Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU - Zentralafrika

Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Kamerun

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Das erste Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika wurde im Dezember 2007 zwischen der EU und Kamerun paraphiert, im Jänner 2009 unterschrieben und wird seit dem 4. August 2014 vorläufig angewendet

Die Verhandlungen zu einem umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) mit der gesamten Region wurden 2011 bis auf Weiteres unterbrochen.

Die EU und die Länder Zentralafrikas prüfen derzeit die Möglichkeit, ein EPA auf der Grundlage des von Kamerun bereits genutzten Interimsabkommens zu schließen.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA)

Seit 2003 verhandelt die EU parallel mit sieben Gruppen der Afrika-Karibik-Pazifik-Länder über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA).

Die Gruppe "Zentralafrika" umfasst 8 Länder (Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Dem. Rep. Kongo, São Tomé und Principe, Tschad und Zentralafrikanische Republik), wobei die am wenigsten entwickelten Länder (Äquatorialguinea, Dem. Rep. Kongo, São Tomé und Principe, Tschad und Zentralafrikanische Republik) in den Genuss der EU-Handelspräferenzen im Rahmen der "Alles-außer-Waffen“-Initiative kommen. Kongo und Gabun profitieren vom Allgemeinen Präferenzssystem (APS) der EU.

Die Hauptexportprodukte der EU sind Maschinen und mechanische Geräte, Fahrzeuge, Lebensmittel und pharmazeutische Produkte. Die wichtigsten Ausfuhren Zentralafrikas in die EU sind Öl (70%), Kakao, Holz, Kupfer, Bananen und Diamanten.

Das erste Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Zentralafrika wurde im Dezember 2007 zwischen der EU und Kamerun paraphiert  und im Jänner 2009 unterschrieben.  

Das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Kamerun garantiert Kamerun einen präferntiellen Zugang zum EU-Markt für seine Waren wie z.B. Aluminium Kakao, Bananen und andere landwirtschaftliche Produkte, deren Wert ungefähr bei 314 Million EUR pro Jahr liegen. Im Gegenzug wird Kamerun 80% der EU-Importe über eine Periode von 15 Jahren liberalisieren. 

Das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sieht ferner Unterstützung bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie Maßnahmen vor, die afrikanischen Ausfuhren helfen sollen, die EU-Einfuhrvorschriften im Bereich des Gesundheits- und Pflanzenschutzes zu erfüllen (SPS-Maßnahmen).  

Das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Kamerun wird seit dem 4. August 2014 vorläufig angewendet.

Das Interims-WPA ist ein "stepping-stone’"-Abkommen. Das bedeutet, dass die EU und die Partnerländer das Abkommen durch "Rendez-vous"-Klauseln vertiefen können, die weitere Verhandlungen über handelsbezogene Themen wie Dienstleistungen, Wettbewerb, geistiges Eigentum usw. ermöglichen.

Die diesbezüglichen Verhandlungen wurden 2011 bis auf Weiteres unterbrochen.

Die EU und die Länder Zentralafrikas prüfen derzeit die Möglichkeit, ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf der Grundlage des von Kamerun bereits genutzten Interimsabkommens zu schließen.

Rechtsakte

Abkommen


Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits (ABl L 57 vom 28. Februar 2009)
Weitere relevante Rechtsakte

 

Stand: 10.01.2022