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Nach Zypern exportieren / aus Zypern importieren

Grenzen engen uns ein: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre geschäftlichen Grenzen zu überwinden und im Ausland Erfolg zu haben

Das Exporthandbuch

Warum exportieren? Ganz einfach: Der Markt in Österreich ist begrenzt. Allein der bayrische Markt ist eineinhalb Mal größer als der österreichische. Genauso einfach ist es aber, diese Grenze zu durchbrechen, denn Exportieren ist leichter als man denkt: Die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol haben in ihrem ausführlichen Exporthandbuch zusammengefasst, was Sie bei Ihren ersten Schritten über die Grenze beachten sollten. Von A wie Ausfuhrbeschränkungen bis Z wie Zollbestimmungen.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Die Internationalisierungsoffensive go-international unterstützt Sie auch finanziell bei Ihren Internationalisierungsbestrebungen.

Sie wollen Ihr erstes Mal wagen? Unsere Fachleute aus den Landeskammern helfen Ihnen beim Schritt über die Grenze. Melden Sie sich einfach!

Mit einem Klick in neue Märkte: Das Exporthandbuch der Wirtschaftskammer Tirol

Wir unterstützen bei Export und Import

Damit Ihr geschäftlicher Grenzübertritt kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten wir Sie bei Ihren Export- und Importvorhaben. Und wir wollen, dass Sie möglichst weit springen: Die Internationalisierungsoffensive go-international bietet viele verschiedene Förderprogramme für Markteintritt, Marktbearbeitung und das Bezugsquellengeschäft im Ausland.

Starthilfe für Exporteurinnen und Exporteure

Wer ganz am Anfang steht, den nehmen unsere Fachleute aus den Landeskammern an der Hand und unter die Lupe. Sie prüfen mit Ihnen, ob Sie ausreichend auf Ihr Vorhaben vorbereitet sind, helfen bei der Einschätzung von Aufwand und Erfolgsaussichten und definieren mit Ihnen Zielgruppen und Testmärkte. Am Ende wird aus Ihrer Idee eine Strategie. Die macht dem AußenwirtschaftsCenter, das Ihren ersten Markteintritt begleitet, die Suche nach Partnerinnen und Partnern leicht.

Geben Sie den Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landeskammer Bescheid! Gemeinsam machen wir die ersten Schritte in den Export.

Exportfinanzierung

Nur wer sät, kann auch ernten. Gerade beim Geschäft über die Grenze dürfen Vorlaufkosten und Risiken nicht unterschätzt werden. Hausbanken, Exportfonds, Kontrollbank, AWS und private Exportversicherer haben viele Antworten auf Fragen zu Finanzierung, Absicherung von Exportgeschäften und Direktinvestitionen.

Unsere Expertinnen und Experten suchen mit Ihnen die beste Lösung und geeignete Partner. Melden Sie sich bei uns! 

Exportförderungen

Sie wollen erstmalig exportieren oder einen neuen Exportmarkt erschließen? Sie möchten wissen, welche Fördermöglichkeiten dafür vorgesehen sind? Bei einem Beratungsgespräch evaluieren wir mit Ihnen die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und schnüren ein maßgeschneidertes Exportförderpaket für Ihr Exportvorhaben.

Wir haben den Überblick über alle Fördermaßnahmen und sorgen dafür, dass Sie sich im Förderdschungel zurechtfinden! 

Auslandsaktivitäten absichern und finanzieren

Risiken kann man selten ausschließen. – Aber man kann sie minimieren: Mit den Exporthaftungen des Bundes und Refinanzierungen über Ihre Hausbank bietet die Österreichische Kontrollbank (OeKB) kräftige Instrumente, die Österreichs Unternehmen und ihre Partner im weltweiten Wettbewerb stärken.

Hier finden Sie die aktuellen Deckungsrichtlinien für Projektgeschäfte, Investitionsgüterlieferungen und Beteiligungen in Zypern.

Exportabwicklung und Exportdokumente

Unsere Exportprofis

  • beraten Sie bei Zollverfahren,
  • helfen Ihnen bei den Exportdokumenten, die Ihre Exportware begleiten,
  • wissen alles über Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrkontrolle und
  • unterstützen Sie bei der Feststellung des Ursprungs Ihres Exportproduktes.
  • Kurzum: Wir sind Ihre Berater in allen Fragen der Exportabwicklung!

Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern wissen über Ursprungszeugnisse, Carnet ATA und sonstige für den Export notwendige Dokumente Bescheid und beglaubigen diese auch gerne gleich für Sie.

Importberatung

Man kann sogar von Zuhause aus international tätig sein: Auch andere Märkte haben schöne Produkte und Dienstleistungen. Damit Ihre Lieferungen aus dem Ausland auch reibungslos zu Ihnen finden, haben die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol in ihrem ausführlichen Importhandbuch zusammengefasst, was Sie bei der Einfuhr oder Verbringung von Waren nach Österreich beachten müssen.

Sie wollen importieren? Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern helfen Ihnen dabei, alle Welt nach Österreich zu holen. Melden Sie sich einfach!

