Stadtansicht von Singapur: Skyline in der Marina Bay mit modernen Hochhäusern und fantasievollen Bäumen unter blauem Himmel. Über das Bild wurde ein weißes Austria A gelegt.
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Singapur: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 5 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Singapur die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk. 

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Visa für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich. 

Arbeitsrecht und Entsendung

Wenn ein österreichischer Arbeitnehmer vorübergehend in Singapur arbeiten soll, gilt das Arbeitsrecht beider Länder. Das österreichische Arbeitsrecht findet jedoch nur Anwendung, soweit es nicht durch das singapurische Arbeitsrecht verdrängt wird.

Es gibt jedoch spezielle Regelungen im Zusammenhang mit Entsendungen, die zu beachten sind. Wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend in Singapur arbeitet, kann dies als Entsendung im Sinne des Entsendegesetzes gelten. Das bedeutet, dass das österreichische Arbeitsrecht auf den Arbeitnehmer weiterhin anwendbar ist, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Um als Entsendung im Sinne des Entsendegesetzes zu gelten, muss die Entsendung vorübergehend sein und darf in der Regel nicht länger als 24 Monate dauern. Außerdem muss der Arbeitnehmer weiterhin sozialversichert bleiben und der Arbeitgeber muss die Entsendung bei der zuständigen Behörde in Österreich anmelden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen für Entsendungen zwischen Österreich und Singapur auch von anderen Faktoren wie beispielsweise dem konkreten Arbeitsvertrag oder den geltenden bilateralen Abkommen abhängen können. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld professionellen Rat einzuholen, um alle Aspekte abzuklären. 

Steuerliche Rahmenbedingungen 

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Österreich und Singapur haben ein DBA abgeschlossen, um zu vermeiden, dass Unternehmen und Einzelpersonen in beiden Ländern doppelt besteuert werden. Das Abkommen regelt die Besteuerung von Einkommen, Vermögen und Kapital zwischen beiden Ländern. 

Einkommensteuer 

Die Einkommensteuersätze für natürliche Personen (individuals), die in Singapur ansässig sind oder sich dort mindestens 183 Tage im Jahr aufhalten, unterliegen bei einem Grundsteuerfreibetrag von 20.000 S$ nach Maßgabe der Anlage II (Second Schedule) des Income Tax Acts (ITA) einer progressiven Staffelung. 

Steuerzahler können Freibeträge und Abzüge beispielsweise für die Pflege von Angehörigen oder Aufwendungen für Lebensversicherungen und Fortbildungsmaßnahmen geltend machen. Besondere Abzugsmöglichkeiten bieten Spenden.

Körperschaftsteuer 

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 17 Prozent. 

Für neu in Singapur gegründete und dort ansässige Unternehmen besteht als zusätzlicher Investitionsanreiz für die ersten drei Steuerjahre je eine Steuerersparnis von bis zu 200.000 S$ bis einschließlich 2019, ab 2020 kann eine Steuerersparnis von bis zu 125.000 S$ erzielt werden. Davon begünstigt sind nur Unternehmen mit bis zu 20 Anteilseignern, wobei alle Anteilseigner natürliche Personen sein müssen oder ein Anteilseigner eine natürliche Person sein und zehn Prozent der Anteile halten muss. Von dieser Begünstigung ausgenommen werden Investmentfonds sowie Immobiliengesellschaften.

Ab 2020 gilt durch die Partial Tax Exemption eine Steuererleichterung von bis 102.500 S$, für alle Unternehmen. Weitere Steuererleichterungen sind zum Beispiel für Forschungsausgaben (Research & Development expenses) möglich und zwar ab dem Steuerjahr 2019 von bis zu 250 Prozent der getätigten Ausgaben.

Mehrwertsteuer

Der Mehrwertsteuersatz (Goods and Service Tax, GST) beträgt 8 Prozent. Mehrwertsteuer fällt größtenteils an bei der Veräußerung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen. Achten Sie darauf, dass die Steuer beim Kauf wirklich inkludiert ist. Wenn der Preis im Format SGD 100 ++ angegeben ist, wurde die Steuer noch nicht miteinbezogen (die ++ Zeichen stehen für die Steuer, die noch aufgeschlagen wird). Warenexporte und internationale Dienstleistungen sowie grenzüberschreitende Transportdienstleistungen unterliegen einem Nullsteuersatz.

