Sanft lächelnde Person mit Brillen hält Brille in der Hand, im Hintergrund Regale voller Brillen
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Steiermark: Förderaktion des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels

Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen, die ihren Verkaufsschwerpunkt in der steirischen Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels 

Förderungsgegenstand

Print-, Online- und Radiowerbung, Digitalisierung, Kongress- und Messeausstellungen, Weiterbildung sowie die Ausbildung und Aufnahme eines Lehrlings werden unterstützt.

Ausschlussgrund

  • Postgebühren für Sendungen
  • Werbemaßnahmen, die nicht die Handelstätigkeit betreffen
  • Anschaffung von Werbemitteln (z.B. Kalender, Flyer, USB-Sticks, etc.)
  • Anschaffung von Betriebsmitteln (z.B. PC, Laptop, etc.)
  • Hotelkosten und/oder Reisekosten
  • Domain- oder Wartungsgebühren für Homepage/Webshop
  • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen die den Dienstleistungsbereich betreffen
  • Sprachkurse 

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss in der Höhe von 50 % des Nettobetrages, max. € 800,-- pro Unternehmen

Einreichung

Mit ausgefülltem Formular, Foto/Kopie der Maßnahme, Rechnungskopie und Kopie der Zahlungsbestätigung sowie der Teilnahmebestätigung bis spätestens 15. Dezember 2024 bei der Wirtschaftskammer Steiermark

Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels
Fr. Lena Ottenbacher
T +43 316 601 572
M 316@wkstmk.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.