Mit einem Klick in neue Märkte: Das Importhandbuch der Wirtschaftskammer Tirol

Bezugsquellen

Wer im Wettbewerb bestehen will, muss ständig sicherstellen, die notwendigen Vorprodukte in der notwendigen Qualität von verlässlichen Lieferantinnen und Lieferanten zu den bestmöglichen Preisen zuzukaufen. Wir identifizieren diese Lieferantinnen und Lieferanten, prüfen deren Bonität und Leistungsfähigkeit, übermitteln Ihre Spezifikationen und holen Angebote ein. Wenn Sie Wert auf Diskretion legen, können Sie sich dabei auch gerne am Anfang hinter uns verstecken. Und dass wir Sie dann auch bei der Abwicklung eines Beschaffungsgeschäftes unterstützen, versteht sich von selbst.

Sie wollen sich eines unserer AußenwirtschaftsCenter als Einkaufsorganisation an Bord holen? Hier gibt es Unterstützung auf den Beschaffungsmärkten dieser Welt.

Marktanalysen

Ein Überblick über die Absatz- und Konkurrenzsituation in einem Zielmarkt gehört ganz oben in den Werkzeugkasten einer Exporteurin und eines Exporteurs. Der Aufstieg zur Aussichtsplattform ist mit uns ein Spaziergang. Jede Warenlieferung über jede Grenze wird weltweit statistisch erfasst. Wir wissen, wie viele Bohrmaschinen Brasilien importiert oder wohin Belgien Babynahrung liefert.

Die Expertinnen und Experten in unserem Servicecenter in Wien werten den Zahlensalat einer riesigen Datenbanken für Sie aus, sagen Ihnen, welche Informationen Sie brauchen, und liefern maßgeschneiderte Warenstromanalysen, die Ihnen helfen, Ihre Nische zu finden.

Zoll- und Importbestimmungen

Zypern ist EU-Mitglied, das heißt es gibt keine Zölle für Lieferungen aus EU/EFTA. Für Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr gibt es grundsätzlich keine Zollformalitäten. Für die Tarifierung gilt das harmonisierte System des EU-Zolltarifs. Verzollungsbasis ist der CIF-Wert, die Verzollungsfrist beträgt 60 Tage. Agrarwaren aus Nicht-EU-Ländern werden mit Agrarabgaben belastet.

Importbestimmungen

Gegenüber Drittländern gilt der gemeinsame EU-Außenzolltarif.

Zollbestimmungen

Der „grüne Zollstempel" der österreichischen Zollbebörden wird bei einem von einem "authorized issuer" ausgestellten T2L-Dokument seitens der zypriotischen Zollverwaltung nicht verlangt. Ein von einem „authorized issuer“ ausgestelltes und unterzeichnetes T2L-Dokument ist für das Zentralzollamt in Nikosia gültig, sofern es der zypriotischen Zollbehörde im Original vorgelegt wird und es nicht nachträglich, d.h. nach Versendung der Waren aus Österreich, ausgestellt wurde. Die zypriotische Zollbehörde besteht auf das T2L Dokument im Original. Sollte das Original von einer anderen Zollbehörde (z.B. in Griechenland) einbehalten werden, so ist diese verpflichtet ein neues T2L-Dokument auszustellen. Das Dokument per Mail (drawn up by an electronic or automatic data processing system) ist als Original zu erachten, per Fax (photocopy) nicht.

Agrarwaren aus Nicht-EU-Ländern werden mit Agrarabgaben belastet. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann das Department of Antiquities in Nikosia Genehmigungen erteilen.

Sonstige Einfuhrabgaben

Die Republik Zypern unterliegt keinen sonstigen Einfuhrabgaben. Der Normalsteuersatz für die Mehrwertsteuer beträgt in Zypern 19 %. Ermäßigte Steuersätze: 9 % (Restaurants, Hotels, Passagiertransporte) und 5 % (Lebensmittel, Medikamente, Presse, kulturelle Ereignisse). Verbrauchssteuerpflichtige Waren sind u.a. Brennstoffe, Alkohol und Tabakprodukte.

Für die Steuersätze im Einzelnen kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsCenter Athen.

Muster

Damit Sendungen als Warenmuster bzw. –probe anerkannt werden, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen erkennbar nur zum Gebrauch als Muster oder Probe geeignet, bzw. für den kommerziellen Verkehr unbrauchbar gemacht worden sein.

Geschenke

Geschenksendungen aus Drittstaaten sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und abgabenfrei.

Vorschriften für Versand per Post

Zulässig bis 20 kg; internationale Paketkarte.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Für Exportverpackungen und deren Markierung bzw. Etikettierung gelten international übliche bzw. EU-Normen; EU-Konformitätszeichen CE. Ursprungsbezeichnung: „Made in EU“ ist empfehlenswert. Markierung – „Via Limassol“, „Via Larnaka“ oder „Via Paphos“.

