th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Umlagen – Wirtschaftskammer Burgenland 2019 bis 2023

Die Grundumlagen für Fachgruppen und Fachvertretungen im Bereich der Wirtschaftskammer Burgenland

2023

2022 | 202120202019

Die Verpflichtung zur Zahlung der Grundumlage ergibt sich aus dem Wirtschaftskammergesetz und dem entsprechenden Beschluss der Fachgruppentagung (= Mitgliederversammlung der Fachgruppe).

Die Beiträge kommen Ihrer Fachgruppe (Innung, Gremium) und dem entsprechenden Fachverband (Bundesinnung, Bundesgremium) zu. Die Höhe wird von der Fachgruppentagung bestimmt, wobei für jede Berechtigung eine Grundumlage anfällt.

Achtung!
Auch bei Nichtausübung (Ruhen) des Gewerbes ist die Grundumlage zu bezahlen.

Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, die Grundumlage in halber Höhe zu leisten.

Die Beitragspflicht erlischt erst nach Rücklegung der Gewerbeberechtigung bei der Gewerbebehörde (zumeist die zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat).

Besteht die Mitgliedschaft zu einer Fachgruppe (Fachverband) nicht länger als die Hälfte eines Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten, besteht die Mitgliedschaft aber nicht länger als 31 Tage im ganzen Kalenderjahr, entfällt die Pflicht zur Entrichtung der Grundumlage zur Gänze.

Tipp!

Wenn Sie Fragen zur Grundumlage für Ihre Berechtigungen im Burgenland haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Branchenvertreter.

Hier geht's zur Branchenauswahl

Bei Fragen über Grundumlagen im Bereich eines anderen Bundeslandes wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Landeskammer.

Stand: