Stadtansicht von Zürich: historische Häuser mit roten Dächern, darunter ragen einzelne Türme hervor, eine Brücke führt über den Fluss. 
Über das Bild wurde ein weißes Austria A gelegt.
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Schweiz: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 5 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Zürich die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk. 

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich. 

Arbeitsrecht und Entsendung

Generell können Firmen aus EU/EFTA Staaten 90 Tage im Jahr in der Schweiz bewilligungsfrei arbeiten. Allerdings besteht eine Meldepflicht über ein Online-Meldesystem.

Die Online-Meldung ist das übliche Meldeverfahren. Bei Entsendung von Mitarbeitenden sind darüberhinaus die flankierenden Maßnahmen zu beachten. Dies bedeutet, dass Mitarbeitende die in der Schweiz ortsüblichen Löhne erhalten und die Sicherheit- und Ruhebestimmungen einhalten müssen. Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft SECO stellt die Internetplattform www.entsendung.admin.ch zur Verfügung. Auf dieser Website wird gezielt über alle Aspekte der gewerblichen Tätigkeit, der Entsendung und Meldung von Mitarbeiter:innen und der flankierenden Maßnahmen informiert. Bei Verstößen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen ist mit Verwaltungsstrafen zu rechnen.

Die Anerkennung und Gleichwertigkeitsprüfung der Ausbildungen sowohl bei kurzzeitiger Dienstleistungserbringung wie auch bei einem Stellenantritt in der Schweiz läuft über das Schweizerische Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

Ein Beruf und das Unternehmertum können weitgehend eigenständig und ohne staatliche Beschränkungen ausgeübt werden, solange deren unsachgemäße Ausübung für Ausführende und Dritte nicht mit einer erhöhten Gefährdung verbunden ist. Dies sind im Konrekten 150 „reglementierte Berufe“, die einen Nachweis einer Facheignung vorsehen. Darunter fallen u.a. Tätigkeiten im Gesundheitswesen, im Finanzbereich, im Bildungsbereich, im Bauwesen, in der Land- und Forstwirtschaft und im Verkehrswesen.

Das Schweizerische Arbeitsrecht ist liberal und relativ flexibel. Die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden durch das Arbeitsvertragsrecht, das Obligationenrecht (OR) und Gesamtarbeitsverträge (Tarifverträge, die in etwa den österreichischen Kollektivverträgen entsprechen) und das Arbeitnehmerschutzrecht, insbesondere das Arbeitsgesetz (ArG) geregelt.

Die Lohnnebenkosten sind in der Schweiz verglichen mit Österreich niedrig, dafür die allgemeinen Lohnkosten wesentlich höher. In der Schweiz sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst für die Krankenversicherung verantwortlich.

Planen Sie eine Dienstleistungserbringung in der Schweiz oder haben Detailfragen zum Schweizer Arbeitsrecht? Wenden Sie sich gerne an das Team des AußenwirtschaftsCenter Zürich. Wir beraten Sie konkret in Ihrem Fall und helfen bei der Meldung weiter. 

Steuerliche Rahmenbedingungen 

2018 kam es zu einer Teilrevision des Schweizer Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer mit Auswirkungen auf österreichische Unternehmen. Bis 2018 waren österreichische Unternehmen von der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz befreit, sofern sie in der Schweiz einen Jahresumsatz von nicht mehr als CHF 100.000 erzielt haben. Seit 2018 wird für die Beurteilung der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz nicht mehr nur jener Umsatz für die Bemessung der CHF 100.000 Grenze herangezogen, der in der Schweiz erwirtschaftet wird, sondern der weltweite Jahresumsatz.

Lieferungen in das Nicht-EU-Land Schweiz gelten als Export aus der EU in ein Drittland. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Bestimmungen der europäischen Mehrwertsteuergesetzgebung daher in der Schweiz keine Anwendung finden. Die Schweizer UID-Nummer ist nicht mit der EU-UID-Nummer zu verwechseln.

Eine reine Warenlieferung von Österreich in die Schweiz löst grundsätzlich aber keine Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz aus. Österreichische Unternehmen haben jedoch bei einer werkvertraglichen Lieferung in die Schweiz rechtzeitig zu prüfen, ob sie sich in der Schweiz zur Mehrwertsteuer registrieren müssen. Gerne unterstützt Sie das AußenwirtschaftsCenter Zürich diesbezüglich bei Ihrer konkreten Fragestellung.

