Nach Peru exportieren/aus Peru importieren
Grenzen engen uns ein: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre geschäftlichenGrenzen zu überwinden und im Ausland Erfolg zu haben
- Das Exporthandbuch
- Wir unterstützen bei Export und Import
- Zoll- und Importbestimmungen
- Informationen zu Wirtschaft, Recht und Steuern sowie Reisen
Das Exporthandbuch
Warum exportieren? Ganz einfach: Der Markt in Österreich ist begrenzt. Allein der bayrische Markt ist eineinhalb Mal größer als der österreichische. Genauso einfach ist es aber, diese Grenze zu durchbrechen, denn Exportieren ist leichter als man denkt: Die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol haben in ihrem ausführlichen Exporthandbuch zusammengefasst, was Sie bei Ihren ersten Schritten über die Grenze beachten sollten. Von A wie Ausfuhrbeschränkungen bis Z wie Zollbestimmungen.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Die Internationalisierungsoffensive go-international unterstützt Sie auch finanziell bei Ihren Internationalisierungsbestrebungen.
Sie wollen Ihr erstes Mal wagen? Unsere Fachleute aus den Landeskammern helfen Ihnen beim Schritt über die Grenze. Melden Sie sich einfach!
Wir unterstützen bei Export und Import
Damit Ihr geschäftlicher Grenzübertritt kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten wir Sie bei Ihren Export- und Importvorhaben. Und wir wollen, dass Sie möglichst weit springen: Die Internationalisierungsoffensive go-international bietet viele verschiedene Förderprogramme für Markteintritt, Marktbearbeitung und das Bezugsquellengeschäft im Ausland.
Starthilfe für Exporteurinnen und Exporteure
Wer ganz am Anfang steht, den nehmen unsere Fachleute aus den Landeskammern an der Hand und unter die Lupe. Sie prüfen mit Ihnen, ob Sie ausreichend auf Ihr Vorhaben vorbereitet sind, helfen bei der Einschätzung von Aufwand und Erfolgsaussichten und definieren mit Ihnen Zielgruppen und Testmärkte. Am Ende wird aus Ihrer Idee eine Strategie. Die macht dem AußenwirtschaftsCenter, das Ihren ersten Markteintritt begleitet, die Suche nach Partnerinnen und Partnern leicht.
Geben Sie den Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landeskammer Bescheid! Gemeinsam machen wir die ersten Schritte in den Export.
Exportfinanzierung
Nur wer sät, kann auch ernten. Gerade beim Geschäft über die Grenze dürfen Vorlaufkosten und Risiken nicht unterschätzt werden. Hausbanken, Exportfonds, Kontrollbank, AWS und private Exportversicherer haben viele Antworten auf Fragen zu Finanzierung, Absicherung von Exportgeschäften und Direktinvestitionen.
Unsere Expertinnen und Experten suchen mit Ihnen die beste Lösung und geeignete Partner. Melden Sie sich bei uns!
Exportförderungen
Sie wollen erstmalig exportieren oder einen neuen Exportmarkt erschließen? Sie möchten wissen, welche Fördermöglichkeiten dafür vorgesehen sind? Bei einem Beratungsgespräch evaluieren wir mit Ihnen die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und schnüren ein maßgeschneidertes Exportförderpaket für Ihr Exportvorhaben.
Wir haben den Überblick über alle Fördermaßnahmen und sorgen dafür, dass Sie sich im Förderdschungel zurechtfinden!
Auslandsaktivitäten absichern und finanzieren
Risiken kann man selten ausschließen. – Aber man kann sie minimieren: Mit den Exporthaftungen des Bundes und Refinanzierungen über Ihre Hausbank bietet die Österreichische Kontrollbank (OeKB) kräftige Instrumente, die Österreichs Unternehmen und ihre Partner im weltweiten Wettbewerb stärken.
Hier finden Sie die aktuellen Deckungsrichtlinien für Projektgeschäfte, Investitionsgüterlieferungen und Beteiligungen in Peru.
Exportabwicklung und Exportdokumente
Unsere Exportprofis
- beraten Sie bei Zollverfahren,
- helfen Ihnen bei den Exportdokumenten, die Ihre Exportware begleiten,
- wissen alles über Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrkontrolle und
- unterstützen Sie bei der Feststellung des Ursprungs Ihres Exportproduktes.
- Kurzum: Wir sind Ihre Berater in allen Fragen der Exportabwicklung!
Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern wissen über Ursprungszeugnisse, Carnet ATA und sonstige für den Export notwendige Dokumente Bescheid und beglaubigen diese auch gerne gleich für Sie.
