Gehaltsordnung Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2023

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung

Gehaltstabelle per 1.1.2023


Verwendungsgruppe I 

Verwendungsgruppenjahr  monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr  € 1.694,43
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 1.694,43
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 1.747,76
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 1.855,11
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 1.962,40
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 2.069,74
nach 12 Verwendungsgruppenjahren  € 2.161,72
nach 15 Verwendungsgruppenjahren  € 2.330,37

Verwendungsgruppe II 

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr € 1.763,83
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 1.874,05
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 1.990,79
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 2.113,04
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 2.235,28
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 2.357,54
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 2.462,31
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 2.654,38

Verwendungsgruppe III

Verwendungsgruppenjahr  monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr € 2.175,56
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 2.327,86
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 2.480,14
nach 6 Verwendungsgruppenjahren  € 2.632,45
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 2.781,99
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 2.934,13
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 3.064,53
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 3.303,60

Verwendungsgruppe IV

Verwendungsgruppenjahr   monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr € 2.710.07
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 2.899,76
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 3.089,47
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 3.279,17
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 3.468,87
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 3.658,60
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 3.821,19
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 4.119,30

Verwendungsgruppe V

Verwendungsgruppenjahr  monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr € 3.379,36
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 3.615,89
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 3.852,45
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 4.089,00
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 4.325,56
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 4.562,14
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 4.764,86
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 5.136,59

Verwendungsgruppe VI

Verwendungsgruppenjahr  monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr € 4.726,67
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 5.317,48
nach 5 Verwendungsgruppenjahren € 5.908,34

Meistergruppen

Verwendungsgruppe M I

Hilfsmeister, Betriebsaufseher 

Verwendungsgruppenjahr  monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr € 2.089,22
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 2.089,22
nach 4 Verwendungsgruppenjahren  € 2.225,92
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 2.362,60
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 2.499,26
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 2.635,97
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 2.753,09
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 2.967,88

Verwendungsgruppe M II

Meister

Verwendungsgruppenjahr   monatliches Mindestgrundgehalt
ohne abgeschlossener Fachschule 
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr € 2.666,34
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 2.666,34
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 2.840,75
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 3.015,21
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 3.189,63
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 3.364,07
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 3.513,60
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 3.787,72
Verwendungsgruppenjahr  monatliches Mindestgrundgehalt
mit abgeschlossener Fachschule
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr € 2.792,26
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 2.792,26
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 2.974,92
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 3.157,57
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 3.340,21
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 3.522,89
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 3.679,46
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 3.966,57

Verwendungsgruppe M III

Obermeister

Verwendungsgruppenjahr  monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr € 3.054,37
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 3.054,37
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 3.254,20
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 3.454,01
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 3.653,85
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 3.853,66
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 4.024,92
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 4.338,94

Lehrlinge

Die monatlichen Lehrlingseinkommen betragen

LehrjahrLehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr € 700,00
im 2. Lehrjahr € 920,00
im 3. Lehrjahr € 1.090,00
im 4. Lehrjahr € 1.450,00

Sondervergütung für Nachtarbeit: EUR 2,26

Die Übergangsbestimmungen bleiben unverändert!


Hinweis:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Gehaltstabellen erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit hat.