung des MRG. Valorisierungen der Mietzinse erfolgen (nur noch) zum 1. April eines jeden Jahres.
Betraglich sind die jährlichen Mietzinserhöhungen beschränkt.
Der Rückforderungszeitraum für Ansprüche aus Zahlungen aufgrund unwirksamer Wertsicherungsvereinbarungen wird auf fünf Jahre beschränkt.
Bei Wohnungsmietverträgen in der Voll- und Teilanwendung des MRG verlängert sich die Mindestbefristung sowohl beim Vertragsabschluss als auch bei der Vertragsverlängerung von drei Jahren auf fünf Jahre, es sei denn, der Vermieter beruft sich erfolgreich auf seine fehlende Unternehmereigenschaft.
HIER finden Sie eine umfassende Mitgliederinformation zur neuen Rechtslage, erstellt von FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer.
Für zeitnahe weitere Informationen zum MieWeG 2026/ 5. MILG laden wir sie unten am 9.1.2026 zu einem Präsenzseminar in der WKS ein oder am 14.1.2026 zu einem Webinar (Referent jeweils Mag. Ch. Kothbauer)
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