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Recht und Steuern in Portugal

Das AußenwirtschaftsCenter Lissabon weiß über lokale Rechts- und Steuerfragen Bescheid und berät Sie gerne

Allgemeine Informationen 

Andere Länder, andere Sitten: Die Rechts- und Steuersysteme unserer Handelspartner weichen oft sehr stark von dem ab, was uns aus Österreich bekannt ist. Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze aber jedenfalls beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind. 

Unsere AußenwirtschaftsCenter haben ein breites Fachwissen und Erfahrung bei lokalen Rechts- und Steuerfragen, die Sie Ihnen für eine juristische und steuerliche Erstberatung gerne zur Verfügung stellen. Sollte Ihre Anfrage einer rechtsanwaltlichen Expertise bedürfen, haben wir ein großes Netzwerk an deutsch- und landessprachigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.  

Das AußenwirtschaftsCenter Lissabon hilft Ihnen in Rechts- und Steuerfragen in Portugal weiter. Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.  

Arbeitskräfteentsendung 

Angehörige von Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie Schweizer Staatsangehörige können sich bis zu drei Monate ohne jegliche Formalitäten in Portugal aufhalten. Erst nach drei Monaten Aufenthalt in Portugal ist bei der jeweiligen Gemeinde, sofern ein entsprechendes Service eingerichtet ist, oder bei einer Stelle des Serviço de Estrangeiros e Fronteiras (Fremdenpolizei) eine Aufenthaltsmeldebescheinigung (Certificado de Registo de Residência) vorzunehmen. Diese muss innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der ersten drei Monate erfolgen. Durch die Vorlage des Formulars A1 müssen Sie nachweisen, dass Sie im Ursprungsland Sozialversicherungsbeiträge zahlen und somit in Portugal davon befreit sind.  

Wer sich länger als 183 Tage in Portugal aufhält, erfüllt die Voraussetzungen einer ansässigen Person und müsste sich dann beim portugiesischen Finanzamt melden. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden. Dauert die Tätigkeit länger als ein Jahr, wird empfohlen, eine ständige Vertretung oder Niederlassung ins portugiesische Handelsregister eintragen zu lassen. Alle rechtlichen und steuerlichen Angaben können sich ändern bzw. im Einzelfall von diesen allgemein gehaltenen Informationen abweichen. Wir nennen Ihnen gerne deutschsprachige Anwaltskanzleien sowie Steuerberatungen. 

Das AußenwirtschaftsCenter Lissabon steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.  

Binnenmarkt 

Der Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes ist grundsätzlich frei. Im innergemeinschaftlichen Handel gibt es daher nur sehr wenige Einschränkungen (beispielsweise für Abfälle, Chemikalien, Kulturgüter, Dual-Use und Militärgüter oder bestimmte pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen).  

Aus steuerlicher Sicht sind bei der Abwicklung von Handelsgeschäften innerhalb der EU die Bestimmungen zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie für verbrauchsteuerpflichtige Produkte (beispielsweise Alkohol, Bier, Wein, Schaumwein, Tabak, Mineralöl) die Verbrauchsteuerregelungen zu beachten.  

Doppelbesteuerungsabkommen – Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht gegenüber einem Unternehmen zukommt, womit eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten verhindert wird.  

Das Bundesministerium für Finanzen stellt weitere wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.

Ausführliche Informationen 

Damit Ihre Marktbearbeitung in Portugal problemlos abläuft, hat unser Team vor Ort Informationen zu außenhandels- und investitionsrelevanten Fach- und Branchenthemen, die Sie jederzeit beim AußenwirtschaftsCenter Lissabon anfordern können.

Allgemeines zu Wirtschaft, Land und Leute sowie persönliche Tipps finden Sie in unserem Länderreport Portugal

Das AußenwirtschaftsCenter Lissabon berät Sie gerne, sollten Sie weitere Fragen zu Portugal haben.

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