Information zum Kollektivvertragsabschluss Agrarservice 2022

Gültigkeit:
1.3.2022 - 28.2.2023
Gilt für:
Österreichweit

Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe Agrarservice 2022

Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe Agrarservice, abgeschlos­sen am 21. Jänner 2021, gültig ab 1. März 2021, werden beschlossen:

1. Lohnordnung gültig ab 1. März 2022 bis 28. Februar 2023 (Anhang A)

Lohn- gruppen Bezeichnung Monatslohn
§ 6 Abs. 1
und § 6a

Monatslohn
§ 6 Abs. 7 und § 6b

Stundenlohn
§ 6 Abs. 1
1

Arbeiter, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie z.B.: Pflanzarbeiten, Unkrautregulierung  (händisch oder mit Maschine), Maisentfahnen, händische Ernte, Arbeiten auf Erntemaschinen (Sortieren, Reinigen), händische Mäharbeiten, Abdecken von Siloanlagen, Bedienung von Maschinen im Stationärbetrieb, mechanische Reinigungstätigkeiten

1.623,38

1.702,44

9,70

2

Angelernter Arbeiter
(Arbeitnehmer/in ohne landwirtschaftliche Lehrabschlussprüfung  (LAP) sowie  Arbeitnehmer/in mit Zweckausbildung) Facharbeiter mit Fachschulabschluss im 1. Jahr der Berufstätigkeit

1.675,08

1.756,66

10,01

3

Facharbeiter mit landwirtschaftlicher LAP Facharbeiter mit Fachschulabschluss nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit

1. 778,48

1.865,09

10,62

4 Maschinenführer (Traktorfahrer /in, Fahrer/in von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw.  angelernter  Arbeiter/in ab dem 5. Dienstjahr

1.902,56

1.995,22

11,37

5 Professionisten, sofern sie überwiegend in ihrem erlernten Beruf verwendet werden (Bau- und Landmaschinentechniker/in, Metalltechniker/in, KFZ­ Techniker/in)

1.985,28

2.081,97

11,86

Zur Berechnung von Stundenlöhnen ist der Monatslohn durch 167,4 zu teilen. Die Überstunden­grundvergütung und Grundlage für die Berechnung des Überstundenzuschlages beträgt 1/167,4 des Monatslohnes (bei 38,5 Wochenstunden Normalarbeitszeit) ohne Zulagen und Zuschläge.

Nachtzulage laut § 9/4 in der Höhe von € 2,69

4. Wirksamkeit und Geltungsdauer

Diese Änderungen des Kollektivvertrages treten am 1. März 2022 in Kraft und gelten bis zum 28. Februar 2023.


Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister:

Ing. Manfred Humer

Bundesvorsitzender Agrarservice

Mag. Thomas Kirchner

Fachverbandsgeschäftsführer

Dipl.-Kfm. (FH) DI (FH)
Helmut Scherzer

Verhandlungsleiter Agrarservice

Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft PRO-GE:

Franz Stürmer

Branchensekretär

Karl Orthaber

Branchensekretär

Wien, am 9. März 2022