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Abänderungsantrag 1 TOP 5.2: FGT der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation

Jährlicher Transparenzbericht

Lesedauer: 1 Minute

19.08.2026
Fachgruppentagung Werbung und Marktkommunikation Salzburg, 21. September 2026

Eingebracht von Tina Jochmann, Am Messezentrum 6, 5020 Salzburg

Die Fachgruppentagung möge beschließen:

  1. Transparenz und jährliche Information Die Fachgruppentagung begrüßt eine transparente Information der Mitgliedsbetriebe über die Tätigkeit und die finanzielle Entwicklung der Fachgruppe. Die Fachgruppe veröffentlicht daher jährlich auf ihrer Website einen kompakten Transparenzbericht. Dieser enthält insbesondere eine verständliche Darstellung der wesentlichen Budgetinformationen sowie des genehmigten Rechnungsabschlusses. Ergänzend können die wichtigsten Aktivitäten, Leistungen und Projekte der Fachgruppe dargestellt werden.
  2. Information der Mitglieder Die Mitgliedsbetriebe werden im Rahmen der bestehenden Kommunikationswege, insbesondere über den E-Mail-Newsletter, auf die Veröffentlichung des Transparenzberichts und der Budgetinformationen auf der Website hingewiesen.    Eine eigene fixe Versandfrist oder eine verpflichtende Einzelübermittlung des vollständigen Berichts per E-Mail wird nicht vorgesehen.
  3. Beibehaltung der Delegierung Die bestehende Delegierung der Beschlussfassung über den Voranschlag und den Rechnungsabschluss an den Fachgruppenausschuss gemäß § 65 WKG bleibt aufrecht. Die Delegierung ermöglicht eine zweckmäßige, rasche und funktionelle Behandlung der finanziellen Angelegenheiten und ist im Rahmen des § 65 WKG ausdrücklich vorgesehen. 

Begründung

Transparenz gegenüber den Mitgliedsbetrieben ist der Fachgruppe wichtig. Die Mitglieder sollen nachvollziehen können, welche Leistungen die Fachgruppe erbringt und wie sich die wesentlichen finanziellen Eckpunkte darstellen.

Mit dem jährlichen Transparenzbericht wird dieses Anliegen praktisch umgesetzt. Die Veröffentlichung auf der Website schafft eine zentrale und dauerhaft zugängliche Informationsmöglichkeit. Die Mitgliedsbetriebe werden über den bestehenden E-Mail-Newsletter auf die veröffentlichten Informationen hingewiesen.

Die bestehende Delegierung der Beschlussfassung über den Voranschlag und den Rechnungsabschluss an den Fachgruppenausschuss bleibt aufrecht. Sie ist gesetzlich vorgesehen und ermöglicht eine funktionelle, rasche und sachgerechte Behandlung der finanziellen Angelegenheiten. Die Arbeitsfähigkeit des Fachgruppenausschusses und der Fachgruppentagung bleibt dadurch erhalten.

Der Abänderungsantrag verbindet damit das berechtigte Anliegen nach mehr Transparenz mit einer praktikablen und verwaltungsarmen Umsetzung.