Recht und Steuern in Finnland
Das AußenwirtschaftsCenter Stockholm weiß über lokale Rechts- und Steuerfragen Bescheid und berät Sie gerne
- Allgemeine Informationen
- Arbeitskräfteentsendung
- Investitionen und Joint Ventures
- Binnenmarkt
- Ausführliche Informationen
Allgemeine Informationen
Andere Länder, andere Sitten: Die Rechts- und Steuersysteme unserer Handelspartner weichen oft sehr stark von dem ab, was uns aus Österreich bekannt ist. Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze aber jedenfalls beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.
Unsere AußenwirtschaftsCenter haben ein breites Fachwissen und Erfahrung bei lokalen Rechts- und Steuerfragen, die Sie Ihnen für eine juristische und steuerliche Erstberatung gerne zur Verfügung stellen. Sollte Ihre Anfrage einer rechtsanwaltlichen Expertise bedürfen, haben wir ein großes Netzwerk an deutsch- und landessprachigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Das AußenwirtschaftsCenter Stockholm hilft Ihnen in Rechts- und Steuerfragen in Finnland weiter. Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Arbeitskräfteentsendung
Es findet das finnische Arbeitnehmerentsendegesetz Anwendung – unabhängig vom Ansässigkeitsstaat der Arbeitskraft. Dieses Gesetz legt die Mindestbestimmungen für eine Anstellung entsandter Arbeitskräfte fest. Ein über dreimonatiger Aufenthalt der österreichischen Arbeitskräfte sowie Personal aus dem EWR verlangt die Meldung des Aufenthalts beim zuständigen Polizeikommissariat. Bei einer Tätigkeit in Finnland muss der finnische Sozialversicherungsbeitrag entrichtet werden, wenn keine Entsendebescheinigung A1 vorliegt.
Arbeitskräfte, die sich über mehr als 183 Tage binnen zwölf aufeinander folgenden Monaten (auch in mehreren Aufenthalten!) in Finnland aufhalten, sind einkommenssteuerpflichtig für das Einkommen in Finnland. Die entsandte Arbeitskraft hat einen angemessenen Lohn zu erhalten. Bei vielen Berufen existieren in Finnland allgemeinverbindliche Kollektivverträge. Die Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche oder acht Stunden am Tag. Das Unternehmen hat notwendige Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitskräfte zu gewährleisten. Für die entsandten Arbeitskräfte muss eine in Finnland gültige Unfallversicherung abgeschlossen sein.
Das Unternehmen, welches Arbeitskräfte entsendet, soll eine Vertretungsperson für über zehn Tage dauernde Entsendungen haben. Diese muss autorisiert sein, im Namen des Entsendeunternehmens zu agieren. Die Vertretungsperson sollte spätestens zum Arbeitsantritt der entsandten Arbeitskraft benannt werden und ihre Vollmacht muss den Aufenthalt der Arbeitskraft um mindestens zwölf Monate überdauern.
Neu ab 2017: Das entsendende Unternehmen muss die berufliche Sicherheits- und Gesundheitsbehörde vor der Entsendung einer Arbeitskraft benachrichtigen. Eine Benachrichtigung muss nicht erfolgen, wenn das Unternehmen intern innerhalb einer Gruppe Arbeitskräfte entsendet für einen Zeitraum von maximal fünf Tagen. Bei Bauarbeiten müssen immer Benachrichtigungen erfolgen.
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Investitionen und Joint Ventures
Finnland ist sehr aufgeschlossen gegenüber ausländischen Investitionen und es bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen für ausländische Personen, geschäftlich tätig zu werden. Investorinnen und Investoren aus dem EWR benötigen nur für die Wehrgütererzeugung eine Bewilligung. Wirtschaftsfördernde Maßnahmen werden überwiegend an kleinere und mittlere Unternehmen vergeben und dienen meist der Förderung strukturschwacher Regionen. Die Maßnahmen umfassen Direktzahlungen, Kredite, Steuervorteile, Kapitalbeteiligungen, Garantien und Arbeitskraftschulungen. Einige staatliche Organisationen und Agenturen, darunter „Invest in Finnland“, bieten umfassende Hilfestellungen für ausländische Investorinnen und Investoren. Homepages entsprechender Institutionen: Invest in Finland, Finnvera, TE Keskus und Tekes.
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Binnenmarkt
Der Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes ist grundsätzlich frei. Im innergemeinschaftlichen Handel gibt es daher nur sehr wenige Einschränkungen (beispielsweise für Abfälle, Chemikalien, Kulturgüter, Dual-Use und Militärgüter oder bestimmte pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen).
Aus steuerlicher Sicht sind bei der Abwicklung von Handelsgeschäften innerhalb der EU die Bestimmungen zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie für verbrauchsteuerpflichtige Produkte (beispielsweise Alkohol, Bier, Wein, Schaumwein, Tabak, Mineralöl) die Verbrauchsteuerregelungen zu beachten.
Doppelbesteuerungsabkommen – Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht gegenüber einem Unternehmen zukommt, womit eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten verhindert wird.
Das Bundesministerium für Finanzen stellt weitere wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.
Ausführliche Informationen
Damit Ihre Marktbearbeitung in Finnland problemlos abläuft, hat unser Team vor Ort Informationen zu außenhandels- und investitionsrelevanten Fach- und Branchenthemen, die Sie jederzeit beim AußenwirtschaftsCenter Stockholm anfordern können.
Allgemeines zu Wirtschaft, Land und Leute sowie persönliche Tipps finden Sie in unserem Länderreport Finnland.
Das AußenwirtschaftsCenter Stockholm berät Sie gerne, sollten Sie weitere Fragen zu Finnland haben.