Cermet-Stäbchen

Europäische Kommission gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

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22.09.2023

Bei der zu einreihenden Ware handelt es sich um Cermet-Stäbchen mit gleichförmigem, rundem Querschnitt. Die Waren mit unterschiedlichen Längen und Durchmessern können entweder massiv oder gelocht und mit Kühlkanälen versehen sein; die Enden sind stumpf. Manche der Waren sind auch gefasst.

Die Waren bestehen aus Cermet, und zwar aus gesintertem Hartmetall auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel.

Aufgrund ihres geringen Verarbeitungsgrades sowie der einfachen Form und Gestaltung können die Waren für eine Vielzahl von Verwendungszwecken eingesetzt werden, etwa als Verstärkungselemente. Weitergehend verarbeitet können die Waren für Werkzeuge und als Werkzeuge verwendet werden.

Eine Einreihung in den KN-Code 8209 00 80 als Stäbchen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets, ist ausgeschlossen, weil die Waren nur dann für Werkzeuge und als Werkzeuge verwendet werden können, wenn sie weiterverarbeitet werden, und auch für andere Zwecke geeignet sind. Die Waren fallen unter die Position 8113 , die Cermets in Rohformen oder als Waren, die von anderen Positionen nicht erfasst werden, umfasst.

Die Einreihung der Ware erfolgt daher in den KN-Code 8113 00 90  (Durchführungsverordnung (EU) 2021/910,  Amtsblatt L 199  vom 7.6.2021). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Der nunmehr zu Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 5 %.