Stadtansicht von Brüssel mit einem historischen Turm im Zentrum, rund um die alten Häuser und das Reiterstandbild ist ein Park angelegt. Über das Bild wurde ein weißes Austria A gelegt.
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Belgien: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 3 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Seit 1.1.1995 gibt es für Waren aus Österreich keine Beschränkungen mehr. Im Allgemeinen gibt es auch bei Importen aus Drittländern weder eine Lizenzierung noch Kontingente. Lizenzpflicht besteht nur noch nach den einschlägigen Regeln der EU für gewisse Agrarerzeugnisse, Kohle, Erdölderivate und militärische Güter. Nähere Infos zur Lizenzerteilung finden Sie beim belgischen Wirtschaftsministerium.

Zollbestimmungen

Waren, die sich in Österreich im zollrechtlichen freien Verkehr befinden, sind seit 1.1.1995 damit im zollrechtlich freien Verkehr der EU. Für den Versand solcher Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder für deren Erwerb aus einem anderen EU-Mitgliedstaat gelten die Bestimmungen über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr.

Warenumsätze zwischen Unternehmen, die diesbezüglich zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und sich mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausweisen, erfolgen hinsichtlich des Versands steuerfrei, der Erwerb unterliegt der Erwerbssteuer des Mitgliedstaates zum jeweils geltenden MwSt.-Satz.

Sonstige Einfuhrabgaben

Belgien unterliegt keiner sonstigen Einfuhrumsatzsteuer.

Muster

Die Einfuhr von Warenmustern mit geringem Wert, die nicht zum Weiterverkauf vorgesehen sind, unterliegt keinen Einschränkungen. Diese müssen aber erkennbar nur zum Gebrauch als Muster oder Probe geeignet sein bzw. für den kommerziellen Verkehr unbrauchbar gemacht worden sein. Zigaretten und alkoholische Getränke sind davon ausgenommen.

Der Versand von Geschenken mit geringem Warenwert unterliegt keinen Einfuhrbeschränkungen.

E-Commerce

Seit 1. Juli 2021 muss grundsätzlich die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes verrechnet werden, wenn Waren an Konsumenten oder an sogenannte Schwellenerwerber (z.B. umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer, Ärzte, Dentisten, etc.) in anderen Mitgliedsstaaten der EU verkauft werden.

Sonderregelungen gibt es für Kleinstunternehmer mit Versandhandelsumsätzen von bis zu 10.000 Euro pro Jahr. Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich eine Selbstbemessungsabgabe und ist daher selbst zu berechnen.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter anderem auf der Infoseite zum innergemeinschaftlichen Versandhandel. Betreffend Steuersätze der jeweiligen EU-Länder können Sie diese nach Zolltarifnummer über die Access2Markets Datenbank abrufen.

Eine Besonderheit ist der Versandhandel von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie z.B. alkoholische Getränke) nach Belgien.

Die Höhe der Verbrauchsteuern können Sie in der Steuerdatenbank der EU-Kommission für das jeweilige Land einsehen. Die Steuer wird im Empfängerland fällig.

Paketversand

Das Höchstgewicht beträgt 30 kg. Nähere Informationen finden Sie bei der belgischen Post oder bei Eurosprinters.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Für Verpackungsmaterial, das mit Lebensmitteln direkt in Kontakt kommt, verlangt das belgische Gesundheitsministerium den Nachweis der Unschädlichkeit, wobei das Belgische Verpackungsinstitut beauftragt ist, die Einhaltung der Bestimmung zu überwachen. Für Lebensmittel und Pharmazeutika werden Angaben über die Zusammensetzung verlangt.

Der Importeur ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften verantwortlich.

Gesetzlich verboten ist jede irreführende Kennzeichnung, insbesondere eine Markierung auf ausländischen Waren, die vermuten lässt, dass es sich um ein belgisches Erzeugnis handelt.

Bei für den Direktverkauf bestimmten Waren müssen Beschreibung und Gebrauchsanweisung in Französisch und Niederländisch abgefasst sein.

Begleitpapiere

Innerhalb der Europäischen Union sind die zollmäßige Abfertigung und die Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze entfallen. Für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen ist für eine steuerfreie Lieferung die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten und des Käufers auf der Rechnung erforderlich.

Restriktionen

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (Ausnahme: Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und Schweiz).

Belgien ist seit 1983 Mitglied des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsBüro Brüssel hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 24.02.2023