Stapel aus drei Hardcoverbüchern, der sich auf darunterliegendem Untergrund spiegelt vor grüner Wand
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Vorarlberger Bildungszuschuss

Gültig für Unternehmer, die ihre Ausbildung selbst bezahlen

Einstellungen

Geltungsdauer:
bis 31.12.2024
Standort:
Vorarlberg
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Vorarlberger Kleinunternehmer und Arbeitnehmer, sofern sie die Ausbildung selbst bezahlen

  • höchste Qualifikation: Maturaabschluss
  • Selbständigkeit muss bei Ausbildungsbeginn gegeben sein

Förderungszweck

Die Höherqualifizierung von selbstständigen Personen bzw. Arbeitnehmer soll mit einem Einmalzuschuss gefördert werden.

Förderungsgegenstand

  • a) Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder auf die Meister- oder Befähgiungsprüfung
  • b) Universitäts- bzw. Fachhochschullehrgänge, WIFI-Fachakademien, Werkmeisterschulen
  • c) unternehmensbezogene Fachkurse von mindestens 80 Stunden

Ausschlussgrund

Personen mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss sind nicht förderbar.

Art und Ausmaß der Förderung

Einmalzuschuss:

  • bei a) bis zu 40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. € 2.500
  • bei b) bis zu 1/3 der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. € 2.500
  • bei c) bis zu 1/4 der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. € 2.500 

Einreichung

Spätestens innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme

Arbeiterkammer Feldkirch
Abteilung "Bildungszuschuss"
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
T +43 5522 306 4200
F +43 5522 306 4201
eMail: bildungszuschuss@ak-vorarlberg.at

Richtlinientext als PDF

Informationen zum Bildungszuschuss


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.