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Achtung Betrug!

Gerade in Krisenzeiten ist große Vorsicht bei „unerwarteten“ Aufträgen aus Großbritannien angezeigt

Lesedauer: 4 Minuten

Vereinigtes Königreich

Kriminelle nutzen die hohe Transparenz und leichte Zugänglichkeit des britischen Firmenregisters schon seit langem häufig für Betrugsversuche. Wir haben für sie eine kurze Zusammenfassung der uns bekannten Muster, Tools und Trends zusammengestellt.

Achtung – aktueller Trend „E-Mail Spoof“

In den letzten Wochen sind uns vermehrt Fälle von E-Mail Klonbetrug gemeldet worden. Dabei wird ein gefälschtes Email, vermeintlich von der E-Mail Adresse eines bestehenden Geschäftspartners verschickt. Darin wird um Die Zahlung einer tatsächlichen Transaktion über eine alternative Bankverbindung im VK gebeten. Diese Spoof E-Mail sind sehr realistisch und mit dem tatsächlichen Schirftverkehr nahezu ident. Die Antwort des E-Mails geht allerdings an eine der korrekten E-Mail-Adresse sehr ähnlichen Domaine z.B. korrekte E-Mail info@domainname.co.uk bei klicken auf „Antworten“ wird das Mail an info@domainname.com verschickt. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall gerne an uns.


If something sounds too good to be true...

Generell gilt: if something sounds too good to be true, it probably is! 

Bleiben sie besonders wachsam und orientieren sie sich an den nachstehenden erläuterten Warnsignalen. 

Die Betrüger stehlen zuerst meistens die Identität eines existierenden Unternehmens. Beliebt sind dabei folgende „Spielarten“:

  • Gekapert wird die Identität einer großen, bekannten und zweifelsfrei zahlungskräftigen Supermarkt- oder Kaufhauskette wie Tesco, Aldi, John Lewis oder Sainsbury und oft auch die über LinkedIn und andere Quellen auffindbaren Namen von wirklichen Einkäufern dieser Unternehmen. Diese „agieren“ mit eigens angekauften und irreführend ähnlichen Email URL/Domain-Namen (…@johnlewis-purchasing.com statt …@johnlewis.com). Manchmal wird der Domain-Name eines bekannten Großunternehmens nur SEHR geringfügig geändert (...@fergusonplc.com wird zum betrügerischen ...@fergusonsplc.com) und eine zur Domain „passende“ Webseite (www.fergusons.com) mit einem Hyperlink zum Webauftritt der gekaperten Firma unterlegt.
  • Häufig „benützen“ die Betrüger den Firmenmantel einer der zig-tausenden durchaus legitimen britischen Immobilien-Besitzgesellschaften (und die Namen der im Firmenbuch aufscheinenden „Directors“), und statten diese „schlafenden Vehikeln“ mit auf den Firmennamen lautenden Domain-Namen und dazu passenden Email-Adressen und „Scheinwebseiten“ aus. Auf diesen Webseiten wird meistens mehr schlecht als recht (oft mit generischen Fotos und sehr allgemein gehaltenen Texten) oft aber auch sehr professionell Geschäftstätigkeit vorgetäuscht.
  • Da die Gründung einer britischen Limited (GesmbH) sehr einfach und billig ist, und auch keine Stammeinlage notwendig ist, werden manchmal auch Firmen ausschließlich für die Anbahnung von Betrugsgeschäften gegründet. 

Allen drei Methoden ist gemeinsam, dass die „Firma“ eine Prüfung auf ordnungsgemäße Eintragung im Handelsregister (und bei gekaperten Großunternehmen natürlich auch eine Bonitätsprüfung) problemlos besteht. 


Erschwindelte Warenlieferungen bzw. Provisionszahlungen

Die weiteren Vorgangsweisen zum Erschwindeln von Warenlieferungen oder Provisionszahlungen sind vielfältig und häufig sehr komplex und aufwendig. Die Betrüger können dabei durchaus kompetent und vertrauenswürdig erscheinen. 

