Gehaltsordnungen Gastronomie und Hotellerie, Angestellte, gültig ab 1.5.2022

Gehaltstabellen für alle Bundesländer

Gilt für:
Österreichweit


Achtung:
Im Sozialpartnerübereinkommen vom 5. Februar 2021 wurde vereinbart, weitere Gespräche zu den bereits fixierten Kollektivvertragsgehälter ab 1.5.2022 zu führen, sollte die Jahresinflation 2021 über 2 % liegen. Dieser Fall ist nun eingetreten.

Das neue Übereinkommen zum Gehaltsabschluss 2022 ist am 17. März 2022 geschlossen worden.


Beilage A

Gehaltsschema  ab 1. Mai 2022 in Euro

100%102,50%105%107,50%110%
0-5 Jahre6-10 Jahre11-15 Jahre16-20 Jahreüber 20 Jahre
Hotellerie Wien
BG 02 448,002 509,202 570,402 631,602 692,80
BG 12 215,002 270,402 325,802 381,102 436,50
BG 22 040,002 091,002 142,002 193,002 244,00
BG 31 853,001 899,301 945,701 992,002 038,30
BG 41 700,00
BG 51 629,001 669,701 710,501 751,201 791,90
Gastronomie und Kaffeehäuser Wien
BG 02 338,002 396,502 454,902 513,402 571,80
BG 12 215,002 270,402 325,802 381,102 436,50
BG 21 825,001 870,601 916,301 961,902 007,50
BG 31 753,001 796,801 840,701 884,501 928,30
BG 41 688,00
BG 51 629,001 669,701 710,501 751,201 791,90
Hotel und Gastronomie
Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich, Kärnten 
BG 02 168,002 222,202 276,402 330,602 384,80
BG 12 075,002 126,902 178,802 230,602 282,50
BG 21 800,001 845,001 890,001 935,001 980,00
BG 31 743,001 786,601 830,201 873,701 917,30
BG 41 688,00
BG 51 629,001 669,701 710,501 751,201 791,90
Hotel und Gastronomie Salzburg, Tirol, Vorarlberg 
BG 02 448,002 509,202 570,402 631,602 692,80
BG 12 105,002 157,602 210,302 262,902 315,50
BG 21 895,001 942,401 989,802 037,102 084,50
BG 31 848,001 894,201 940,401 986,602 032,80
BG 41 688,00
BG 51 629,001 669,701 710,501 751,201 791,90

Beschäftigungsgruppen

Beschäftigungsgruppen gemäß Punkt H, Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe (1.5.2019)

Beschäftigungsgruppe 0

Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind, wie z. B. Geschäftsführer/in, Hoteldirektor/in, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung.

Beschäftigungsgruppe 1

Angestellte mit großem Verantwortungsbereich:
Abteilungsleiter/innen, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

  • sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und
  • umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. 

Beispiele: Abteilungsleiter/in, Leiter/in der Buchhaltung, Empfangschef/in, Hauptkassier/in, Lagerverwalter/in mit Einkaufsberechtigung, kaufmännische Restaurantleiter/in, Sales- und Marketingmanager/in, Personaldirektor/in, Chefsteward/ess, Food- and Beverage-Leiter/in, IT-Manager/in, Leiter/in des Housekeeping- Bereichs. 

Beschäftigungsgruppe 2

Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich:
Abteilungsleiter/innen, die aufgrund ihres Verantwortungsbereiches nicht unter die Beschäftigungsgruppe 1 fallen, Stellvertreter/innen von Abteilungsleiter/innen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

  • berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten
    und
  • fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. 

Beispiele: Abteilungsleiter-Stellvertreter/in, Food- and Beverageverantwortliche/r, Housekeeping-Verantwortliche/r, Bilanzbuchhalter/in, Lagerverwalter/in ohne Einkaufsberechtigung. 

Beschäftigungsgruppe 3

Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung-im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigeren Ausbildung.

Beispiele: Buchhalter/in, Lohnverrechner/in, Sekretär/in, Kassier/in, Reservierungsangestellte/r, Sales- und Marketingassistent/in, Night-Auditor/in, Konferenz-, Seminar- und Bankettbetreuer/in, Hotelassistent/in, Rezeptionist/in, Animateur/in, Hotel- und Gastgewerbe-Assistent/in, Food- and Beverage-Assistent/in, Supervisor/in, IT-Assistent/in. 

Beschäftigungsgruppe 4

Angestellte nach Abschluss der Lehre bzw. nach Schulabschluss im 1. und 2. Anstellungsjahr:
Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss. 

Beschäftigungsgruppe 5

Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:
Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen.

Beispiele: Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie Hilfsbuchhalter/in, Telefonist/in, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis.