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Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Metallgewerbe 2021

Archiviert - nicht mehr gültig!
Gilt für
Österreichweit

In der KV-Verhandlung für die Angestellten im Metallgewerbe konnte heute mit der Gewerkschaft GPA-dpj ein Abschluss erzielt werden.

Das Ergebnis im Detail: Wirksamkeit ab 1.1.2021 bzw. 1.3.2021

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter ab 1.1.2021 in

  • den Verwendungsgruppen I bis VI um 1,45 %,
  • der Meistergruppe um 1,45 %.

2. Erhöhung der IST-Gehälter

Erhöhung der IST-Gehälter ab 1.1.2021*) in

  • den Verwendungsgruppen I bis VI um 1,45 %,
  • der Meistergruppe um 1,45 %.

*) Für die Mitgliedsbetriebe im Berufszweig "Errichtung, Vermietung (Verleih) und Betreuung von Beleuchtungs- und Beschallungseinrichtungen" in der Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, die ausschließlich diese Tätigkeiten verrichten, tritt die Erhöhung der IST-Gehälter ab 1.3.2021 in Kraft.

3. Sondervergütung

Erhöhung der Sondervergütung gem. § 6 RKV um 1,45 %.

4. Reiseaufwandsentschädigungen

Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen (ohne Kilometergeld) um 1,45 %.

5. Lehrlingsentschädigungen

Erhöhung der monatlichen Lehrlingsentschädigungen um 1,45 %.

6. Freizeitoption

Analog wie bei den Arbeitern kann eine Freizeitoption befristet für das Kalenderjahr 2021 vereinbart werden.

Die neuen Gehaltstabellen sowie die textlichen Änderungen werden mit der GPA-djp noch abgestimmt und dann zur Verfügung gestellt werden.