Antrag 2: Fachgruppentagung der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation
Jährlicher Transparenzbericht
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07.09.2026
Fachgruppentagung Werbung und Marktkommunikation Salzburg, 21. September 2026
1. Begründung
- Mitglieder erhalten derzeit keinen strukturierten Überblick darüber, wie die Grundumlage und sonstige Mittel verwendet werden und welche Aktivitäten und Leistungen die Fachgruppe für sie erbringt.
- Der Rechnungsabschluss ist gemäß § 35 Abs. 4 GO-WKÖ nur vier Wochen bei der Landeskammer einsehbar, eine aktive Zustellung erfolgt nicht. Zudem kann seine Genehmigung gemäß § 65 WKG an den Fachgruppenausschuss delegiert werden, wodurch die Fachgruppentagung damit oft nicht im Detail befasst ist.
- Ein jährlicher Transparenzbericht schließt diese Lücke ohne nennenswerten Mehraufwand, da die Daten ohnehin vorliegen – im Sinne der von der WKÖ nach dem Rücktritt von Präsident Mahrer angekündigten Transparenz-Reformen.
2. Antrag
Die Fachgruppentagung der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Salzburg möge beschließen:
- Die Fachgruppe legt ab dem Geschäftsjahr 2026 allen Mitgliedern jährlich einen Transparenzbericht über ihre Tätigkeit sowie die Verwendung der Grundumlage und sonstiger Mittel vor. Der Bericht umfasst mindestens Einnahmen nach Herkunft, Ausgaben nach Zweck, den Stand der Rücklagen, Zuwendungen an Dritte sowie eine Übersicht über Aktivitäten und Leistungen für die Mitglieder (z. B. Veranstaltungen, Service, Interessenvertretung).
- Der Bericht wird künftig jährlich binnen acht Wochen nach Genehmigung des Rechnungsabschlusses des jeweiligen Geschäftsjahres per E-Mail versendet und auf der Website veröffentlicht; bei der nächstfolgenden Fachgruppentagung wird er als eigener Tagesordnungspunkt behandelt. Einmalig gilt dies auch rückwirkend für das bereits abgeschlossene Geschäftsjahr 2025, binnen acht Wochen ab Genehmigung von dessen Rechnungsabschluss, frühestens jedoch nach Annahme dieses Antrags; eine Behandlung als eigener Tagesordnungspunkt entfällt in diesem Fall.
- Die Genehmigung des jährlichen Rechnungsabschlusses (Jahresabschluss) der Fachgruppe wird für die laufende Funktionsperiode nicht mehr gemäß § 65 WKG an den Fachgruppenausschuss delegiert; eine allenfalls bestehende Delegierung wird widerrufen. Die Genehmigung verbleibt damit bei der Fachgruppentagung.
- Die Geschäftsstelle wird aufgefordert zu prüfen, ob und wie der genehmigte Rechnungsabschluss den Mitgliedern zusätzlich zur gesetzlichen Auflage zur Einsicht (§ 35 Abs. 4 GO-WKÖ) digital zugänglich gemacht werden kann, und dies gegebenenfalls umzusetzen.
Datum: 27. August 2026
Antragsteller: Valerian-Leander Tschopp, Graphetik GmbH, Salzburg