Zusatzkollektivvertrag Bauindustrie, Baugewerbe (Spezialisten) Wien, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2022

Gültigkeit:
1.5.2022 - 30.4.2023
Gilt für:
Wien

Zusatzkollektivvertrag
        (Spezialisten)

     vom 3. Dezember 1956

       in der Fassung vom
            1. Mai 2022

abgeschlossen zwischen der Landesinnung Bau Wien und dem Fachverband der Bauindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits.

                          I.


Maurer, wenn sie länger als die auf einen Arbeitstag entfallende regelmäßige Arbeitszeit mit einer der nachfolgenden Arbeiten beschäftigt sind, erhalten

pro Stunde ab 1.5.2022 in €

1.  für Arbeiten an Fassaden (alte und neue Schauflächen)
Dies gilt nicht für Arbeiten an Feuermauern, Hof- und Lichthofflächen, sofern für die Herstellung des Feinputzes Schleif- bzw. Wellsand und keine Schablone verwendet wird;

17,70

2.  für Putzarbeiten an Innenflächen mit Ausnahme von Wiederherstellungsarbeiten, deren geschlossenes Flächenausmaß 5 m2 nicht erreicht,

a) für Glattstukkaturung (auch an  Hängedecken)                          

17,70

b) für Stukkaturerarbeiten (Weißarbeiten) an Decken und Wänden              

17,70

c)     Maurer, welche mit der Schablone ausgeführte Profilzüge, Zierverputz und hartgeglätteten Wand- oder Deckenverputz herstellen, erhalten eine Qualifikationszulage von 30 Prozent auf den kollektivvertraglichen Stundenlohn des Stukkateurs.
Für die Ausführung der Grundarbeiten, die Anbringung von Putzträgern sowie die Ausführung sonstiger Arbeiten, die den unter c) angeführten Arbeiten vorangehen, besteht kein Anspruch auf die Qualifikationszulage.

3.  für die Herstellung von Trennungswänden
(nichttragenden Wänden) aus Leichtbaustoffen sowie für die Herstellung von Verkleidungen  unter Anwendung von Ka-Be-Platten,
Heraklith, Korksteinplatten usw. 

17,70

4.  für das Auftragen und die Bearbeitung von Kunststeinen

16,22

Hilfsarbeiter, die als Helfer für die in diesem Punkt genannten Maurer herangezogen werden, erhalten den Helferlohn, wenn sie gleichfalls länger als die auf einen Arbeitstag entfallende Arbeitszeit beschäftigt sind.

                         II.


Tabellen Bezeichnung
 

pro Stunde ab 1.5.2022
in €

Platten- und Fliesenleger 16,89
Rohrleger 18,37
Isolierer (Wärme-, Kälte- und Schallschutz) 17,21
Leitergerüster 17,85
Steinholz-, Estrich- und
Terrazzoleger
16,22

                        III.

Die angeführten Stundenlöhne dieses Zusatzkollektivvertrages treten mit 1. Mai 2022 in Kraft.

Wien, am 6. April 2022

Landesinnung Bau Wien
Fachverband der Bauindustrie

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau – Holz