Recht und Steuern in Albanien
Das AußenwirtschaftsCenter Athen weiß über lokale Rechts- und Steuerfragen Bescheid und berät Sie gerne
- Allgemeine Informationen
- Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
- Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
- Steuerbestimmungen
- Handelsabkommen
- Ausführliche Informationen
Allgemeine Informationen
Andere Länder, andere Sitten: Die Rechts- und Steuersysteme unserer Handelspartner weichen oft sehr stark von dem ab, was uns aus Österreich bekannt ist. Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze aber jedenfalls beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.
Unsere AußenwirtschaftsCenter haben ein breites Fachwissen und Erfahrung bei lokalen Rechts- und Steuerfragen, die Sie Ihnen für eine juristische und steuerliche Erstberatung gerne zur Verfügung stellen. Sollte Ihre Anfrage einer rechtsanwaltlichen Expertise bedürfen, haben wir ein großes Netzwerk an deutsch- und landessprachigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Das AußenwirtschaftsCenter Athen hilft Ihnen in Rechts- und Steuerfragen in Albanien weiter. Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
Firmengründungen sind einfach und in relativ kurzer Zeit beim zentralen Firmenregister durchzuführen. Seit Kurzem gibt es auch ein nationales Zentrum für Lizenzen, bei dem alle notwendigen Lizenzen für den Betrieb beantragt werden können. Die Mindesteinlagen bei Firmengründungen sind sehr niedrig. In der Praxis ist eine erfahrene beratende Person bei der Gründung von ausländischen Firmen immer noch notwendig.
Das AußenwirtschaftsCenter Athen steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen von Personen mit anderer Staatsangehörigkeit sind seit Dezember 2008 durch das Gesetz Nr. 9959 geregelt. Demnach braucht jeder, der sich innerhalb von sechs Monaten mehr als 90 Tage im Land aufhält, eine Aufenthaltsgenehmigung. Ausländische Personen, die zu mindestens zehn Prozent an einer albanischen Gesellschaft beteiligt sind oder Investments mit einem Mindestwert von 100.000 Euro durchführen, erhalten automatisch eine Arbeitsgenehmigung für drei Jahre. Die Arbeitsgenehmigung wird vom Ministerium für Arbeit und Sozialwesen ausgestellt.
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Steuerbestimmungen
Seit 1.1.2014 gibt es ein neues Fiskalpaket. Die Unternehmenssteuer wurde von zehn auf 15 Prozent erhöht. Die Einkommenssteuer wurde von einer Flat Tax von zehn Prozent auf eine progressive Einkommenssteuer umgestellt (0 - 13 % - 23 %).
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Handelsabkommen
Basis für die Handelsbeziehungen der EU zu Albanien ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA). Seit 1. Dezember 2006 wurden die Handelsbestimmungen des SAA aufgrund des Interimsabkommen über Handel- und Handelsfragen angewendet. Am 1. April 2009 trat das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in Kraft.
Doppelbesteuerungsabkommen – Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht gegenüber einem Unternehmen zukommt, womit eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten verhindert wird.
Das Bundesministerium für Finanzen stellt weitere wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.
Ausführliche Informationen
Damit Ihre Marktbearbeitung in Albanien problemlos abläuft, hat unser Team vor Ort Informationen zu außenhandels- und investitionsrelevanten Fach- und Branchenthemen, die Sie jederzeit beim AußenwirtschaftsCenter Athen anfordern können.
Allgemeines zu Wirtschaft, Land und Leute sowie persönliche Tipps finden Sie in unserem Länderreport Albanien.
Das AußenwirtschaftsCenter Athen berät Sie gerne, sollten Sie weitere Fragen zu Albanien haben.