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Gehaltsordnung Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2023

Gilt für
Österreichweit

Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung

Gehaltstabelle per 1.1.2023


Verwendungsgruppe I 

Verwendungsgruppenjahr  monatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr  1.694,43
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 1.694,43
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 1.747,76
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 1.855,11
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 1.962,40
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 2.069,74
nach 12 Verwendungsgruppenjahren  2.161,72
nach 15 Verwendungsgruppenjahren  2.330,37

Verwendungsgruppe II 

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr 1.763,83
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 1.874,05
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 1.990,79
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 2.113,04
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 2.235,28
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 2.357,54
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 2.462,31
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 2.654,38

Verwendungsgruppe III

Verwendungsgruppenjahr  monatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr 2.175,56
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 2.327,86
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 2.480,14
nach 6 Verwendungsgruppenjahren  2.632,45
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 2.781,99
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 2.934,13
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 3.064,53
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 3.303,60

Verwendungsgruppe IV

Verwendungsgruppenjahr   monatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr 2.710.07
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 2.899,76
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 3.089,47
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 3.279,17
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 3.468,87
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 3.658,60
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 3.821,19
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 4.119,30

Verwendungsgruppe V

Verwendungsgruppenjahr  monatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr 3.379,36
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 3.615,89
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 3.852,45
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 4.089,00
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 4.325,56
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 4.562,14
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 4.764,86
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 5.136,59

Verwendungsgruppe VI

Verwendungsgruppenjahr  monatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr 4.726,67
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 5.317,48
nach 5 Verwendungsgruppenjahren 5.908,34

Meistergruppen

Verwendungsgruppe MI 

Verwendungsgruppenjahr  monatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr 2.089,22
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 2.089,22
nach 4 Verwendungsgruppenjahren  2.225,92
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 2.362,60
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 2.499,26
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 2.635,97
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 2.753,09
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 2.967,88

Verwendungsgruppe MII

Verwendungsgruppenjahr   monatliches Mindestgrundgehalt
ohne abgeschlossener Fachschule
in Euro
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr 2.666,34
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 2.666,34
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 2.840,75
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 3.015,21
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 3.189,63
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 3.364,07
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 3.513,60
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 3.787,72

 

Verwendungsgruppenjahr  monatliches Mindestgrundgehalt
mit abgeschlossener Fachschule
in Euro 
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr 2.792,26
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 2.792,26
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 2.974,92
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 3.157,57
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 3.340,21
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 3.522,89
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 3.679,46
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 3.966,57

Verwendungsgruppe MIII

Verwendungsgruppenjahr  monatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr 3.054,37
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 3.054,37
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 3.254,20
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 3.454,01
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 3.653,85
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 3.853,66
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 4.024,92
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 4.338,94

Lehrlinge

Die monatlichen Lehrlingseinkommen betragen

LehrjahrEuro
im 1. Lehrjahr   700,00
im 2. Lehrjahr   920,00
im 3. Lehrjahr 1.090,00
im 4. Lehrjahr 1.450,00

Sondervergütung für Nachtarbeit: EUR 2,26

Die Übergangsbestimmungen bleiben unverändert!

Hinweis:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Gehaltstabellen erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit hat.