Handelsabkommen der EU mit Indonesien

Freihandelsabkommen und Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit

Lesedauer: 5 Minuten

Indonesien

Die Beziehungen der EU mit Indonesien basieren auf dem Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit, dass seit 1. Mai 2014 in Kraft ist.

Zur weiteren Vertiefung der Beziehungen hat die EU am 18. Juli 2016 Verhandlungen mit Indonesien über ein Handelsabkommen begonnen.

Handelsabkommen EU-Indonesien

Seit 2016 verhandelt die EU mit Indonesien über ein Handelsabkommen.

Die 15. Verhandlungsrunde fand vom 10. - 14. Juli 2023 in Yogyakarta statt. Dabei wurde ein breites Spektrum von Verhandlungsbereichen diskutiert, insgesamt trafen 14 Arbeitsgruppen im Rahmen der aktuellen Verhandlungsrunde aufeinander. Das Kapitel über wirtschaftliche Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau wurde abgeschlossen. Gute Fortschritte konnten in den Kapiteln zu Ursprungsregeln, Streitbeilegung und Handel mit Dienstleistungen erzielt werden. Die Gespräche über den Marktzugang im öffentlichen Beschaffungswesen und die Diskussionen zu Ausfuhrzöllen blieben aber ergebnislos. Indonesien muss in diesen Bereichen noch interne Konsultation durchführen. Die Verhandlungen über nachhaltige Entwicklung, sowie jene zum sensiblen Thema Subventionen, erfordern noch erhebliche Arbeit.

Nachfolgend finden Sie

Was wird verhandelt?

Das Handelsabkommen soll unter anderem den Abbau von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen, die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und Investitionen (inklusive Investitionsschutz), öffentliches Beschaffungswesen, den Schutz geistigen Eigentums, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen, Wettbewerbs- und Regulierungsfragen sowie nachhaltige Entwicklung (Sozial- und Umweltstandards) umfassen.

EU-Verhandlungstexte

Die EU hat Indonesien die folgenden Textvorschläge als Diskussionsgrundlage vorgelegt. Diese Texte stellen lediglich die ersten Vorschläge der EU für Rechtstexte zu Themen des Handelsabkommens zwischen der EU und Indonesien dar, und die EU behält sich das Recht vor, spätere Änderungen am Text vorzunehmen, indem sie den Text jederzeit ganz oder teilweise ändert, ergänzt oder streicht. Zur Erläuterung werden die Textvorschläge zusammen mit kurzen Factsheets zu den einzelnen Themen veröffentlicht.

Der eigentliche Text des endgültigen Abkommens wird das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der EU und Indonesien sein. Der vollständige Text des endgültigen Abkommens wird veröffentlicht, sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind - lange vor seiner Unterzeichnung und Ratifizierung.


Berichte zu den Verhandlungsrunden EU-Indonesien


Wie wird verhandelt?

Es ist die Europäische Kommission, die Handelsabkommen im Namen der Europäischen Union und aller ihrer Mitgliedstaaten auf Basis eines Mandates des Rates der EU (EU-Mitgliedstaaten) verhandelt.

In nachfolgenden Factsheets erläutert die Europäische Kommission, wie die Verhandlungen und deren Abschluss Schritt für Schritt ablaufen und wie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Stakeholders, Interessensgruppen und die Zivilgesellschaft in den Prozess der Verhandlungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Abkommen die Ansichten der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten widerspiegeln:

Darüber hinaus stellt sich die Europäische Kommission im Rahmen des „Civil Society Dialogues“ bei zahlreichen Treffen den Fragen der Zivilgesellschaft.

Hintergrundinformation zu den Verhandlungen der EU mit Indonesien

Bereits 2007 nahm die EU Verhandlungen über ein regionales Freihandelsabkommen mit allen Ländern der ASEAN-Gruppe außer Myanmar, Kambodscha und Laos auf. Da die Verhandlungen jedoch nur langsam voran gingen, einigten sich beide Seiten im März 2009 darauf, diese vorerst auszusetzen.

Da die EU weiterhin anstrebt, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch einen verstärkten Marktzugang zu den ASEAN-Staaten auszubauen, haben die EU-Mitgliedstaaten im Dezember 2009 der Europäischen Kommission grünes Licht für Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit einzelnen ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) gegeben.

Mit den angestrebten Handelsabkommen sollen die auf vielen ASEAN-Märkten bestehenden tarifären und nicht tarifären Schranken für Handel und Investitionen gesenkt oder aufgehoben werden, um so die wirtschaftlichen Beziehungen der EU mit der ASEAN-Region zu stärken. 

Im Oktober 2013 wurde das Mandat der Europäischen Kommission für diese Verhandlungen vom Rat der EU um das Thema "Investitionsschutz" erweitert.

Von der Europäischen Kommission wird jedoch weiterhin der Abschluss eines Abkommens mit der gesamten ASEAN-Region angestrebt.

Seit 2012 führte die EU mit Indonesien Vorbereitungsgespräche für den Beginn von Verhandlungen über ein Handelsabkommen („scoping exercise“). Am 21. April 2016 konnten diese Gespräche zwischen der EU und Indonesien erfolgreich abgeschlossen werden.

Am 18. Juli 2016 haben EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der indonesische Handelsminister Tom Lembong sich geeinigt, offiziell die Verhandlungen der EU mit Indonesien über ein Handelsabkommen zu beginnen (EU and Indonesia Launch Bilateral Trade Talks). Diese Erklärung erfolgte unmittelbar nachdem der Rat der EU (28 Mitgliedstaaten) die Europäische Kommission ermächtigt hat, Verhandlungen mit
Indonesien aufzunehmen.

Das Handelsabkommen soll unter anderem den Abbau von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen, die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und Investitionen (inklusive Investitionsschutz), öffentliches Beschaffungswesen, den Schutz geistigen Eigentums (inklusive des Schutzes geographischer Herkunftsbezeichnungen, GIs), sanitäre und phytosanitäre
Maßnahmen, Wettbewerbs- und Regulierungsfragen sowie nachhaltige Entwicklung (Sozial- und Umweltstandards) umfassen.

Bisher fanden 14 Verhandlungsrunden statt.

Rahmenabkommen EU-Indonesien

Am 9. November 2009 konnte das seit 2004 verhandelte Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Indonesien unterzeichnet werden. 

Seit 1. Mai 2014 ist das Abkommen in Kraft.

Das umfassende Abkommen der EU mit Indonesien ist das erste seiner Art zwischen der EU und einem ASEAN-Land. Es eröffnet eine neue Ära in den bilateralen Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamer Prinzipien wie Gleichberechtigung, der gegenseitigen Achtung, des gegenseitigen Nutzens, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte.

Das Abkommen stärkt die politische, wirtschaftliche und sektorale Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Politikfeldern, darunter Handel, Umwelt, Energie, Wissenschaft und Technologie, gute Regierungsführung sowie Tourismus und Kultur, Migration, Terrorismus- und Korruptionsbekämpfung sowie Bekämpfung der organisierten Kriminalität. 

Durch das Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit wird ein Gemischter Ausschuss und eine Reihe von sektoralen Arbeitsgruppen eingerichtet, die die Zusammenarbeit steuern und einen umfassenden und intensiveren Dialog zwischen Indonesien und der EU gewährleisten. 

Rechtsakte Rahmenabkommen EU-Indonesien

Stand: 26.07.2023

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