Blick auf Lagos, Hauptstadt von Nigeria
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Nigeria: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 3 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Lagos die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk. 

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Visa für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich. 

Arbeitsrecht und Entsendung 

Für Arbeitsverträge mit kurzer Vertragsdauer (auch für Montage/Installationsarbeiten) muss um eine befristete Arbeitserlaubnis (Temporary Work Permit - TWP) für die ausländischen Mitarbeiter angesucht werden. Eine TWP ermöglicht einem Ausländer, in Nigeria einzureisen und jeweils bis zu drei Monate lang zu arbeiten. Nach Ablauf kann die TWP um weitere drei Monate verlängert werden. TWPs können nur durch einen Rechtsträger, wie etwa eine in Nigeria registrierte Firma, beantragt werden.

Zu Fragen im Zusammenhang mit Montagearbeiten empfehlen wir aber auch das AußenwirtschaftsCenter Lagos zu kontaktieren.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Alle Unternehmen, die in Nigeria wirtschaftlich tätig sind, sind verpflichtet Körperschaftssteuer in Höhe von 30 % abzuführen wobei ausländische Niederlassungen besonders genau kontrolliert werden. Die Mehrwertsteuer (Value Added Tax) beträgt 7,5 % und fällt für alle Güter und Dienstleistungen an, die in Nigeria konsumiert werden.

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.

Firmengründung und Investition

2013 wurde zwischen Nigeria und Österreich ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. Informationen zur Firmengründung finden Sie auf der Webseite der staatlichen Corporate Affairs Commission.

Eine Firmengründung in Nigeria sollte nur unter Hinzuziehung eines lokalen Rechtsanwalts/einer lokalen Rechtsanwältin vorgenommen werden.

Grundsätzlich kann eine ausländische Firma in Nigeria zwischen zwei Geschäftsmodellen wählen: Die Gründung einer Firma im hundertprozentigen Eigentum oder das Eingehen eines Joint-Ventures mit einem lokalen Unternehmen.

Nur für Gesellschaften mit beschränkter Haftung kann um eine Expatriate Quota (Ausländerquote) und um Temporary Work Permits (temporäre Arbeitserlaubnis) für ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angesucht werden.

Die Praxis hat gezeigt, dass die Gründung einer Tochterfirma in hundertprozentigem Eigentum in den meisten Fällen einem Joint-Venture vorzuziehen ist. Vorteilhaft kann es sein, den nigerianischen Partner oder die nigerianische Partnerin als Direktor/in oder Chairperson oder auf Provisionsbasis als Konsulenten in das Unternehmen einzubinden. 

Ausführliche Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern erhalten Sie vom AußenwirtschaftsCenter Lagos.

Investitionsschutz

Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen.

Vertretungsvergabe

In der Praxis werden bei Waren, mit denen regelmäßig größere Umsätze getätigt werden und deren Lagerhaltung verhältnismäßig einfach zu bewerkstelligen ist, bzw. die dem Kunden auf Abruf kurzfristig zugestellt werden müssen, vielfach Importeure bevorzugt, die über ein Auslieferungslager und die entsprechende Distributionslogistik verfügen. Auch wartungsintensivere Produkte werden eher über einen Importeur, dem Fachpersonal zur Verfügung steht, als über Vertreter vertrieben.

Bei Waren mit großem Gewicht/Volumen und relativ geringem Wert, die jedoch hohe Lagerkosten verursachen, erfolgt der Vertrieb in der Regel über Handelsvertreter.

Von der ungeprüften Verwendung eines Standard-Vertreter- oder Importeursvertrages bzw. der Vereinbarung österreichischen Rechts und eines österreichischen Gerichtsstandes wird ausdrücklich abgeraten.

Stand: 07.03.2023