Zersplitternde Glasscheibe
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Steiermark: Alarmanlagenförderung für Tabaktrafikanten

Nur für Mitglieder des Landesgremiums der steirischen Tabaktrafikanten

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Mitglieder des Landesgremiums der Tabaktrafikanten

Förderungsgegenstand

Alarmanlagen bzw. eine im Zusammenhang mit Sicherheit belegte Investition werden vom steirischen Landesgremium gefördert.

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss für

  • Tabakfachgeschäfte € 300,- und
  • verbundene Trafiken € 150,-

bei mind. € 1.000,- Gesamtinvestition

Anmerkung

Es kann nur ein Antrag pro Unternehmen gestellt werden und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Einreichung

Einreichung NACH Projektumsetzung mit Kopie der bezahlten Rechnung, Nachweise über Installationskosten bzw. die Umrüstung/Modernisierung bestehender Alarmanlagen beim

Landesgremium der steirischen Tabaktrafikanten
Fr. Bernadette Bogensberger
T +43 316 601 587
M tabaktrafikanten@wkstmk.at


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.