Blick auf die Stockholmer Innenstadt mit schönen Häusern und Türmen, im Hintergrund sieht man Wasser
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Schweden: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 4 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk.

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.

Arbeitsrecht und Entsendung

Jede Entsendung mit Leistungserbringung in Schweden muss spätestens am ersten Tag der Entsendung bei der schwedischen Behörde für Arbeitsumwelt (Arbetsmiljöverket; entspricht der österreichischen Arbeitsinspektion) gemeldet werden. Die Meldung erfolgt online und ist kostenlos. Bei dieser Meldung muss eine Kontaktperson in Schweden für die Zeit der Entsendung angegeben werden, die der Behörde auf Anfrage Unterlagen über die Arbeitsbedingungen zugänglich macht. Das AußenwirtschaftsCenter Stockholm bietet dieses Service entgeltlich an.

Auf schwedischen Baustellen besteht die Pflicht, ein elektronisches Register (personalliggare) über die dort arbeitenden Personen zu führen. Vor dem Gesetz ist für die Führung des Personalregisters der Bauherr verantwortlich. In der Praxis überlässt der Bauherr jedoch die Verantwortung für die Führung dem hauptverantwortlichen Bauunternehmen. Obwohl Wahlfreiheit besteht, greifen die meisten Baustellen auf das elektronische Registersystem ID 06 zurück. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne einen Leitfaden zum Bestellvorgang der ID06-Baustellenausweise und zur damit verbundenen Registrierung Ihres Unternehmens auf Deutsch zu.

Entsandtes Personal ist lokalem weitgehend gleichgestellt. Die Mindestlöhne und -gehälter sind nicht gesetzlich festgelegt; stattdessen gehen die Entlohnung und weitere Anstellungsbedingungen aus den weit verbreiteten Kollektivverträgen (kollektivavtal) hervor.

Bei der Beschäftigung von Drittstaatenangehörigen gibt es länderabhängige Vorschriften für Aufenthalt und Arbeitserlaubnis. Im Normalfall brauchen Drittstaatenangehörige eine Arbeitserlaubnis, um in Schweden arbeiten zu können. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmefällen, in denen keine Arbeitserlaubnis nötig ist, zum Beispiel: „Personen, die vorübergehend in Schweden auf Baustellen oder Ähnlichem arbeiten. Damit die Ausnahme gilt, muss die Person in einem EU-/EWR-Land oder in der Schweiz leben, ohne dort Staatsbürger zu sein, sowie über eine Erlaubnis verfügen, die sie berechtigt, in diesem Land zu arbeiten und zu wohnen. Es ist auch erforderlich, dass die Person bei einem Unternehmen in dem betreffenden Land angestellt ist und vorübergehend in Schweden für dieses Unternehmen arbeitet. Die Ausnahme gilt während der Zeit des vorübergehenden Auftrags.“

Überlassene Mitarbeiter sind in Schweden seit einer Änderung der Steuervorschriften 2021 ab einem Aufenthalt von mehr als 15 Arbeitstagen am Stück und mehr als 45 Arbeitstagen im gleichen Kalenderjahr in Schweden einkommenssteuerpflichtig.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Seit der Änderung der Steuervorschriften 2021 müssen außerdem schwedische Unternehmen, die Leistungen von ausländischen Unternehmen in Anspruch nehmen, 30 % des Rechnungsbetrages als Vorsteuer abführen, wenn das ausländische Unternehmen nicht für die Körperschaftssteuer (»F-Skatt«) in Schweden registriert ist oder die Bewilligung für eine einmalige Befreiung vom Steuerabzug erhalten hat.

Der allgemeine Umsatzsteuersatz (moms) in Schweden beträgt 25 %. Daneben gibt es zwei reduzierte Umsatzsteuersätze: 12 % (v. a. Lebensmittel und Gastronomie) und 6 % (v. a. Bücher und Personentransporte).

Die Reverse-Charge-Regelung gilt in Schweden allgemein für Baudienstleistungen auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens bis zu 12 Monaten; danach ist eine umsatzsteuerliche Registrierung in Schweden erforderlich. Für Warenlieferungen ist die Reverse-Charge-Regelung ebenfalls anwendbar. Ist die Warenlieferung der Baudienstleistung untergeordnet, ist die Reverse-Charge-Regelung unter denselben Bedingungen anwendbar. Handelt es sich hingegen um eine reine Warenlieferung, kommt die Reverse-Charge-Regelung im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung zur Anwendung.

Binnenmarkt

Aus steuerlicher Sicht sind bei Handelsgeschäften innerhalb der EU die Bestimmungen zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie für verbrauchsteuerpflichtige Produkte zu beachten.

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.

Firmengründung und Investition

Wie Österreich bietet auch Schweden eine Reihe von verschiedenen Gesellschaftsformen für die Entfaltung wirtschaftlicher Tätigkeit an.

Unter den Kapitalgesellschaften ist die Form der privaten Aktiengesellschaft (AB; ähnlich einer GmbH) am weitesten verbreitet und bietet in der Praxis den besten Kompromiss aus Kapitalerfordernis und Risikominimierung: Für die Errichtung ist kein Notariatsakt erforderlich und das Mindestkapital beträgt nur SEK 25.000 (ca. 2.500 Euro).

Eine schwedische AB kann von allen natürlichen oder juristischen Personen mit Nationalität des EWR problemlos gegründet werden. Auch ihr Vorstand muss nicht aus schwedischen Bürgern bestehen. Es muss lediglich eine Person mit schwedischem Wohnsitz und sog. schwedischer Personennummer als Zustellungsbevollmächtigter (delgivningsbar person) benannt werden.

Unter den Personengesellschaften ist das Einzelunternehmen (enskild näringsverksamhet) gängig, auch wenn es kein Rechtssubjekt im Sinne einer juristischen Person darstellt. Dafür bestehen keine Mindestkapitalanforderungen. Der Inhaber betreibt das Unternehmen im eigenen Namen und haftet persönlich und unbeschränkt. Die schwedische Personennummer des Einzelunternehmers wird als Organisationsnummer für das Zentralamt für Finanzwesen verwendet.

Vertretungsvergabe

Allgemein lässt sich beobachten, dass es eine weitverbreitete Handelsvertreterstruktur, wie in Österreich oder Deutschland üblich, in Schweden nur in einzelnen Branchen gibt. Dazu zählen Textilien, Mode und andere Konsumgüter. Es dominiert ansonsten der Vertrieb über Import- und Großhandelsfirmen.

Das schwedische Handelsvertretergesetz (Lag (1991:351) om handelsagentur; kurz: Agentlagen) ist ein auf einer EU-Richtlinie beruhendes Gesetz, das darauf abzielt, Handelsvertretern einen gewissen Grundschutz zu gewähren.

Ein Handelsvertreter (handelsagent) ist ein selbständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für eine andere Person bzw. ein Unternehmen (huvudman) den Verkauf oder den Ankauf von Waren zu vermitteln. Er kann entweder lediglich den Verkauf von Waren vermitteln oder in eigenem Namen auf Rechnung des Unternehmens Waren, Dienstleistungen oder Rechte verkaufen.

Im Gegensatz dazu treten Vertragshändler (distributör/återförsäljare) kaufmännisch als Vermittler auf, jedoch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Abhängig vom Produkt kann es ein einzelner Betrieb oder ein landesweites Netz an Fachhändlern sein. Nachdem kein eigenes Gesetz für Vertragshändler existiert, muss ein Vertrag mit einem Vertragshändler den allgemeinen Regeln des Privatrechts entsprechen.

Stand: 25.01.2023