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Coaching für Lehrlinge

Förderung für individuelle Beratung und Unterstützung

  • Geltungsdauer: bis auf Widerruf
  • Standort: Österreichweit
  • Förderart: Zuschuss

Förderungswerber

Anspruchsberechtigt sind alle Lehrlinge mit einem Lehrverhältnis zu einem Lehrberechtigten gemäß § 2 des Berufsausbildungsgesetzes sowie § 2 Abs. 1 des Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes und Personen, deren Lehrverhältnis vor max. sechs Monate durch Lehrabbruch oder Ablauf der regulären Lehrzeit beendet wurde.

Förderungszweck

Dieses Programm bietet individuelle Beratung und Unterstützung zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen, Verbesserung der konkreten Ausbildungssituation von Lehrlingen und/oder zur Absicherung des Ausbildungserfolgs durch professionelle Coaches.

Förderungsgegenstand

Das Coaching besteht aus

  • einem Gespräch mit dem Lehrling,
  • Aufzeigen von beruflichen oder ggf. persönlichen Perspektiven
  • Unterstützung in der Bewältigung von beruflichen und / oder persönlichen Herausforderungen mittels eines Case Managements,  evtl. Durchführung eines Mediationsverfahrens,
  • Betreuung bei der Auswahl von Nach- bzw. Höherqualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen
  • Hilfestellung bei der Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung inkl. Nachbetreuung zur nachhaltigen Umsetzung der Programmziele

Ausschlussgrund

kein aufrechtes Lehrverhältnis oder Ausbildung gemäß § 30 BAG

Art und Ausmaß der Förderung


Einreichung

Die Anmeldung kann entweder bei der Lehrlingsstelle oder via Webportal erfolgen.

Richtlinientext als PDF


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.