Zwei Personen hieven ein Solarpanel auf Hausdach, auf dem bereits andere Panele montiert sind, unter blauem Himmel
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Salzburg: Zuschüsse für betriebliche Photovoltaik-Anlagen

Land Salzburg fördert Errichtung von Anlagen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Standort:
Salzburg
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber 

Unternehmen mit Betriebsstandort Salzburg

Förderungszweck 

Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen, um den Strombedarf zunehmend aus erneuerbarer Energie zu decken.

Förderungsgegenstand

Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden oder in Ausnahmefällen auch auf den Grundparzellen der baubewilligten Gebäude.

Art und Ausmaß der Förderung 

Ein Zuschuss aus dieser Förderaktion erfolgt ab dem ersten kWpeak einer Photovoltaikanlage. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaikanlage, die Zuschusshöhe ist aber mit maximal 25.000,- Euro pro Photovoltaikanlage begrenzt. Die Förderung ist leistungsabhängig pro kWpeak und ist gestaffelt wie folgt (Stufentarif):

Kategorie A

förderfähige Leistung bis 10 kWp: € 200,-- pro kWp

Kategorie B

förderfähige Leistung über 10 kWp bis 20 kWp: € 150,-- pro kWp

Kategorie C

förderfähige Leistung über 20 kWp bis 100 kWp: € 100,-- pro kWp

Kategorie D

förderfähige Leistung über 100 kWp: € 50,-- pro kWp

Einreichung 

Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist eine spezifische, unabhängige und produktneutrale Beratung, die unter Bedachtnahme auf die Gesamtenergiesituation des Unternehmens erfolgt und entweder durch einen Berater des umweltservicesalzburg.at - Photovoltaik-Check für Betriebe oder durch ein dazu befugtes Unternehmen durchgeführt wird.

Außerdem hat vor Beantragung der Förderung eine technische Anlagenplanung durch ein zu Errichtung von Photovoltaikanlagen befugtes Unternehmen zu erfolgen.

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.