Information zum KV-Abschluss für Angestellte in der Informationstechnologie 2022

Gilt für:
Österreichweit

Das Verhandlungsergebnis im Überblick



Wichtiger Hinweis:

Im Zeitraum von 15.-20.12.2021 waren im Rahmen der Erstkommunikation zum Abschluss des IT-Kollektivvertrags 2022 Rundungsfehler in der Gehaltstabelle veröffentlicht. Diese wurden am 20.12.2021 korrigiert. Bitte kontrollieren Sie die Gehaltszahlen, ob Ihre verwendeten Werte richtig sind!


1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundgehälter und Zulagen

Mindestgrundgehälter:

Die Mindestgrundgehälter werden mit 1.1.2022 um 3,1 % erhöht (kaufmännisch gerundet auf ganzen Eurobetrag).

Die neue Tabelle ab 1.1.2022 lautet:

2022 ZT AT ST1 ST2 LT
Berufseinsteiger - 1.948  2.503 - -
Einstiegsstufe 1.664 2.051 2.635 3.285 4.316
Regelstufe 1.967 2.540 3.190 3.730 4.933
Erfahrungsstufe 2.445 3.075 3.610 4.404 5.521

Lehrlingsentschädigungen:

Die Lehrlingsentschädigungen nach werden mit 1.1.2022 um Ø 5,8 % erhöht (kaufmännisch gerundet auf ganzen Eurobetrag):

im 1. Lehrjahr: 730,-
im 2. Lehrjahr: 900,-
im 3. Lehrjahr: 1.080,-
im 4. Lehrjahr: 1.410,-

Zulagen:

Die kollektivvertraglichen Zulagen werden um 3,1 % erhöht und lauten somit ab 1.1.2022:

  • Schichtzulage pro Stunde (§ 6 Abs 2): ................................ € 6,12
  • Rufbereitschaft (§ 7 Abs 1):
    • Pauschale pro Stunde: ............................................... € 4,64
    • Weniger als 5 Stunden am Wochenende: ................ € 23,20
    • Zwischen 22 und 6 Uhr, aber weniger als 2 Stunden: € 9,28

2. Erhöhung der monatlichen IST-Gehälter

Die tatsächliche Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens 1.7.2022 um 3,2 % anzuheben.

Die im IT-KV festgeschriebenen Regelungen und Ausnahmen bzgl. der Erhöhungen der IST-Gehälter bleiben unverändert aufrecht.

3. Inkrafttreten

Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2022 in Kraft.

Wien, am 13.12.2021