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Luxemburg: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Ihre Guides in neue Märkte: Das Exporthandbuch und das Importhandbuch der Wirtschaftskammer Tirol fassen zusammen, was Sie in der Praxis beachten müssen.

Importbestimmungen

Seit 1.1.1995 gibt es für Waren aus Österreich keine Beschränkungen mehr. Im Allgemeinen gibt es auch bei Importen aus Drittländern weder eine Lizenzierung noch Kontingente. Lizenzpflicht besteht nur noch nach den einschlägigen Regeln der EU für gewisse Agrarerzeugnisse, Kohle, Erdölderivate und militärische Güter. 

Aktuelle Export- und Importzahlen finden Sie am WKÖ-Exportradar. Sie suchen bestimmte Daten? Wir bieten auch individuelle Analysen

Zollbestimmungen

Waren, die sich in Österreich im zollrechtlichen freien Verkehr befinden, sind seit 1.1.1995 damit im zollrechtlich freien Verkehr der EU. Für den Versand solcher Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder für deren Erwerb aus einem anderen EU-Mitgliedstaat gelten die Bestimmungen über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr.

Warenumsätze zwischen Unternehmen, die diesbezüglich zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und sich mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausweisen, erfolgen hinsichtlich des Versands steuerfrei, der Erwerb unterliegt der Erwerbssteuer des Mitgliedstaates zum jeweils geltenden MwSt.-Satz.

Sonstige Einfuhrabgaben

Luxemburg unterliegt keiner sonstigen Einfuhrumsatzsteuer.

Muster

Die Einfuhr von Warenmustern mit geringem Wert, die nicht zum Weiterverkauf vorgesehen sind, unterliegt keinen Einschränkungen. Diese müssen aber erkennbar nur zum Gebrauch als Muster oder Probe geeignet sein bzw. für den kommerziellen Verkehr unbrauchbar gemacht worden sein. Zigaretten und alkoholische Getränke sind davon ausgenommen.

Der Versand von Geschenken mit geringem Warenwert unterliegt keinen Einfuhrbeschränkungen.

E-Commerce

Seit 1. Juli 2021 muss grundsätzlich die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes verrechnet werden, wenn Waren an Konsumenten oder an sogenannte Schwellenerwerber (z.B. umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer, Ärzte, Dentisten, etc.) in anderen Mitgliedsstaaten der EU verkauft werden.

Sonderregelungen gibt es für Kleinstunternehmer mit Versandhandelsumsätzen von bis zu 10.000 Euro pro Jahr. Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich eine Selbstbemessungsabgabe und ist daher selbst zu berechnen.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter anderem über die FAQ zum innergemeinschaftlichen Versandhandel ab 1.7.2021. Betreffend Steuersätze der jeweiligen EU-Länder können Sie diese nach Zolltarifnummer über die Access2Markets Datenbank abrufen.

Eine Besonderheit ist der Versandhandel von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie z.B. alkoholische Getränke) nach Luxemburg.

Die Höhe der Verbrauchsteuern können Sie in der Steuerdatenbank der EU-Kommission für das jeweilige Land einsehen. Die Steuer wird im Empfängerland fällig.

Das AußenwirtschaftsBüro Brüssel (E bruessel@wko.at) hilft Ihnen dazu auch gerne weiter.

Paketversand

Das Höchstgewicht beträgt 30 kg. Nähere Informationen finden Sie bei der luxemburgischen Post.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

In Luxemburg besteht die Pflicht zur Leistung einer Verpackungsabgabe je nach Größe und Form der Verpackung. Die Verpackungsabgabe ist in jedem Fall zu leisten, unabhängig davon, ob das Produkt in Österreich oder Luxemburg abgefüllt bzw. verpackt wurde. Zuständig für die Verpackungsabgabe in Luxemburg ist VALORLUX.

Die Etikettierung muss zumindest in einer der drei Landessprachen – Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch – erfolgen.

Begleitpapiere

Innerhalb der Europäischen Union sind die zollmäßige Abfertigung und die Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze entfallen. Für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen ist für eine steuerfreie Lieferung die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten und des Käufers auf der Rechnung erforderlich.

Restriktionen

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (Ausnahme: Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und Schweiz).

Wissenswertes zu innergemeinschaftlichem Warenverkehr, Warenursprung und Zoll haben wir für Sie im Außenwirtschafts- und Zollrecht zusammengefasst.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsBüro Brüssel hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

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