Importberatung
Man kann sogar von Zuhause aus international tätig sein: Auch andere Märkte haben schöne Produkte und Dienstleistungen. Damit Ihre Lieferungen aus dem Ausland auch reibungslos zu Ihnen finden, haben die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol in ihrem ausführlichen Importhandbuch zusammengefasst, was Sie bei der Einfuhr oder Verbringung von Waren nach Österreich beachten müssen.
Sie wollen importieren? Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern helfen Ihnen dabei, alle Welt nach Österreich zu holen. Melden Sie sich einfach!
Bezugsquellen
Wer im Wettbewerb bestehen will, muss ständig sicherstellen, die notwendigen Vorprodukte in der notwendigen Qualität von verlässlichen Lieferantinnen und Lieferanten zu den bestmöglichen Preisen zuzukaufen. Wir identifizieren diese Lieferantinnen und Lieferanten, prüfen deren Bonität und Leistungsfähigkeit, übermitteln Ihre Spezifikationen und holen Angebote ein. Wenn Sie Wert auf Diskretion legen, können Sie sich dabei auch gerne am Anfang hinter uns verstecken. Und dass wir Sie dann auch bei der Abwicklung eines Beschaffungsgeschäftes unterstützen, versteht sich von selbst.
Sie wollen sich eines unserer AußenwirtschaftsCenter als Einkaufsorganisation an Bord holen? Hier gibt es Unterstützung auf den Beschaffungsmärkten dieser Welt.
Marktanalysen
Ein Überblick über die Absatz- und Konkurrenzsituation in einem Zielmarkt gehört ganz oben in den Werkzeugkasten einer Exporteurin und eines Exporteurs. Der Aufstieg zur Aussichtsplattform ist mit uns ein Spaziergang. Jede Warenlieferung über jede Grenze wird weltweit statistisch erfasst. Wir wissen, wie viele Bohrmaschinen Brasilien importiert oder wohin Belgien Babynahrung liefert.
Die Expertinnen und Experten in unserem Servicecenter in Wien werten den Zahlensalat einer riesigen Datenbanken für Sie aus, sagen Ihnen, welche Informationen Sie brauchen, und liefern maßgeschneiderte Warenstromanalysen, die Ihnen helfen, Ihre Nische zu finden.
Zoll- und Importbestimmungen
- Importbestimmungen
- Zollbestimmungen
- Sonstige Einfuhrabgaben
- Muster
- Vorschriften für Versand per Post
- Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
- Begleitpapiere
- Restriktionen
- Artenschutz
Importbestimmungen
Der peruanische Zolltarif folgt der NANDINA (Nomenclatura Arancelaria Común de los Países Miembros del Acuerdo de Cartagena) und ist an das harmonisierte System angepasst. Kapitalgüter und Betriebsmittel wurden weitgehend vom Zoll befreit.
Die Bezahlung der Zollgebühren wird bei der Verbringung der Ware aus dem Zolllager fällig, wobei die Einschaltung von Zollagenten bei geringeren Warenwerten nicht zwingend vorgeschrieben ist. Für die Einfuhr von Maschinen ist die ratenweise Bezahlung der Zollgebühren grundsätzlich vorgesehen. Daneben fällt für gewisse Waren eine sogenannte selektive Konsumsteuer (Impuesto Selectivo al Consumo) an:
17 % – 25 % für Softdrinks, 25 % - 40 % für Wein und Spirituosen je nach Alkoholgehalt und 17 % - 30 % Bier je nach Alkoholgehalt, bis zu 50 % für Tabakwaren und Zigaretten 0,18 Soles pro Zigarette (ca. 0,05 USD), 10 % für benzinbetriebene neue Autos und Motorräder, 20 % für Dieselfahrzeuge und dieselbetriebene Zweiräder und 40% für gebrauchte Autos und Zweiräder.
Zollbestimmungen
Seit April 2011 betragen die Zollsätze ad valorem 0 %, 4 %, 6 % oder 11 %, die meisten Waren (70,3 %) sind mittlerweile zollfrei.
Die Zollnebenspesen betragen durchschnittlich bis zu ca. 3 % vom CIF-Wert.
Einfuhr-Umsatzsteuer: 18 % (gleich der nationalen MWSt.). Die Berechnungsgrundlage ist der CIF-Wert inklusive Zoll und allfälliger Konsumsteuer (Impuesto Selectivo al Consumo). Dieser Betrag ist für lokale Firmen in der Regel vorsteuerabzugsfähig.