Bei einzelnen oder mehreren der nachstehenden „Indizien“ sollten allerdings bei sorgfältigen Kaufleuten die Warnglocken für betrügerische Machenschaften läuten:

  • die Anfrage kommt von einem Unternehmen zu dem keine Vorkontakte bestehen
  • die angefragte Menge ist für einen Erstauftrag unüblich groß
  • die Anfrage-Text ist auf Deutsch oder in fehlerhaftem oder übertrieben höflichem Englisch verfasst
  • ein Angebot wird ohne Nachverhandlungen zu Preisen und Konditionen akzeptiert
  • der Kunde verlangt ein persönliches Treffen zu einem vorgegebenen Termin in einem Drittland (Mailand, Prag,...)
  • der Kunde der vorher als Käufer auftrat „mutiert“ plötzlich zu einem Vertreter, dem eine Kommission oder Gebühren, Steuern oder Spesen zu zahlen sind
  • im Zuge der Verhandlungen wird Zeitdruck aufgebaut
  • das angebahnte Geschäft hat nichts mit der im Firmenbuch eingetragenen Geschäftstätigkeit (nature of business) der britischen Firma zu tun
  • der Web-Auftritt (auf scamadviser.com feststellbar) der britischen Firma ist verhältnismäßig neu und korreliert nicht mit dem Gründungsdatum des Unternehmens
  • der Kunde kommuniziert mit einer Emailadresse eines Gratis-Providers (Yahoo, Gmail, Hotmail …)
  • der Kunde kommuniziert mit einer Emailadresse die vom Domain-Namen des Unternehmens abweicht (das kommt in der Wirklichkeit nie vor)
  • der Kunde kommuniziert ausschließlich mit einer Mobiltelefonnummer, die im VK immer mit 7 beginnt (+44 7…). Achtung: dabei handelt es sich fast immer um Wegwerftelefone
  • die Lieferadresse und Firmenadresse stimmen nicht überein
  • die Lieferadresse wird wiederholt oder im letzten Augenblick geändert
  • der Kunde will Direktkontakt (Mobilnummer) zum Frachtführer
  • die Prüfung der Firmenadresse oder Lieferadresse über Google Street View oder Google Earth führt zu überraschenden oder obskuren Ergebnissen, die mit dem gesunden Menschverstand nicht in Einklang stehen.

Weitere bekannte Betrugsmuster

In letzter Zeit sehen wir vermehrt Anbieter von Google Street View Services, die allerdings nicht in der Referenzliste angeführt werden:

  • Google Street View arbeitet mit einer Vielzahl an zertifizierten Fotografen und Agenturen zusammen, die hohen Auflagen entsprechen müssen.
  • Google Street View führt daher auch eine Liste dieser Unternehmen auf deren Webpage an. 

Auch Kredit-Broker treten vermehrt auf und bieten günstige Konditionen auf Provision an, diese Provision soll dann auf Konten in Belgien oder Litauen (Liste nicht vollständig) überwiesen werden. Am besten im Zweifelsfall prüfen ob das Unternehmen bzw. der Broker bei der Finance Conduct Authority (FCA) gemeldet ist.


Was können sie tun?

Wenn sie Verdacht schöpfen wenden sie sich an uns. Wir helfen ihnen gerne bei der Prüfung und Beurteilung der Sachlage. Dazu brauchen wir Kopien des schriftlichen Dialogverkehrs. 

Ist bereit ein Schaden eingetreten, empfehlen wir eine Anzeige auf Betrugsverdacht bei der nächstgelegen österreichischen Polizeidienststelle und eine Meldung an Großbritanniens Meldestelle für Betrugsfälle.


Hilfreicher Webseiten-Quick-Check

Seit Juli 2022 bietet die Get Safe Webpage der britischen Behörden ein neues Service an. Dieses ist kostenlost und ohne Anmeldung verfügbar und bietet Nutzer die Möglichkeit die Sicherheit von Webseiten zu prüfen.

Der Dienst verwendet einen Algorithmus, der auf der Grundlage von mehr als 40 Datenquellen sowie Tausenden von bösartigen Websites, die von Strafverfolgungsbehörden, Regulierungsbehörden und Marken jede Woche gemeldet werden.

Hier der Link: Check-a-Website 


Vorsicht neuer Betrugstrend: Voice Phishing 

Zahlreiche Medien haben bereits ausführlich über die erschreckend glaubwürdigen Fakevideos berichtet. Auch wenn diese Kurzfilme derzeit für Unterhaltung sorgen, so öffnet diese Technologie auch die Türen zu einer neuen Art des Identitätsdiebstahls: Voice Phishing. Dabei wird während eines vermeintlichen „Umfrageanrufs“ oder Kontaktaufnahme zur Datenbereinigung (Wir wollen nur sichergehen, dass unsere Kundendaten aktuell sind) etc., die Originalstimme des Angerufenen aufgenommen.

Diese Aufnahmen können später für einen Fake Call verwendet werden. Sie kennen sicher die SMS „Mamma ich habe mein Handy verloren“, diese Nachricht könnte in Zukunft als Anruf in Originalstimme erfolgen.

Was also tun? CBS News empfiehlt in deren Artikel zum Thema, den Anrufer zuerst sprechen zu lassen und im Zweifelsfall das Gespräch umgehend zu beenden. Den gesamten Artikel können Sie hier nachlesen.

Stand: 01.10.2023

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