Die Registrierung zur Umsatzsteuer ist in der Schweiz zwingend mit der Beauftragung eines Fiskalvertreters vor Ort verbunden, weshalb zu einer frühzeitigen Abklärung der Steuerpflicht geraten wird.

Eine weitere Neuerung wurde 2019 eingeführt. Ausländische Versandhändler, welche für mindestens CHF 100.000 pro Jahr von der Einfuhrsteuer befreite Kleinsendungen (d.h. die Einfuhrsteuer beträgt nicht mehr als CHF 5) vom Ausland in die Schweiz senden, sind nun auch in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.

Bis zum 31.12.2023 gelten in der Schweiz die folgenden Mehrwertsteuersätze:

  • Normalsatz: 7,7 %
  • Reduzierter Satz (z.B. für Lebensmittel, Bücher, Medikamente etc.): 2,5 %
  • Sondersatz für Beherbergung: 3,7 % 

Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende Mehrwertsteuersätze:

  • Normalsatz: 8,1 %
  • Reduzierter Satz: 2,6 %
  • Sondersatz für Beherbergung: 3,8% 

Gerne berät Sie das Team des AußenwirtschaftsCenter Zürich zu Detailfragen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung. 

Firmengründung und Investition

Für ausländische Unternehmen kommen vor allem die Unternehmensformen der Zweigniederlassung, die Aktiengesellschaft und die GmbH in Frage. In der Schweiz gilt der Steuerwettbewerb unter den Kantonen. Das Schweizer Steuersystem wird weiterhin als höchst wettbewerbsfähig betrachtet. Sie kennt drei Steuerhoheiten:

  • Die Bundessteuer
  • 26 kantonale Steuersätze
  • 2596 kommunale Steuersätze

Einige Kantone liegen im europäischen Vergleich im Spitzenfeld. Auch bei der Mehrwertsteuer liegt die Schweiz mit einem sehr niedrigen Niveau von 7,7% Prozent europaweit mit deutlichem Abstand an der Spitze (ab 1.1.2024 8,1 Prozent).

Die Beiziehung eines Anwalts und/oder Steuerberaters ist bei einer Firmengründung in der Schweiz unbedingt zu empfehlen. Namen und Adressen von Vertrauensanwälten und -steuerberatern sowie nähere Informationen hinsichtlich Firmengründung, einer möglicherweise damit verbundenen Aufenthalts- und etwaigen Berufsausübungsbewilligung sind über das AußenwirtschaftsCenter Zürich erhältlich. Schicken Sie uns gerne ein E-Mail oder rufen Sie uns an.

Investitionsschutz

Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen

Vertretungsvergabe 

Während es üblich ist, eine Vertretung für die gesamte Schweiz zu vergeben, kann eine Aufspaltung der Vertretungsvergabe in französisch-, italienisch- und deutschsprachige Schweiz im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. Die Sprachbarriere kann beim Vertrieb mancher Produkte entscheidend sein. Zumeist werden Vertreter jenes Sprachraums bestellt, in welchem auch die wichtigsten Kunden zu finden sind (z.B. deutschsprachiger Vertreter für die Deutschschweiz). Die Flächenausdehnung der Schweiz ist zwar gering, aber der kulturelle Unterschied zwischen den Sprachgruppen ist größer als man zumeist vermutet.

In der Schweiz gelten Handelsagenten und Handelsreisende meist als unselbständige Erwerbstätige im Sinne der Sozialversicherung, wenn nicht spezielle Voraussetzungen bestehen, die vor allem das Unternehmerrisiko betreffen. Die Beurteilung erfolgt von Fall zu Fall ausschließlich nach Schweizer Recht.

Eine schweizweite Vereinigung von Agenten oder Datenbanken mit Namen und Adressen aller Handelsvertreter gibt es leider nicht. Diese Informationen sind im Gegensatz zu anderen Ländern in der Schweiz grundsätzlich nicht zugänglich und werden auch nicht veröffentlicht. Auch Handelsvertretertagungen gibt es in der Schweiz nicht. Das AußenwirtschaftsCenter Zürich unterstützt Sie gerne individuell bei der Suche nach Handelsvertretern.

Stand: 03.07.2023