Bei Import einer Ware zur Weiterver- bzw. bearbeitung eines Exportproduktes kommen u.U. folgende Sonderregelungen in Frage:
- Temporäre Einfuhr zur aktiven Veredelung (Admisión temporal para perfeccionamiento activo): Diese Regelung gewährt eine Befreiung von Zoll- und anderen Abgaben auf den Import von Waren, die nach ihrer Einfuhr in ein Endprodukt verarbeitet und exportiert werden. Bis zu 24 Monaten möglich. Es ist die Hinterlegung einer Garantieleistung im Wert der Einfuhrabgaben und Steuern vorgeschrieben. Nicht zu verwechseln mit der herkömmlichen temporären Einfuhr von regulären Waren (bis zu 18 Monaten).
- Drawback-Verfahren: Die Regelung gewährt eine Rückerstattung von 3 % jener Zollabgaben, die für die Einfuhr oder maximal 50 % des Herstellungswerts die wieder ausgeführten Güter bezahlt wurden.
Sonstige Einfuhrabgaben
Einfuhr und Verkauf ausländischer Medikamente und pharmazeutischer Vormaterialien sind erst nach Registrierung dieser Erzeugnisse im peruanischen Sanitätsregister ("Registro Sanitario") möglich. Die Produkte auf den lokalen Markt zu bringen, ist außerdem von einer Genehmigung zum Vertrieb abhängig, die gleichfalls der peruanische Importeur beim peruanischen Gesundheitsministerium zu beantragen hat. Sonderbestimmungen bestehen für die Einfuhr von Blutderivaten, denen eine Bestätigung des Exportlandes über Unbedenklichkeit betreffend AIDS sowie Hepatitis A und B beiliegen muss. Eintragung in das Sanitätsregister ist darüber hinaus auch für Kosmetika, medizinisches und chirurgisches Material sowie für verpackte Lebensmittel erforderlich.
Per Dekret 016-11-SA vom 27. Juli 2011 ist ein neues Gesetz betreffend GMP-Zertifikate für pharmazeutische Produkte, medizinische Geräte und Gesundheitsprodukte in Kraft getreten, wobei Hersteller aus den meisten Ländern, darunter auch Österreich, bei neuen Registrierungen sowie Register-Erneuerungen auf eigene Kosten im Herstellerland von peruanischen Behörden inspiziert werden müssen. Bei der Einfuhr der Produkte unterliegt jede Charge einer Kontrolle.
Muster
Handelsmuster in kleinen Mengen sind grundsätzlich zollfrei. Das Anbringen des Vermerks "muestra sin valor comercial" sowie Versand per eingeschriebener Luftpost ist erforderlich. Sonderbestimmungen gelten für Pharmazeutika, chemische Produkte, Medikamente, Kosmetika, alkoholische Getränke und handwerkliche Erzeugnisse.
Vorschriften für Versand per Post
Als Geschenksendung werden nur Warensendungen (maximal drei Sendungen pro Jahr) bis zu einem maximalen Wert von jährlich USD 2.000, die an eine natürliche Person für deren Privatverbrauch gesendet werden, anerkannt. Warenwert pro Geschenksendung maximal USD 200. Werbegeschenke werden wie normale Handelsware behandelt. Postpakete dürfen das Ausmaß von jeweils 1 m (Länge, Breite, Höhe, inges. 3 m) und max. 30 kg nicht überschreiten.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Markierung mit Schablone, ansonsten keine besonderen Vorschriften. Darüber hinaus Instruktionen des peruanischen Importeurs beachten. Für den Versand von Gefahrengüter gelten internationale Vorschriften.
Laut Produktkennzeichnungsgesetz (Ley 28405, Ley de Rotulado de Productos Industriales Manufacturados) müssen auf Industriewaren folgende Angaben angebracht sein:
- Name oder Bezeichnung des Produktes
- Ursprungsland
- Bei verderblichen Waren:
- Ablaufdatum
- Hinweise zur Lagerung
- Sonstige Hinweise
- Nettoinhalt des Produktes in Masse oder Volumen
- Sollte das Produkt Stoffe enthalten, die ein Risiko für den Konsumenten oder Nutzer darstellen, so sind diese anzuführen
- Name und Adresse des Erzeugers in Peru oder Importeur oder Verpacker oder samt dessen Steuernummer (RUC, Registro Unico de Contribuyente)
- Hinweise auf allfällige Risiken und Gefahren
- Erste Hilfe-Hinweise im Falle von Gesundheitsschäden durch den Benutzer, so anwendbar.
