Skyline der Hauptstadt von Kasachstan, Almaty
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Kasachstan: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 6 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Almaty die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk. 

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Visa für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich. 

Arbeitsrecht und Entsendung 

Die Anstellung ausländischer Arbeitskräfte ist in Kasachstan streng reglementiert und sehr kompliziert. Eine Reihe zahlreicher Gesetze und Erlässe, die 2017 in Kraft getreten sind, regeln die Anstellung ausländischer Arbeitskräfte in der Republik Kasachstan.

Vor der Einstellung einer ausländischen Arbeitskraft ist eine Arbeitsgenehmigung von der Regionaladministration einzuholen. Viele Details, wie das Quotenverhältnis zwischen aus- und inländischen Arbeitskräften im Unternehmen, Vergebührung und Sprachkenntnis, sind abhängig vom Anstellungs- und Entsendungsmodus zu beachten. Ausgestellte Arbeitsbewilligungen sind, je nach Berufsgruppe, zwischen 1-3 Jahre gültig. Ob und wie oft eine Verlängerung möglich ist richtet sich ebenfalls nach der Berufsgruppe. Für länger andauernde, klar definierte Projekte kann eine projektbezogene Arbeitsbewilligung für die Dauer der Projektumsetzung ausgestellt werden.

Eine Arbeitsbewilligung ist grundsätzlich immer vom Arbeitgeber zu beantragen. Für bestimmte Berufsgruppen ist eine selbständige Antragstellung möglich (z.B. Ingenieure im IT- oder Elektronikbereich). Aufgrund von langen Bearbeitungszeiten, sollte eine Arbeitsgenehmigung rechtzeitig (mindestens drei Monate davor) beantragt werden.

Steuerliche Rahmenbedingungen 

Kasachstan ist ein Niedrigsteuerland mit 20% Körperschaftsteuer, 12% Umsatzsteuer und einer 10% Flat Tax für das Einkommen natürlicher Personen. Das Steuergesetzbuch aus 2009 erfährt regelmäßige Änderung und die Tücken der Praxis liegen bei Themen wie Transfer Pricing, Compliance und Umsatzsteuerrefundierungen. Auch wenn die kasachischen Steuersätze im internationalen Vergleich relativ niedrig sind, sind im Gegenzug die Strafen für Steuervergehen (egal ob verschuldet oder nicht) im Vergleich sehr hoch. Im kasachischen Steuerrecht bestehen umfangreiche Dokumentations- und Compliancevorschriften, deren Befolgung für ausländische Unternehmen gerade zu Beginn oft sehr schwierig ist.

Für österreichische Unternehmen ist es wichtig, die Voraussetzungen der Steuerpflicht in Kasachstan zu kennen und sich über Themen wie die Begründung einer Betriebsstätte oder das zwischen Österreich und Kasachstan bestehende Doppelbesteuerungsabkommen umfassend zu informieren. Nachdem das kasachische Steuerrecht sehr dynamisch ist, ist eine solide und strukturierte Steuerplanung unerlässlich um nachfolgende Gesetzesänderungen ohne große Kosten und Aufwand implementieren zu können. 

Montage und Inbetriebnahme in Kasachstan 

Nach dem Export folgt bei vielen Projekten eine Montage oder Inbetriebnahme vor Ort. Diese kann auch umfangreicher ausfallen und sofort tauchen Fragen rund um Betriebsstätten-Gründung, Reverse Charge, Quellenbesteuerung, Geschäftsvisa, Lizenzen für bestimmte Tätigkeiten, temporäre Einfuhr von Werkzeug etc. auf. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert in vielen Fällen eine Quellenbesteuerung. In der Praxis kommt es aber immer wieder zu Fehlern im Verlauf der Amtswege. Auch hier gilt: Gute Vorbereitung ist Pflicht!

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.

Firmengründung und Investition

Wie in den meisten anderen Rechtsordnungen bietet das kasachische Recht die Möglichkeit entweder unselbstständige Niederlassungen wie Filialen oder Repräsentanzen oder aber juristische Personen zu gründen, zu erwerben oder mit lokalen Partnern ein Joint Venture zu gründen.

Die GmbH ist die häufigste Rechtsform für ausländische Firmen in Kasachstan.

Gesellschafter einer kasachischen GmbH haften grundsätzlich in der Höhe ihrer geleisteten Einlagen. Die Gesellschaft haftet nur für eigene Verbindlichkeiten und nicht für die Verbindlichkeiten ihrer Gesellschafter. Es besteht daher – parallel zum österreichischen Gesellschaftsrecht - eine Trennung zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und dem der Gesellschafter.

Repräsentanzen und Filialen sind in Kasachstan keine juristischen Personen, sondern bilden vielmehr rechtlich unselbständige Abteilungen ausländischer juristischer Personen. Allerdings können beide selbständig am Ort ihrer Registrierung in Kasachstan verklagt werden. Eine Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der Repräsentanz bzw. Filiale findet nicht statt, so dass grundsätzlich die ausländische Gesellschaft im vollen Umfang haftet.

