Recht und Steuern in Montenegro
Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad weiß über lokale Rechts- und Steuerfragen Bescheid und berät Sie gerne
- Allgemeine Informationen
- Vertriebsaufbau
- Unternehmensbesteuerung
- Arbeitserlaubnis und arbeitsbedingte Kurzaufenthalte
- Handelsabkommen
- Ausführliche Informationen
Allgemeine Informationen
Andere Länder, andere Sitten: Die Rechts- und Steuersysteme unserer Handelspartner weichen oft sehr stark von dem ab, was uns aus Österreich bekannt ist. Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze aber jedenfalls beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.
Unsere AußenwirtschaftsCenter haben ein breites Fachwissen und Erfahrung bei lokalen Rechts- und Steuerfragen, die Sie Ihnen für eine juristische und steuerliche Erstberatung gerne zur Verfügung stellen. Sollte Ihre Anfrage einer rechtsanwaltlichen Expertise bedürfen, haben wir ein großes Netzwerk an deutsch- und landessprachigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad hilft Ihnen in Rechts- und Steuerfragen in Montenegro weiter. Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Vertriebsaufbau in Montenegro
Wie in allen Ländern dieser Region ist der persönliche Kontakt mit der Kundschaft für den Geschäftsaufbau ausschlaggebend. Geschäftsanbahnung im Korrespondenzweg allein ist meist nicht zielführend. Sehr oft kann die Bestellung eines montenegrinischen Vertretungsunternehmens für die ersten Schritte auf dem Markt zweckmäßig sein. Auch die Überprüfung der zukünftigen Geschäftsverbindung ist in dieser Phase sehr wichtig. Wir helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung der montenegrinischen Unternehmen!
Ein weiterer wichtiger Punkt sind sichere Liefer- und Zahlungsbedingungen. So gibt es im montenegrinischen Recht zwar einen Eigentumsvorbehalt, aber Vorsicht: der Eigentumsvorbehalt sollte im individuell geschlossenen Teil des schriftlichen Vertrags und nicht bloß in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden. Der Eigentumsvorbehalt sollte auch im Zollverfahren ausdrücklich vermerkt sein, um später böse Überraschungen zu vermeiden.
Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Unternehmensbesteuerung
Der Steuersatz beträgt einheitlich neun Prozent und ist somit einer der niedrigsten Steuersätze Europas. Steuerpflichtig sind ansässige bzw. nichtansässige juristische Personen, die Tätigkeiten in Gewinnabsicht ausüben. Auch Kommanditgesellschaften sind juristische Personen.
Begünstigungen: Neugegründete Firmen in wirtschaftlich schwächer entwickelten Gemeinden werden unter bestimmten Voraussetzungen und für bestimmte Branchen und Produktionstätigkeiten in den ersten acht Jahren ab der Gründung von der Körperschaftssteuer (bis insgesamt maximal 200.000 Euro) befreit. Dies gilt auch für den Gewinn der in diesen Gemeinden neugeöffneten Zweigniederlassungen.
Seit Jänner 2017 gibt es eine Pflicht zur elektronischen Einreichung der Unternehmensgewinnsteuer. Steuerpflichtige müssen die Steuer elektronisch über das Portal des Steueramts einreichen. Diesbezüglich muss rechtzeitig ein digitales Zertifikat von der zuständigen Zertifizierungsbehörde – der montenegrinischen Post –eingeholt werden. Zur Einreichung können auch Buchhaltungsagenturen bevollmächtigt werden.
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Arbeitserlaubnis, Montagearbeiten und andere arbeitsbedingte Kurzaufenthalte
Strengere Regelungen für Arbeitserlaubnisse betrifft auch Ihre Montage- und Geschäftstätigkeiten in Montenegro. Unternehmen, die eine ausländische Person beschäftigen wollen, müssen umfangreicher als bisher belegen, dass keine arbeitssuchende montenegrinische Person die offene Stellenausschreibung erfüllen kann.
Auch bei Aufenthalten, bei denen eine Arbeitskraft nur für einen kurzen Zeitraum in Montenegro beschäftigt werden soll, benötigt die Arbeitskraft eine Arbeitsgenehmigung. Für kurzfristige Aufenthalte können Sie sich aber auf ein vereinfachtes Verfahren stützen. Unsere Empfehlung: Stellen Sie Anträge zeitgerecht und vor Ort, am besten in Zusammenarbeit mit von uns empfohlenen Rechts- oder Steuerberatern.
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Handelsabkommen
Basis für die Handelsbeziehungen der EU mit Montenegro ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen(SAA), welches seit 1. Mai 2010 in Kraft ist.
Doppelbesteuerungsabkommen – Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht gegenüber einem Unternehmen zukommt, womit eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten verhindert wird.
Das Bundesministerium für Finanzen stellt weitere wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.
Ausführliche Informationen
Damit Ihre Marktbearbeitung in Montenegro problemlos abläuft, hat unser Team vor Ort Informationen zu außenhandels- und investitionsrelevanten Fach- und Branchenthemen, die Sie jederzeit beim AußenwirtschaftsCenter Belgrad AußenwirtschaftsCenter Belgrad anfordern können.
Allgemeines zu Wirtschaft, Land und Leute sowie persönliche Tipps finden Sie in unserem Länderreport Montenegro.
Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad berät Sie gerne, sollten Sie weitere Fragen zur Schweiz haben.