Steuerschuldner ist regelmäßig der zur Mehrwertsteuer angemeldete Veräußerer oder der Dienstleistungserbringer. Unternehmen mit einem jährlichen versteuerbaren Umsatz von über 1 Million SGD müssen sich mittels ihres CorpPass über die e-Services (Onlineportal) bei der IRAS (Inland Revenue Authority of Singapore) registrieren. Es besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. 

Die Höhe der Quellensteuer (Withholding Tax) auf aus dem Ausland erbrachte Dienstleistungen richtet sich nach der Körperschaftsteuer. Die geltenden Quellensteuersätze können auf der Internetseite der IRAS abgerufen werden. 

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.

Firmengründung und Investition

Nutzen Sie Singapur als Ihr Tor nach Asien. Ein liberales Wirtschaftssystem mit niedrigen Steuern, Zollfreiheit und einem stabilen, berechenbaren Rechtsrahmen zählen zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren des Standortes Singapur. Eine Firmengründung kann rasch und kostengünstig erfolgen, da es kaum Einschränkungen gibt. Singapur ist daher der ideale Standort für österreichische Unternehmen mit Ambitionen im südostasiatischen-, Fernost- oder asiatisch-pazifischem Raum.

Obwohl der Binnenmarkt relativ klein ist, bietet Singapur eine erstklassige Infrastruktur zur Bearbeitung der umliegenden Länder. Das österreichisch-singapurische Doppelbesteuerungsabkommen ist ein weiterer Pluspunkt.

Die höheren Betriebs- und Lebenshaltungskosten für entsandtes Personal werden durch eine gut funktionierende Infrastruktur, vor allem in Transport, Verwaltung, Dienstleistungen sowie gut ausgebildetes Personal, hohe Produktivität und politische wie ökonomische Stabilität aufgewogen. Dazu kommt ein attraktives Steuersystem sowohl im Bereich der Einkommens- als auch der Unternehmensbesteuerung. 

Die Tatsache, dass Singapur eine der sichersten Großstädte der Welt ist, ist für Unternehmen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Singapur entsenden, ebenfalls von Bedeutung. Die öffentliche Verwaltung Singapurs ist sehr professionell und service-orientiert aufgestellt. Ein Großteil der Korrespondenz mit Behörden erfolgt online (Internet/E-Government).

Ausführliche Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern finden Sie im Fachreport Singapur: Firmengründung und Steuern, den Sie beim AußenwirtschaftsCenter Singapur anfordern können. 

Investitionsschutz

Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen

Vertretungsvergabe

Um nachhaltig am singapurischen Markt bzw. in der südostasiatischen Region tätig zu werden, empfiehlt sich vorerst die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen lokalen Unternehmen als Partner bzw. Vertreter. So können in einem ersten Schritt Kosten, die mit der Gründung einer eigenen Niederlassung oder Tochtergesellschaft verbunden sind, gespart und das Marktpotential eruiert werden. Wenn sich die eigenen Produkte durch den jeweiligen Vertreter bereits erfolgreich am Markt etabliert haben, ist die Überlegung einer Gründung eines eigenen Büros oder Niederlassung meist der nächste logische Schritt. Das AußenwirtschaftsCenter Singapur unterstützt gerne bei der Suche nach Vertriebs- und Handelspartnern.

Eine gesonderte Gesetzgebung, die das Verhältnis zwischen Handelsvertreter und der vertretenen Firma regelt (Handelsvertreterrecht), existiert in Singapur nicht. Im Rahmen der zivilrechtlichen Bestimmungen besteht somit weitestgehende Vertragsfreiheit. Vor allem deswegen ist ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertretungsvertrag, der eine Zusammenarbeit erleichtert und auch im Streitfall Auslegungskonflikte vermeidet, wichtig und empfehlenswert. Das AußenwirtschaftsCenter Singapur kann hier mit Empfehlungen bzw. Kontakten zu Rechtsanwälten behilflich sein.

Stand: 19.06.2023