Gehaltsordnung Information und Consulting, Angestellte, gültig ab 1.1.2021

Gültigkeit:
1.1.2021 - 31.12.2021
Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting 2021

Geltungsbereich

Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement

Fachverband Finanzdienstleister

Fachverband Ingenieurbüros

Fachverband Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen (eingeschränkt auf Callshops)

Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (eingeschränkt auf Buchhaltungsberufe und Unternehmensberatung; NICHT IT!)

Mindestgrundgehälter ab 1.1.2021

Verwendungsgruppe I

Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr  1.522,50
nach   2 Verwendungsgruppenjahren  1.522,50
nach   4 Verwendungsgruppenjahren  1.570,72
nach   6 Verwendungsgruppenjahren  1.667,19
nach   8 Verwendungsgruppenjahren  1.763,62
nach 10 Verwendungsgruppenjahren  1.860,09
nach 12 Verwendungsgruppenjahren  1.942,75
nach 15 Verwendungsgruppenjahren  2.094,31

Verwendungsgruppe II

Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr  1.585,16
nach   2 Verwendungsgruppenjahren  1.684,21
nach   4 Verwendungsgruppenjahren  1.789,14
nach   6 Verwendungsgruppenjahren  1.898,99
nach   8 Verwendungsgruppenjahren  2.008,86
nach 10 Verwendungsgruppenjahren  2.118,72
nach 12 Verwendungsgruppenjahren  2.212,89
nach 15 Verwendungsgruppenjahren  2.385,50

Verwendungsgruppe III

Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr  1.958,99
nach   2 Verwendungsgruppenjahren  2.096,12
nach   4 Verwendungsgruppenjahren  2.233,24
nach   6 Verwendungsgruppenjahren  2.370,38
nach   8 Verwendungsgruppenjahren  2.505,04
nach 10 Verwendungsgruppenjahren  2.642,03
nach 12 Verwendungsgruppenjahren  2.759,46
nach 15 Verwendungsgruppenjahren  2.974,72

Verwendungsgruppe IV

Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr  2.440,28
nach   2 Verwendungsgruppenjahren  2.611,09
nach   4 Verwendungsgruppenjahren  2.781,92
nach   6 Verwendungsgruppenjahren  2.952,73
nach   8 Verwendungsgruppenjahren  3.123,55
nach 10 Verwendungsgruppenjahren  3.294,39
nach 12 Verwendungsgruppenjahren  3.440,80
nach 15 Verwendungsgruppenjahren  3.709,23

Verwendungsgruppe V

Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr  3.052,91
nach   2 Verwendungsgruppenjahren  3.266,58
nach   4 Verwendungsgruppenjahren  3.480,29
nach   6 Verwendungsgruppenjahren  3.693,99
nach   8 Verwendungsgruppenjahren  3.907,71
nach 10 Verwendungsgruppenjahren  4.121,42
nach 12 Verwendungsgruppenjahren  4.304,56
nach 15 Verwendungsgruppenjahren  4.640,39

Verwendungsgruppe VI

Tätigkeitsmerkmale:
Angestellte mit umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen in leitenden, das Unternehmen in ihrem Wirkungsbereich entscheidend beeinflussenden Stellungen. Ferner Angestellte mit verantwortungsreicher und schöpferischer Arbeit.

z.B.: ProkuristIn (soweit sie eingestuft wurden),

BetriebsleiterIn in Großbetrieben,

ChefingenieurIn in Großbetrieben,

ChefkonstrukteurIn in Großbetrieben,

LeiterIn des Controllings in Großbetrieben,

LeiterIn in Forschung und Entwicklung in Großbetrieben,

KundendienstleiterIn in Großbetrieben,

leitende ChemikerIn in Großbetrieben,

LeiterIn der gesamten EDV in Unternehmungen mit Großanlagen bei umfassender integrierter Anwendung.

Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr 4.284,25
nach   2 Verwendungsgruppenjahren 4.819,77
nach   5 Verwendungsgruppenjahren 5.355,32

Meistergruppen

Verwendungsgruppe MI

Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr  1.881,23
nach   2 Verwendungsgruppenjahren  1.881,23
nach   4 Verwendungsgruppenjahren  2.004,32
nach   6 Verwendungsgruppenjahren  2.127,40
nach   8 Verwendungsgruppenjahren  2.250,46
nach 10 Verwendungsgruppenjahren  2.373,55
nach 12 Verwendungsgruppenjahren  2.479,03
nach 15 Verwendungsgruppenjahren  2.672,43

Verwendungsgruppe MII

Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro ohne abgeschl. Fachschule
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr  2.402,02
nach   2 Verwendungsgruppenjahren  2.402,02
nach   4 Verwendungsgruppenjahren  2.559,14
nach   6 Verwendungsgruppenjahren  2.716,30
nach   8 Verwendungsgruppenjahren  2.873,43
nach 10 Verwendungsgruppenjahren  3.030,57
nach 12 Verwendungsgruppenjahren  3.165,29
nach 15 Verwendungsgruppenjahren  3.412,23
Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro mit abgeschl. Fachschule
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr  2.515,45
nach   2 Verwendungsgruppenjahren  2.515,45
nach   4 Verwendungsgruppenjahren  2.680,00
nach   6 Verwendungsgruppenjahren  2.844,55
nach   8 Verwendungsgruppenjahren  3.009,09
nach 10 Verwendungsgruppenjahren  3.173,67
nach 12 Verwendungsgruppenjahren  3.314,72
nach 15 Verwendungsgruppenjahren  3.573,35

Verwendungsgruppe MIII

Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr  2.764,44
nach   2 Verwendungsgruppenjahren  2.764,44
nach   4 Verwendungsgruppenjahren  2.945,30
nach   6 Verwendungsgruppenjahren  3.126,15
nach   8 Verwendungsgruppenjahren  3.307,01
nach 10 Verwendungsgruppenjahren  3.487,85
nach 12 Verwendungsgruppenjahren  3.642,88
nach 15 Verwendungsgruppenjahren  3.927,08

Lehrlinge

Die monatliche Lehrlingseinkommen beträgt

monatliche Lehrlingseinkommen in Euro
im 1. Lehrjahr   660,00
im 2. Lehrjahr   853,00
im 3. Lehrjahr1.015,00
im 4. Lehrjahr1.299,00