Für die Produktkennzeichnung ist der lokale Importeur verantwortlich. Alle Angaben müssen gut sichtbar und vorzugsweise auf Spanisch sein, Informationen zu Punkt C (verderbliche Waren) müssen in spanischer Sprache sein. Artikel 4 sieht weiters vor, dass die vom Importeur im Ausland gefertigten Industriewaren, zusammen mit der Zollerklärung („Declaración de Importación“ ab einem Wert von USD FOB 2000,- darunter „Declaración simplificada“) abzugeben sind. Zusätzlich muss eine eidesstattliche Erklärung eingereicht werden, in der angeführt wird, dass die in Artikel 2 vorgeschriebenen Angaben auf den Produkten angebracht sind. Ein ausdrückliches Anführen des Ursprungslandes und des Ablaufdatums ist ebenfalls notwendig.
Im Rahmen des Gesetzes für eine gesunde Ernährung, ist im Juni 2018 das Handbuch für Warnhinweise auf industriell hergestellter Lebensmittel veröffentlicht worden. Nach dem Modell Chiles sollen auch in Peru achteckige schwarze Hinweise auf der Produktverpackung auf einen hohen Gehalt gesätigter Fettsäuen, einen hohen Zuckergehalt oder einen hohen Salzgehalt hinweisen, mit dem Vermerk den übermäßigen Konsum zu vermeiden. Bei Produkten die Transfette beinhalten, soll unter dem entsprechenden schwarzen Oktagon vermerkt werden, das der Konsum zu vermeiden ist.
Die Industrie hat 12 Monate Zeit sich auf die Neuregelung einzustellen, in den ersten 6 Monaten werden die Warnhinweise auch als Aufkleber auf den Verpackungen gestattet sein.
Holzverpackungen müssen der internationalen Norm ISPM Nr. 15 entsprechen; zuständige Behörde ist SENASA.
Begleitpapiere
Für Frachtsendungen nach Peru sind Handelsfakturen und Konnossements in spanischer Sprache erforderlich. Die Anzahl der Handelsfakturen richtet sich nach den Wünschen des Kunden. FOB-Wert (in USD empfehlenswert) sowie Brutto- und Nettogewicht in kg müssen angegeben werden. Auf der Rechnung müssen getrennt FOB-Wert, Transport und Versicherungskosten angeführt werden. Wenn die Ware unversichert versendet wurde, wird diese vom Zoll versichert. Der Versicherungswert ermittelt sich über den von der Steuerbehörde für die jeweilige Zolltarifposition festgelegten Prozentsatz. Das Konnossement (bzw. die Airway-Bill) wird in drei Originalen benötigt. Orderkonnossemente sind bei Angabe einer Notify-Adresse zugelassen.
Warensendungen, die in mehreren Teilen und mit mehreren Fakturen zum selben Zeitpunkt an eine peruanische Firma abgehen, werden als eine Sendung betrachtet und benötigen auch nur ein Konnossement. Es ist empfehlenswert, die Versanddokumente so rasch wie möglich an die peruanische Hausbank zur Weiterleitung an den Importeur zu senden, um die extrem hohen Lagergebühren zu vermeiden.
Restriktionen
Einfuhrgenehmigungen sind u.a. für Arzneimittel, Kosmetika, chirurgische Ausstattung, Nahrungsmittel, Telekommunikations- und Radiogeräte, Pflanzenschutzmittel, Waffen, Glückspielmaschinen sowie alle Arten von Kältemaschinen erforderlich. Die Lieferungen dürfen erst nach Vorliegen sämtlicher Genehmigungen versandt werden, um etwaige spätere Probleme bei der Zollabwicklung zu verhindern. Die vorübergehende Einfuhr von Waren und der Import von gebrauchten Maschinen, Personenkraftwagen und Motoren sind möglich.
Artenschutz
Peru richtet sich nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Die Ausfuhr bestimmter einheimischer Säugetiere, Vogelarten, Insekten und Pflanzen ist nur mit einem vom Landwirtschaftsministerium ausgestellten Dokument, der CITES Ausführbescheinigung erlaubt.
Rechtliche Grundlagen sind, u.a. das am 15.7.2000 ergangene Gesetz 27.308 über Forstwirtschaft und Fauna, das zusammen mit dem Ministerialerlass DS 0014-2001 vom 15.7.2001 und dem Erlass zum Schutz gefährdeter Arten DS 034-2004-AG die Grundlagen für die Ausführbestimmungen der ordnungsgemäß registrierten Exporteure bildet.
Österreich ist 1982 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- und Pflanzenarten in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste, zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen.
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händlerinnen und Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die von den Händlerinnen und Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.
Nähere Informationen sind beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Abteilung Natur- und Artenschutz, www.cites.at (Bereich Natur- und Artenschutz), erhältlich.
Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Santiago hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.