Begleitpapiere

Faktura in dreifacher Ausfertigung, davon eine Originalfaktura, in englischer Sprache, mit Mengen- und Wertangabe.

Restriktionen

Für folgende Waren sind Genehmigungen erforderlich:

Luftdruckgewehre mit einem Durchmesser bis zu 4,5 mm, Jagdwaffen, Munition für Jagdwaffen, Tiere und tierische Produkte, Kinofilme, Sprengstoff, Feuerwerkkörper und ähnliche Waren, Blumen und Pflanzen, Waren aus Edelmetallen müssen vom „Cyprus Assay Office“ überprüft werden. Handschellen, Honig und Waren aus Honig einschließlich Bienenwachs und Royal Jelly, Fleisch, Fisch und Käse, chemische Grundstoffe, Bogen und Zubehör für Sportbogenschützen, Sportpistolen, Fernmeldeausrüstung und Zubehör das an das Netz der Cyprus Telecommunications Authority (CYTA) angeschlossen werden kann, Ausrüstung für den drahtlosen Fernmeldeverkehr einschließlich Satellitenstation der VAST Type, Flora und Fauna des Washingtoner Abkommens (CITES) sowie alle Waren, die unter der „Imports Regulation Order of 1995“ fallen.

Genehmigungspflicht besteht auch für Pharmazeutika (Human- und Veterinärpharmazeutika) und Pflanzenschutzmittel. Die äußere Verpackung und der Beipacktext sind auch in griechischer Sprache erforderlich.

Artenschutz

Österreich ist 1982 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.

Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste – zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr –, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen.

Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händlerinnen und Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die von den Händlerinnen und Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.

Nähere Informationen sind beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Abteilung Natur- und Artenschutz, T +43(1)711 00 - 611402, W www.cites.at (Bereich Natur- und Artenschutz), erhältlich.

Türkisch-zypriotische Gemeinde 

Der türkisch besetzte Teil Nordzyperns, der sich selbst als „Turkish Republic of Northern Cyprus-TRNC“ bezeichnet, wird völkerrechtlich nur von der Türkei anerkannt. Nach dem EU-Beitritt der Republik Zypern gilt die Trennungslinie („grüne Linie“) zum nicht von der Republik kontrollierten, türkischen Landesteil nicht als Außengrenze der Europäischen Union; die Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf den Nordteil ist lediglich ausgesetzt. Der Verkehr von Personen, Gütern und Dienstleistungen über die Trennungslinie hinweg wird mit der Verordnung (EG) 866/2004 vom 29. April 2004 in seiner gültigen Fassung geregelt. Mit dieser Verordnung wird festgelegt, dass Waren aus dem Norden des Landes über die grüne Linie eingeführt werden dürfen, sofern sie entweder im Norden der Insel produziert oder endverarbeitet wurden. Direkte internationale Handelsbeziehungen mit dem Nordteil bestehen wegen eines internationalen Boykotts der See-und Flughäfen nicht. Im Juli 1994 entschied der EuGH, dass zypriotische Ursprungszeugnisse nur für die Republik Zypern (Südteil) anerkannt werden, nicht aber Zeugnisse, die von nordzypriotischen Behörden ausgestellt wurden. Mit diesem Urteil wird der direkte Import von zypriotischen Waren aus dem besetzten Nordteil in die EU weitgehend unmöglich gemacht. Innergemeinschaftliche Wareneinfuhren sind nur an den Häfen und Flughäfen der Republik Zypern möglich. Von dort sind Lieferungen in den Norden nur bei "außergewöhnlichen Umständen" (z.B. bei Notfällen) erlaubt.

Obwohl die EU Zypern politisch als Einheit sieht, ist der aquis communitaire ausgesetzt und es werden auch separate Steuerregimes angewandt. De facto gibt es also keine Einheit. An der "grünen Linie", wie die griechisch/türkische Inlandsgrenze genannt wird, ist kein Verfahren vorgesehen, wonach eine „zollamtliche Austrittsbestätigung“ o.ä. für verbrachte Waren eingeholt werden kann. Warenlieferungen nach Nordzypern laufen in der Praxis über die Türkei ab. Aus türkisch-zypriotischer Sicht ist zu beachten, dass der Kunde in Nordzypern - insofern ein legitimes Unternehmen - über eine UID Nummer verfügen muss. Für EU-Güter fallen in Nordzypern keine Zollgebühren an, dafür aber diverse andere Gebühren und Mehrwertsteuer.

Wer Geschäftsbeziehungen mit dem Nordteil eingeht, muss sich jedoch bewusst sein, dass sich dadurch nachteilige Folgen für die Geschäftsbeziehungen mit dem Südteil (Black List) ergeben können. Mangels entsprechender diplomatischer Beziehungen sind auch offizielle Interventionen nur sehr beschränkt möglich. Vor dem Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit einem nordzypriotischen Partner ist es unerlässlich, sich des Risikos bzw. der Unmöglichkeit der Durchsetzung von Rechtsansprüchen bewusst zu werden, falls keine Einigung mit dem nordzypriotischen Partner erzielt wird.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Athen hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.