Gehaltsordnung Kinobetriebe Steiermark, Angestellte, gültig ab 1.4.2022

Gültigkeit:
1.4.2022 - 31.3.2023
Gilt für:
Steiermark

Zusatzkollektivvertrag Kinoangestellte, Gehaltsordnungen 20212

Ab 1.4.2022 erhalten die Kinoangestellten unter Zugrundelegung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (das sind 173 Stunden im Monat) folgende Bruttomindestgehälter:

A. Beschäftigungsgruppen / monatlich

Beschäftigungsgruppe I:
KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder ähnlichem betraut sind; Kassenboten; HilfsbuchhalterInnen; selbständige KorrespondentInnen; LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal

bis zur Vollendung des  3. Berufsjahres € 1.500,00
bis zur Vollendung des  5. Berufsjahres € 1.525,00
bis zur Vollendung des  7. Berufsjahres € 1.550,00
bis zur Vollendung des 10. Berufsjahres € 1.594,00
bis zur Vollendung des 15. Berufsjahres € 1.666,00
bis zur Vollendung des 20. Berufsjahres € 1.733,00
nach Vollendung    des 20. Berufsjahres € 1.866,00

Beschäftigungsgruppe II
BetriebsleiterIn; StellvertreterIn des Konzessionärs; selbständige KorrespondenInnen mit Fremdsprachenkenntnissen; LeiterIn besonders qualifiziertes administratives Personal des Personalbüros und sonstiges

bis zur Vollendung des 3. Berufsjahres € 1.732,00
bis zur Vollendung des 5. Berufsjahres € 1.897,00
bis zur Vollendung des 10. Berufsjahres € 2.010,00
nach Vollendung des 10. Berufsjahres € 2.123,000

Beschäftigungsgruppe III
GeschäftsführerIn; LeiterIn der Personalabteilung in größeren Betrieben; BilanzbuchhalterIn und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis

bis zur Vollendung des 3. Berufsjahres € 1.897,00
bis zur Vollendung des 5. Berufsjahres € 2.010,00
bis zur Vollendung des 7. Berufsjahres € 2.123,00
nach Vollendung des 7. Berufsjahres € 2.238,00

B. Überzahlungen

Überzahlungen und Zulagen über den Kollektivvertrag hinaus bleiben in der gleichen Höhe, in der sie vor Wirksamkeit dieses Vertrages bezahlt wurden, aufrecht und sind zu den angeführten Kollektivvertragsgehältern hinzuzurechnen. Dies gilt nicht für die Gehaltsstufen der Beschäftigungsgruppe I bis zur Vollendung des 7. Berufsjahres (Hier sind Überzahlungen nicht aufrecht zu erhalten).

C. Geltungsdauer

Dieser Zusatzkollektivvertrag gilt bis 31. März 2023.


Graz, im April 2022