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Gehaltsordnung Kinobetriebe Steiermark, Angestellte, gültig ab 1.4.2019

Archiviert - nicht mehr gültig!
Gilt für
Steiermark

Zusatzkollektivvertrag Kinoangestellte, Gehaltsordnungen 2019

Ab 1.4.2019 erhalten die Kinoangestellten unter Zugrundelegung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (das sind 173 Stunden im Monat) folgende Bruttomindestgehälter:

A. Beschäftigungsgruppen / monatlich

Beschäftigungsgruppe I: 
KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder ähnlichem betraut sind; Kassenboten; HilfsbuchhalterInnen; selbständige KorrespondentInnen; LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal

bis zur Vollendung des 3. Berufsjahres ............ € 1.281,- 
bis zur Vollendung des 5. Berufsjahres ............ € 1.310,- 
bis zur Vollendung des 7. Berufsjahres ............ € 1.363,- 
bis zur Vollendung des 10. Berufsjahres .......... € 1.490,- 
bis zur Vollendung des 15. Berufsjahres .......... € 1.557,- 
bis zur Vollendung des 20. Berufsjahres .......... € 1.621,- 
nach Vollendung des 20. Berufsjahres ............. € 1.745,-

Beschäftigungsgruppe II: 
BetriebsleiterIn; StellvertreterIn des Konzessionärs; selbständige KorrespondentInnen mit Fremdsprachenkenntnissen; LeiterIn des Personalbüros und sonstiges besonders qualifiziertes administratives Personal

bis zur Vollendung des 3. Berufsjahres ............ € 1.620,- 
bis zur Vollendung des 5. Berufsjahres ............ € 1.774,- 
bis zur Vollendung des 10. Berufsjahres .......... € 1.879,- 
nach Vollendung des 10. Berufsjahres ............. € 1.985,-

Beschäftigungsgruppe III:
GeschäftsführerIn; LeiterIn der Personalabteilung in größeren Betrieben; BilanzbuchhalterIn und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis

bis zur Vollendung des 3. Berufsjahres ............ € 1.774,- 
bis zur Vollendung des 5. Berufsjahres ............ € 1.879,-
bis zur Vollendung des 7. Berufsjahres ............ € 1.985,- 
nach Vollendung des 7. Berufsjahres ............... € 2.092,- 

B. Überzahlungen

Überzahlungen und Zulagen über den Kollektivvertrag hinaus bleiben in der gleichen Höhe, in der sie vor Wirksamkeit dieses Vertrages bezahlt wurden aufrecht und sind zu den angeführten Kollektivvertragsgehältern hinzu zu rechnen.

C. Geltungsdauer 

Dieser Zusatzkollektivvertrag gilt bis 31. März 2020.


Graz, im April 2019