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Sparte Transport und Verkehr
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503 - Fachgruppentagung der Seilbahnen

Dienstag, 23. September 2025 | 14.00 Uhr

Lesedauer: 1 Minute

19.08.2025

Am Dienstag, den 23.09.2025, von 14.00 bis 14.30 Uhr findet in der Bezirksstelle Pongau der Wirtschaftskammer Salzburg (Premweg 4, 5600 St. Johann/Pongau) die Fachgruppentagung der Fachgruppe der Seilbahnen statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung

4. Beschlussfassung über die Grundumlage 2026 (Erhöhung)*

FGT
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5. Delegierung der Fachgruppentagung an den Fachgruppenausschuss gem. § 65 WKG:

  • Beschlussfassung über Voranschlag und Rechnungsabschluss
  • Beschlussfassung über Nachtragsvoranschlag
  • Beschlussfassung in Angelegenheiten, die eine über den Voranschlag hinausgehende Belastung nach sich ziehen
  • Beschlussfassung über Gebühren für Sonderleistungen

6. Allfälliges


*Erläuterung zum TOP 4.) „Beschlussfassung über die Erhöhung der Grundumlage für 2026“:

Die Rechnungsabschlüsse der Fachgruppe der Seilbahnen in der Wirtschaftskammer Salzburg haben in den letzten Jahren stetige Abgänge gebracht. Für die Salzburger Fachgruppe der Seilbahnen ergibt sich daher die Notwendigkeit einer Erhöhung der Grundumlage, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Fachgruppe zu erhalten und eine schlagkräftige Interessenvertretung der Seilbahnbranche gewährleisten zu können. Auch in der letzten Ausschusssitzung der Fachgruppe der Salzburger Seilbahnen vom Juni 2025 wurde die notwendige Grundumlagenerhöhung einstimmig befürwortet. Gemäß § 123 Abs. 3 WKG ist die Grundumlage von der Fachgruppentagung zu beschließen.

Hinweis
Teilnahmeberechtigt an der Fachgruppentagung sind alle Fachgruppenmitglieder. Vertreter einer juristischen Person benötigen eine firmenmäßig gezeichnete Vollmacht.
 
Jedes Mitglied ist gemäß § 61 Abs 2 WKG iVm § 27 Abs 2 GO berechtigt, seine Meinung zur Grundumlagenerhöhung innerhalb einer Frist, die eine Woche nicht unterschreiten darf, zu äußern. Wir ersuchen daher um allfällige Rückäußerung zur Grundumlagenerhöhung bis spätestens 16.09.2025 per Mail an seilbahnen@wks.at.
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