Handelsabkommen der EU mit Malaysia

Handelsabkommen und Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

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Die Beziehungen der EU mit Malaysia basieren auf dem Kooperationsabkommen der EU mit ASEAN von 1980.

Seit Oktober 2010 verhandelt die EU mit Malaysia über ein Handelsabkommen sowie über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen.

Handelsabkommen

Bereits im Dezember 2009 haben die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission grünes Licht für Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit einzelnen ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) gegeben. Mit den angestrebten Freihandelsabkommen sollen die derzeit auf vielen ASEAN-Märkten bestehenden tarifären und nicht tarifären Schranken für Handel und Investitionen gesenkt oder aufgehoben werden, um so die wirtschaftlichen Beziehungen der EU mit der ASEAN-Region zu stärken. Von der Europäischen Kommission wird jedoch weiterhin der Abschluss eines Abkommens mit der gesamten ASEAN-Region angestrebt.

Am 5. Oktober 2010 hat die Europäische Kommission offiziell die Verhandlungen mit Malaysia aufgenommen. Die erste Verhandlungsrunde fand am 6. Dezember 2010 statt.

Die Freihandelsverhandlungen sind umfassend und beinhalten neben den Abbau der Zölle sowie den nicht-tarifären Handelshemmnisse auch Verpflichtungen in Bezug auf handelsbezogene Fragen, wie z.B. Beschaffungswesen, Wettbewerb, Schutz geistigen Eigentums, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen sowie nachhaltige Entwicklungen. Verhandlungsthema ist auch die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und Investitionen sowie der Investitionsschutz.

Nach sieben Verhandlungsrunden wurden die Verhandlungen im April 2012 auf Wunsch von Malaysia ausgesetzt. Die Die EU hat zu diesem Zeitpunkt die "Halbzeit" der Freihandelsverhandlungen mit Malaysia erreicht. Allerdings müssen die schwierigsten Probleme noch gelöst werden (Marktzugang, etc.).

2016 wurde eine Bestandsaufnahme ("stocktaking exercise") durchgeführt, um die Aussichten auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen zu bewerten. Die Ergebnisse werden derzeit analysiert.

Die EU strebt ein umfassendes Freihandelsabkommen ähnlich jenem mit Singapur und Vietnam an.

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

Seit 2010 verhandelt die EU mit Malaysia über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, welches das erste umfassende bilaterale Rahmenabkommen der EU mit Malysia darstellt.

Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen dient der Stärkung und Diversifizierung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und der Förderung der Zusammenarbeit und des Dialogs in allen Bereichen von gemeinsamen Interessen zwischen der EU und Malaysia. In dem Abkommen finden sich Bestimmungen über die verschiedenen Kooperationsbereiche wie Handel und Investitionen, Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Industriepolitik und KMU, Wissenschaft und Technologie, Bildung und Kultur, Statistik, Informationsgesellschaft, Migration, Bekämpfung des Drogenhandels und der Geldwäsche, usw.

Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen wird auf fünf Jahre geschlossen und kann stillschweigend um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Stand: 11.01.2022