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Frontale Aufnahme einer lächelnden Person in Schürze, die hinter einem Tresen steht und einer anderen Person ein Bankomatlesegerät hinhält. Die andere Person hält ihre Hand auf das Gerät. Im Hintergrund ist eine Espressomaschine
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Trinkgeldpauschale: Berechnungsbeispiele Burgenland

Die Trinkgeldpauschalen dienen als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.

Lesedauer: 1 Minute

03.09.2025

Vergleich alte Trinkgeldpauschale für das Burgenland (inkl. Mitarbeitervorsorgekasse 1,53%) – Neuregelung:

Service mit Inkasso

  Alt Neu
(österreichweit)
Differenz
31,00 65,00  
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
(22,51 % inkl. BV)
6,98 14,63 7,65
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
(18,07 %)
5,60 11,75 6,14

Bei der neuen österreichweiten Trinkgeldpauschale für Mitarbeiter:innen mit Inkasso fallen im oben beschriebenen Beispiel beim Arbeitgeber 14,63 Euro und beim Arbeitnehmer 11,75 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen an.

Service ohne Inkasso

Alt Neu
(österreichweit)
Differenz
15,50 45,00  
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
(22,51 % inkl. BV)
3,49 10,13 6,64
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
(18,07 %)
2,80 8,13 5,33

Bei der neuen österreichweiten Trinkgeldpauschale für Mitarbeiter:innen ohne Inkasso fallen im oben beschriebenen Beispiel beim Arbeitgeber 10,13 Euro und beim Arbeitnehmer 8,13 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen an.

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