Für ausländische Investitionen in Kasachstan ist der rechtliche Rahmen relativ gut entwickelt und kann daher als halbwegs rechtssicher bezeichnet werden. Kasachstan verzeichnet sehr hohe ausländische Direktinvestitionen, die allerdings stark im Rohstoffsektor konzentriert sind. Investoren und Technologiegeber werden aktiv und mittels eines vielfältigen Präferenzsystems für prioritäre Branchen und Sonderwirtschaftszonen angeworben. In diesen Sonderwirtschaftszonen gelten oft internationale Handelsregeln und vergünstigte Steuersätze.

Zwischen Österreich und Kasachstan gibt es seit 2012 ein Investitionsschutzabkommen, das vor allem das Inländergleichbehandlungsgebot verankert, österreichischen Investitionen Schutz gewährt und bei Enteignungen eine angemessene Entschädigung vorsieht.

Ausführliche Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern finden Sie im Fachreport Kasachstan: Firmengründung und Steuern, den Sie beim AußenwirtschaftsCenter Almaty anfordern können. Für konkrete Rechtsfragen vermitteln wir sie auch gerne an unsere lokalen Vertrauensanwälte weiter!

Investitionsschutz

Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen.

Vertretungsvergabe

Die Vertretung eines ausländischen Unternehmens kann in Kasachstan von einer kasachischen juristischen Person (Firma) oder einer natürlichen Person als Einzelunternehmer ausgeübt werden.

Die Regelungen zum Handelsvertreter finden sich im kasachischen Zivilgesetzbuch („ZGB“) in den Art. 166 ff. Daneben kennt das kasachische Recht auch noch den Kommissionsvertrag (Art 865 - 882 ZGB) sowie den Franchisevertag (geregelt in Art 896 – 906 ZGB, sowie im kasachischen Franchisegesetz).

Ein Handelsvertreter („kommercheskiy predstavitel“) ist eine Person, die dauerhaft und selbständig Unternehmen im Bereich derer gewerblichen Tätigkeit und in deren Namen bei Vertragsabschlüssen auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrages vertritt.

Arten von Vertretern

Handelsvertreter (im klassischen Sinn, wie in Österreich bzw. Westeuropa) spielen in Kasachstan eine untergeordnete Rolle, da es das Berufsbild des freien Handelsvertreters praktisch nicht gibt. Vielmehr wird im Normalfall über kasachische Importeure und Distributoren oder über eine eigene Niederlassung gearbeitet, die vor Ort ein Netz von angestellten Handelsvertretern aufbauen. Ursachen hierfür sind die mangelnde Kontrollierbarkeit selbständiger Vertreter, zoll- und devisenrechtliche Bestimmungen und auch eine geringe Bereitschaft von kasachischen Staatsbürgern lediglich auf Provisionsbasis entlohnt zu werden.

Repräsentanz

Bei der Bearbeitung des kasachischen Marktes stellt sich oft die Frage, in welcher Form dies geschehen soll. Für den Aufbau einer eigenen Präsenz in Kasachstan bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Es kann eine einfache Repräsentanz bzw. Filiale des Unternehmens („Representative Office“) aufgebaut oder ein lokales Unternehmen gegründet werden. Der Unterschied zwischen diesen beiden Formen besteht darin, dass die Repräsentanz keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und praktisch nur verlängerter Arm der Mutterfirma ist, während eine in Kasachstan gegründete Firma eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Dies ist speziell für Haftungsfragen, den Umfang der Steuerpflicht und den Schutz von Immaterialgüterrechten relevant.

Welche Form der Marktpräsenz vorteilhaft ist, gilt es im Einzelfall anhand der zu übernehmenden Aufgaben der kasachischen Niederlassung am besten gemeinsam mit einem Rechtsanwalt zu ermitteln.

Vertretungsvertrag

Für Vertretungsverträge ist die Schriftform, aber keine Genehmigung erforderlich. Eine Vollmacht kann auf maximal drei Jahre ausgestellt werden, enthält sie keine Laufzeit, gilt sie ex lege für ein Jahr. Eine Vollmacht ohne Ausstellungsdatum ist nichtig. Die Vertretung zweier/mehrerer Firmen oder beider Parteien eines Vertrages durch einen Handelsvertreter ist zulässig. Er hat hierbei mit der Sorgfalt „eines gewöhnlichen Unternehmers“ zu handeln. Der Handelsvertreter unterliegt einer grundsätzlichen Verschwiegenheitspflicht, die sich auch auf den Zeitraum nach Abschluss einer Geschäftstransaktion erstreckt. Dem Handelsvertreter steht eine Vergütung und Aufwandsersatz zu. Insgesamt bleibt aufgrund der wenigen gesetzlichen Regelungen im Handelsvertreterrecht viel Spielraum für eine vertragliche Gestaltung im Einzelfall.

Mustervertrag 

Ein allgemeiner Mustervertrag ist am AußenwirtschaftsCenter Almaty erhältlich. Es wird allerdings empfohlen, einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Vertragsprüfung beizuziehen, um die individuellen Verhältnisse Ihres Falls zu berücksichtigen.

Stand: 05.03.2023