Gehaltsordnung Reisebüros, Angestellte, gültig ab 1.1.2023

Gilt für:
Österreichweit

Gehaltstabelle für Angestellte in Reisebüros

Zu Abschnitt XVIII Teil D: Gehaltstabelle

Alle Bundesländer
ab 1.1.2023

Kollektivvertrag-Mindestgehalt (brutto) in Euro
 Verwendungsgruppe
Gruppendienstjahr

A

B

C

D

E

Jahr 1 bis 3 € 1.732,00 € 1.804,00 € 1.915,00 € 2.037,00 € 2.259,00
Jahr 4 bis 7 € 1.778,00 € 1.860,00 € 1.993,00 € 2.170,00 € 2.480,00
Jahr 8 bis 11 € 1.822,00 € 1.915,00 € 2.082,00 € 2.336,00 € 2.735,00
Jahr 12 bis 15 € 1.899,00 € 2.004,00 € 2.192,00 € 2.558,00 € 3.022,00
Jahr 16 bis 19 € 1.987,00 € 2.104,00 v2.325,00 € 2.779,00 € 3.344,00
ab Jahr 20 € 2.087,00 € 2.214,00 € 2.503,00 € 3.056,00 € 3.732,00

Lehrlinge

ab 1.1.2023

Lehrjahr Lehrlingseinkommen monatlich in Euro (brutto)
im 1. Lehrjahr € 700,00
im 2. Lehrjahr € 850,00
im 3. Lehrjahr € 1.180,00
Im 4. Lehrjahr (Doppellehre) € 1.456,00

Ferialangestellte

Zu Abschnitt XVIII Ziffer 12: Ferialangestellte

ab 1.1.2023

EUR (brutto)
€ 1.205,00

Mindestsätze bei Abfertigungsdiensten

Zu Abschnitt VII Ziffer 6: Mindestsätze bei Abfertigungsdiensten (brutto)

An Arbeitstagen gemäß ARG ...... € 18,00

An Ruhetagen gem. Arbeitsruhegesetz, Feiertagen und an Arbeitstagen zwischen 20.00 und 6.00 Uhr ...... € 37,00


Achtung: Teuerungsprämie

Alle vollzeitbeschäftigten Angestellten erhalten als Teuerungsausgleich eine steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie gemäß § 49 Abs. 3 Z 30 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und § 124b Z 408 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG 1988) in Höhe von € 35 pro Monat (= € 420 für das gesamte Kalenderjahr 2023).

Teilzeitkräfte (inkl. geringfügig Beschäftigte) erhalten die Teuerungsprämie aliquot, entsprechend dem vertraglich vereinbarten Arbeitszeitausmaß.

Angestellte, die während des Kalenderjahres/Kalendermonats eintreten bzw. deren Dienstverhältnis während des laufenden Jahres/Monats endet oder beendet wird, erhalten die Teuerungsprämie entsprechend der Beschäftigungsdauer aliquot. Kein Anspruch besteht bei einer gerechtfertigten Entlassung bzw. einem ungerechtfertigten Austritt.

Für entgeltfreie Zeiten besteht kein Anspruch auf die Teuerungsprämie.

Lehrlinge erhalten zu denselben Bedingungen eine steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie in Höhe von € 20 pro Monat (= € 240 für das gesamte Kalenderjahr 2023). 

Die Teuerungsprämie ist entweder monatlich mit einem Betrag von je € 35 (bei Lehrlingen € 20) oder jeweils gemeinsam mit den Sonderzahlungen mit einem Betrag von je € 210 (bei Lehrlingen € 120) zu bezahlen. Dem Arbeitgeber steht es frei, den Zahlungstermin vorzuziehen und/oder einen höheren Betrag als Teuerungsprämie im Rahmen des § 124 b 408 EStG bzw. § 49 Abs. 3 Z 30 ASVG auszubezahlen.

Bei diesen Teuerungsprämien handelt es sich um zusätzliche Zahlungen, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.