CIP (Carriage and Insurance Paid To)

Frachtfrei versichert benannter Bestimmungsort

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Bei Nutzung der Klausel „Frachtfrei versichert“ erfolgt die Lieferung der Ware und der Gefahrübergang vom Verkäufer an den Käufer

  • durch Übergabe der Ware an den Frachtführer,
  • welcher vom Verkäufer beauftragt wurde,
  • oder durch Verschaffung der so gelieferten Ware.
  • Hierzu kann der Verkäufer die Ware in einer für die verwendete Transportart geeigneten Art und Weise und an einem diesbezüglich geeigneten Ort in den Besitz des Frachtführers übergeben.

Nach der so erfolgten Lieferung der Ware an den Käufer übernimmt der Verkäufer jedoch keine Garantie dafür, dass die Ware ihren Bestimmungsort in einwandfreiem Zustand oder in der angegebenen Qualität erreicht bzw. dass die Ware überhaupt am Bestimmungsort eintrifft. Der Grund hierfür ist, dass mit Lieferung der Ware an den Käufer durch Übergabe an den Frachtführer zugleich auch der Gefahrübergang vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt; ungeachtet dessen muss jedoch der Verkäufer einen Vertrag zur Beförderung der Ware vom Lieferort zum vereinbarten Bestimmungsort abschließen. 

Der Verkäufer muss ebenfalls einen Versicherungsvertrag für die auf den Käufer übergehende Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports von der Lieferstelle mindestens bis zum Bestimmungsort abschließen.

Quelle: Publikation „Incoterms® 2020 by the International Chamber of Commerce (ICC)“, Auszug aus den deutschsprachigen, erläuternden Kommentaren zur Klausel CIP. Den Originaltext mit einer umfassenden Beschreibung der mit der jeweiligen Klausel verbundenen Rechte und Pflichten erhalten Sie bei der ICC Austria.

Stand: 08.06.2020