Steiermark: Zukunftsfit
Das zweistufige Betriebswirtschaftsprogramm der WKO Steiermark
Einstellungen
Förderungswerber
Alle Mitglieder der Wirtschaftskammer Steiermark, die gemäß EU-Definition als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingestuft sind.
Förderungszweck
- Krisenprävention – rechtzeitiges Agieren der Unternehmer:innen
- Unternehmenssicherung und Werterhaltung
- Abwendung von Insolvenzen
- Professionelle Aufbereitung von Bankunterlagen
Förderungsgegenstand
1. Stufe 1 – Erstberatung durch die WKO Steiermark
Kostenlose Erstberatung im Wert von 300,00 Euro (netto) bei maximal 3 Stunden durch eine regional zuständige Betriebswirtschaftsreferentin bzw. einen regional zuständigen Betriebswirtschaftsreferenten der WKO Steiermark. Dabei werden die vorgelegten Unterlagen gesichtet und eine empfohlene weitere Vorgangsweise für das Unternehmen ausgearbeitet.
Ein eigener Förderantrag für Stufe 1 ist nicht notwendig.
Bei einer positiven Beurteilung kann das Unternehmen in Stufe 2 übernommen werden. Andernfalls werden alternative notwendige Schritte aufgezeigt.
2. Stufe 2 – Fachspezifische Umsetzung mit externen Expert:innen
Externe Berater:innen aus einem fachspezifischen Beraterpool der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie erarbeiten gemeinsam mit dem Unternehmen konkrete Umsetzungsmaßnahmen und setzen diese je nach zeitlicher Verfügbarkeit bereits um.
Beratungsinhalte
- Feststellen von Einsparpotentialen
- Restrukturierungsmaßnahmen
- Umschuldungen
- Aufbereitung von Bankunterlagen (Ratingprozess)
- Prüfung von Fördermöglichkeiten, insbesondere für Innovationen
- Entwicklung neuer Strategien für den Fortbestand
Ausschlussgrund
Maßnahmenbeginn vor Antragseinreichung
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss i.H.v. 50 % der externen Beratungskosten bzw. max. 600,00 Euro (netto) bei max. 12 Stunden à 100,00 Euro (netto) inkl. Nebenkosten
Die Förderung wird aus finanziellen Mitteln der Wirtschaftskammer Steiermark bereitgestellt und unterliegt den EU-Bestimmungen zu De-minimis-Beihilfen.
Anmerkung
- Ein Beratungsunternehmen ist aus dem Beraterpool des Programms Zukunftsfit der Wirtschaftskammer Steiermark auszuwählen.
- Anschließend ist das Förderansuchen vollständig auszufüllen und bei der Wirtschaftskammer Steiermark einzureichen.
- Erst nach der vollständigen Einreichung des Förderansuchens kann die Beratungsleistung gefördert werden. Eine vorzeitige Durchführung ist nicht förderfähig.
Einreichung
Mittels Förderansuchens „ZUKUNFTSFIT“ bei der
Wirtschaftskammer Steiermark
Abteilung Gründer- und Wirtschaftsservice
Körblergasse 111-113
8010 Graz
E-Mail: wirtschaftsservice@wkstmk.at
Richtlinientext
Förderrichtlinie für geförderte Beratungen der WKO Steiermark
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.