Modernes Gebäude mit Glasfronten im Ausschnitt mit Gebäudebeschriftung Bank, im Hintergrund verschwommen Stadtlandschaft mit Gerbkette unter bewölktem Himmel
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Kreditaktion der Wirtschaftskammer Wien und der Stadt Wien

Kredit für Investitionen sowie laufende betriebliche Kosten

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Wien
Förderart:
Geförderter Kredit

Förderungswerber

Gründer:innen und aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien

Förderungszweck

Geförderter gewerblicher Kleinkredit mit niedrigem Zinssatz für die Finanzierung von Investitionen sowie laufender betrieblicher Kosten.

Förderungsgegenstand

Die Gemeinsame Kreditaktion kann als Finanzierungsinstrument unter anderem für folgende Maßnahmen verwendet werden:  

  • Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Umbaukosten
  • Übernahmefinanzierung
  • Wareneinkauf
  • Marketing- und Mietkosten
  • Ausbildungskosten

Ausschlussgrund

Folgende Unternehmen können nicht gefördert werden:

  • Das antragstellende Unternehmen erreichte in den Vorjahren bereits einen Jahresgewinn von über 40.000,00 Euro.
  • Gegen den/die Antragsteller:in bzw. bei Gesellschaften gegen eine:n der geschäftsführenden Gesellschafter:innen wurde zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet.
  • Ein früherer Kredit im Rahmen der gegenständlichen Förderaktion wurde nicht vollständig beziehungsweise nicht innerhalb der vorgeschriebenen Kreditlaufzeit von dem/der Antragsteller:in zurückgezahlt.
  • Es wurde bereits ein Kredit im Rahmen der gegenständlichen Förderaktion vergeben, welcher noch nicht vollständig beglichen wurde. (Ausnahme: Sofern ein noch laufender “GKA“-Kredit vorliegt, kann ein neuer Kredit aufgenommen werden, wenn der neu aufgenommene Kreditbetrag maximal zu 50 % zur Tilgung des noch laufenden „GKA“-Kredites verwendet wird. In jedem Falle muss der zeitlich zuerst ausbezahlte „GKA“-Kredit mit dem neu aufgenommenen Kreditbetrag vollständig getilgt worden sein, bevor der neubeantragte Kreditbetrag, abzüglich des zur Kredittilgung verwendeten Betrages, dem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden kann.)
  • Ein Kreditantrag im Rahmen der Förderaktion Gemeinsame Kreditaktion der Wirtschaftskammer Wien und der Stadt Wien wurde in den letzten 6 Monaten vor neuerlicher Einreichung aufgrund unzureichender Unterlagen abgelehnt oder zurückgezogen.

Ebenfalls kann der gegenständliche Kredit für folgende Zwecke nicht verwendet werden:

  • Begleichung von etwaigen Rückständen bei der Österreichischen Gesundheitskasse, der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen oder dem Finanzamt
  • Tilgung von laufenden Krediten (Ausnahme: vergebener Kredit im Rahmen der gegenständlichen Aktion)
  • nichtbetriebliche Kosten

Art und Ausmaß der Förderung

Kredithöhe

  • max. 15.500,00 Euro für Jungunternehmen (Antragstellung vor oder innerhalb der ersten zwei Jahre ab Unternehmensgründung)
  • max. 13.000,00 für bestehende Unternehmen (Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung vor mehr als 2 Jahren)

 Laufzeit und Zinsen

  • Laufzeit 5 Jahre
  • Verzinsung 1,75 % fix p.a.; kontokorrentmäßig berechnet

Kreditbesicherung

  • betriebsfremde:r persönliche:r Bürgin/Bürge (= keine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Unternehmen, d.h. nicht Miteigentümer:in bzw. nicht angestellt), Monatseinkommen mind. 1.500,00 Euro netto
    oder
  • dingliche Besicherung (Sparbuch, Wertpapierdepot oder Lebensversicherung [maßgeblich ist der Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Antragstellung]) in Höhe von zwei Drittel des Kreditbetrages

Anmerkung

Bankinstitute für Kreditabwicklung

  • Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
  • Oberbank AG
  • Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG
  • UniCredit Bank Austria AG
  • VOLKSBANK WIEN AG

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind auf Seite 6 des Antragsformulars angeführt.

Begutachtung, Entscheidung und Ausschluss des Rechtsweges

Über das Kreditansuchen entscheidet die Verwaltungskommission der Gemeinsamen Kreditaktion. Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.

Einreichung

Wirtschaftskammer Wien 
Förderservice 
Straße der Wiener Wirtschaft 1 I 1020 Wien 
E foerderservice@wkw.at

Richtlinientext als PDF

Informationsblatt
Richtlinie
Antragsformular


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.