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Sparte Gewerbe und Handwerk
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105 - Fachgruppentagung der Maler und Tapezierer

Mittwoch, 17. September 2025 | 11.20 Uhr

Lesedauer: 1 Minute

04.08.2025

Am Mittwoch, den 17.09.2025, um 11.20 Uhr findet im Raum 308 des WIFI Salzburg (Julius-Raab-Platz 2, 5027 Salzburg) die Fachgruppentagung der Maler und Tapezierer statt.

Tagesordnung 

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung

4. Bericht des Innungsmeisters

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Grundumlage 2026 gem. § 123 WKG – Grundumlagenerhöhung *

FGT
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6. Delegierung der Fachgruppentagung an den Fachgruppenausschuss gem. § 65 WKG:

  • Beschlussfassung über Voranschlag und Rechnungsabschluss
  • Beschlussfassung über Nachtragsvoranschlag
  • Beschlussfassung in Angelegenheiten, die eine über den Voranschlag hinausgehende Belastung nach sich ziehen
  • Beschlussfassung über Gebühren für Sonderleistungen

7. Allfälliges


* Die seit 2011 unveränderte Grundumlage soll für das Jahr 2026 gemäß § 123 WKG dahingehend erhöht werden, dass der Festbetrag pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag je Zuordnung zu folgenden Berufszweigen: Maler und Tapezierer von €320,00 auf €350,00, alle Sonstigen von €200,00 auf € 230,00 und der Ruhendsatz von € 100,00 auf € 115,00 angehoben werden.

Der Anteil an der Sozialversicherungsbeitragssumme und Höchstbetrag der Grundumlage bleiben unverändert. Die Verpflichtung von juristischen Personen zur Zahlung des festen Betrages in doppelter Höhe bleibt ausgeschlossen.

Jedes Mitglied ist gemäß § 61 Abs 2 WKG iVm § 27 Abs 2 GO berechtigt, seine Meinung zur Grundumlagenerhöhung innerhalb einer Frist, die eine Woche nicht unterschreiten darf, zu äußern. Wir ersuchen daher um allfällige Rückäußerung zur Grundumlagenerhöhung bis spätestens 16.09.2025 per Mail an maler@wks.at oder tapezierer@wks.at.


Hinweis
Teilnahmeberechtigt an der Fachgruppentagung sind alle Fachgruppenmitglieder. Vertreter einer juristischen Person benötigen eine firmenmäßig gezeichnete Vollmacht.

Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung unter maler@wks.at oder tapezierer@wks.at gebeten.
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