Zusatzkollektivvertrag Bauindustrie, Baugewerbe (Spezialisten) Wien, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2022
- Gültigkeit:
- 1.5.2022 - 30.4.2023
- Gilt für:
- Wien
Zusatzkollektivvertrag
(Spezialisten)
vom 3. Dezember 1956
in der Fassung vom
1. Mai 2022
abgeschlossen zwischen der Landesinnung Bau Wien und dem Fachverband der Bauindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits.
I.
Maurer, wenn sie länger als die auf einen Arbeitstag entfallende regelmäßige Arbeitszeit mit einer der nachfolgenden Arbeiten beschäftigt sind, erhalten
pro Stunde ab 1.5.2022 in € | |
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1. für Arbeiten an Fassaden (alte und neue Schauflächen) | 17,70 |
2. für Putzarbeiten an Innenflächen mit Ausnahme von Wiederherstellungsarbeiten, deren geschlossenes Flächenausmaß 5 m2 nicht erreicht, | |
a) für Glattstukkaturung (auch an Hängedecken) | 17,70 |
b) für Stukkaturerarbeiten (Weißarbeiten) an Decken und Wänden | 17,70 |
c) Maurer, welche mit der Schablone ausgeführte Profilzüge, Zierverputz und hartgeglätteten Wand- oder Deckenverputz herstellen, erhalten eine Qualifikationszulage von 30 Prozent auf den kollektivvertraglichen Stundenlohn des Stukkateurs. | |
3. für die Herstellung von Trennungswänden | 17,70 |
4. für das Auftragen und die Bearbeitung von Kunststeinen | 16,22 |
Hilfsarbeiter, die als Helfer für die in diesem Punkt genannten Maurer herangezogen werden, erhalten den Helferlohn, wenn sie gleichfalls länger als die auf einen Arbeitstag entfallende Arbeitszeit beschäftigt sind.
II.
pro Stunde ab 1.5.2022 | |
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Platten- und Fliesenleger | 16,89 |
Rohrleger | 18,37 |
Isolierer (Wärme-, Kälte- und Schallschutz) | 17,21 |
Leitergerüster | 17,85 |
Steinholz-, Estrich- und Terrazzoleger | 16,22 |
III.
Die angeführten Stundenlöhne dieses Zusatzkollektivvertrages treten mit 1. Mai 2022 in Kraft.
Wien, am 6. April 2022
Landesinnung Bau Wien
Fachverband der Bauindustrie
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau – Holz