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Gehaltsordnung Kinobetriebe Steiermark, Angestellte, gültig ab 1.1.2018

Archiviert - nicht mehr gültig!
Gilt für
Steiermark

Zusatzkollektivvertrag Kinoangestellte, Gehaltsordnungen 2018 

Ab 1.1.2018 erhalten die Kinoangestellten unter Zugrundelegung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (das sind 173 Stunden im Monat) folgende Bruttomindestgehälter:

A. Beschäftigungsgruppen / monatlich 

Beschäftigungsgruppe I:
KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder ähnlichem betraut sind; Kassenboten; HilfsbuchhalterInnen; selbständige KorrespondentInnen; LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal 

bis zur Vollendung des 3. Berufsjahres ............ € 1.254,- 
bis zur Vollendung des 5. Berufsjahres ............ € 1.283,- 
bis zur Vollendung des 7. Berufsjahres ............ € 1.334,- 
bis zur Vollendung des 10. Berufsjahres .......... € 1.459,- 
bis zur Vollendung des 15. Berufsjahres .......... € 1.524,- 
bis zur Vollendung des 20. Berufsjahres .......... € 1.587,- 
nach Vollendung des 20. Berufsjahres ............. € 1.709,- 

Beschäftigungsgruppe II:
BetriebsleiterIn; StellvertreterIn des Konzessionärs; selbständige Korresponden- tInnen mit Fremdsprachenkenntnissen; LeiterIn des Personalbüros und sonstiges besonders qualifiziertes administratives Personal  

bis zur Vollendung des 3. Berufsjahres ............ € 1.586,- 
bis zur Vollendung des 5. Berufsjahres ............ € 1.737,- 
bis zur Vollendung des 10. Berufsjahres .......... € 1.840,- 
nach Vollendung des 10. Berufsjahres ............. € 1.944,-

Beschäftigungsgruppe III:
GeschäftsführerIn; LeiterIn der Personalabteilung in größeren Betrieben; BilanzbuchhalterIn und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis 

bis zur Vollendung des 3. Berufsjahres .......... € 1.737,- 
bis zur Vollendung des 5. Berufsjahres .......... € 1.840,- 
bis zur Vollendung des 7. Berufsjahres .......... € 1.944,- 
nach Vollendung des 7. Berufsjahres ............. € 2.048,- 

B. Überzahlungen

Überzahlungen und Zulagen über den Kollektivvertrag hinaus bleiben in der gleichen Höhe, in der sie vor Wirksamkeit dieses Vertrages bezahlt wurden aufrecht und sind zu den angeführten Kollektivvertragsgehältern hinzu zu rechnen. 

C. Geltungsdauer 

Dieser Zusatzkollektivvertrag gilt bis 31. Dezember 2018. 


Graz, im November 2017