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Sparte Transport und Verkehr
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502 - Fachgruppentagung der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmungen

Mittwoch, 30. September 2026 | 14.00 Uhr 

Lesedauer: 1 Minute

03.09.2026

Am Mittwoch, 30. September 2026, um 14.00 Uhr findet in der Wirtschaftskammer Salzburg (Konferenzraum 1, EG, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg) eine Fachgruppentagung der Fachgruppe Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung

4. Beschlussfassung über die Grundumlage 2027 (Erhöhung) *

Beschluss FGT Autobus-, Luftfahrt-, Schifffahrtunternehmungen 2026
© WKS

5. Allfälliges


* Erläuterung zu Top 4 (Erhöhung der Grundumlage für 2027):

Die Rechnungsabschlüsse der Fachgruppe Autobus-, Luftfahrt-, Schifffahrtunternehmungen in der Wirtschaftskammer Salzburg haben in den letzten Jahren immer wieder Abgänge gebracht. Mit einer großen Zunahme an Mitgliedern ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Die Höhe der Grundumlage war in den letzten Jahren unverändert. Aus diesen Gründen und aufgrund der Rücklagensituation ergibt sich daher für die Fachgruppe die Notwendigkeit einer Erhöhung der Grundumlage (-für 2027 um ca. 10%-), um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Fachgruppe zu erhalten und eine schlagkräftige Interessenvertretung der Branche gewährleisten zu können. In den letzten Ausschusssitzungen der Fachgruppe wurde die notwendige Grundumlagenerhöhung stets befürwortet. Gemäß § 123 Abs.3 WKG ist die Grundumlage von der Fachgruppentagung zu beschließen.

Jedes Mitglied ist gemäß § 61 Abs. 2 WKG iVm § 27 Abs. 2 GO berechtigt, seine Meinung zur Grundumlagenerhöhung innerhalb einer Frist, die eine Woche nicht unterschreiten darf, zu äußern. Wir ersuchen daher um allfällige Rückäußerung zur Grundumlagenerhöhung bis spätestens 16.09.2026 per Mail an busluftschiff@wks.at .


Hinweis
Teilnahmeberechtigt an der Fachgruppentagung sind alle Fachgruppenmitglieder.

Vertreter einer juristischen Person benötigen eine firmenmäßig gezeichnete Vollmacht. 
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